Rat schwächt Telekompaket ab [DE]
Nach einer hitzigen Debatte sind sich die EU-Minister für Telekommunikation gestern (27. November 2008) über eine Überarbeitung der Regelungen für elektronische Kommunikation einig geworden. Viele „ambitionierte“ Vorschläge der Europäischen Kommission wurden bei dem Prozess verworfen.
Nach einer hitzigen Debatte sind sich die EU-Minister für Telekommunikation gestern (27. November 2008) über eine Überarbeitung der Regelungen für elektronische Kommunikation einig geworden. Viele „ambitionierte“ Vorschläge der Europäischen Kommission wurden bei dem Prozess verworfen.
Obgleich die Sitzung am Vormittag unterbrochen wurde, um nochmals bilateral zu verhandeln, einigte man sich nach intensiven Bemühungen Frankreichs im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft in den Verhandlungen auf ein Abkommen. Großbritannien, Schweden und die Niederlande enthielten sich schlussendlich und Italien nahm die Schlussfolgerungen nur unter Vorbehalt an.
Die Verhandlungen zwischen den Institutionen werden heute aufgenommen, bevor das Europäische Parlament voraussichtlich im April 2009 mit der zweiten Lesung beginnen wird. Die abschließende Annahme des Pakets wird für Mitte 2009 erwartet.
Die umstrittensten Themen waren die Zuweisung der Funkfrequenzen, die neue Behörde für Telekommunikation, die funktionale Trennung und das Regelwerk für die Netzwerke der nächsten Generation (NGN). Die ursprünglichen Vorschläge der Kommission wurden weitgehend abgeschwächt, wie von EURACTIV erwartet.
Funkfrequenzen
Beim Thema Funkfrequenzen unterstützten Schweden und Großbritannien die Position der Kommission, die sich für eine flexible Verwendung der Frequenzen, die beim Wechsel von analogen zu digitalen Diensten frei werden, ausgesprochen hatte. Die Mehrheit der Länder drängte stattdessen jedoch auf die Beibehaltung des Status Quo und lehnte außerdem eine mögliche Harmonisierung der Frequenzbänder ab.
Der abschließende Text, auf den sich die Minister einigten, spricht sich grundsätzlich gegen die flexible Verwendung von Frequenzen aus, da es zu technischen Problemen und letztendlich zu einer Störung der Dienste von Sendern kommen könnte, die politisch und gesellschaftlich eine zu wichtige Rolle spielten, wie viele Staaten meinen. Doch obgleich in dem Text ein angemessenes Maß an technischer Qualität gefordert wird, wird erklärt, dieses solle die Möglichkeit, Frequenzbänder von mehr als einem Dienst verwenden zu lassen, nicht ausschließen.
Behörde für Telekommunikation
Trotz großem Widerstand von Italien, Belgien, Schweden und Großbritannien, wird der ursprüngliche Plan der Kommission mit dem Abkommen des Rats stark abgeschwächt. Das neue Organ wird als Ergänzung zur aktuellen Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) gesehen, das eine beratende Funktion und einen privatrechtlichen Status einnehmen soll.
Die Kommission wies darauf hin, dass es rechtliche Probleme mit dem privatrechtlichen Status des Organs geben könne, wenn seine Empfehlung von der EU-Kommission berücksichtigt werde. Der Europäische Gerichtshof werde die Kommission möglicherweise dazu auffordern, auch die Meinung anderer privater Einrichtungen zu berücksichtigen, warnte der Sprecher von Kommissarin für Informationsgesellschaft Viviane Reding.
Statt des Rechts, ein Veto gegen Maßnahmen nationaler Regulierungsbehörden einzulegen, das sich die Kommission ursprünglich selbst zugestanden hatte, hat diese außerdem nun nur noch eine beratende Funktion. Die Niederlande zeigten sich dennoch besorgt und drohten bis zum Schluss damit, das Abkommen zu blockieren. Sie wollten damit einer möglicherweise kontraproduktiven Einmischung der Kommission in Entscheidungen auf nationaler Ebene zuvorkommen.
Funktionale Trennung
Die Debatte über die funktionale Trennung von Dienstleistungen und Netzwerkaktivitäten führte zu Auseinandersetzungen zwischen Staaten wie Großbritannien und Schweden, die sich für Maßnahmen zur Ankurbelung des Wettbewerbs aussprechen, und Ländern wie Spanien und Deutschland, die gänzlich gegen solche Maßnahmen sind. Das abschließende Abkommen sieht die Möglichkeit vor, die funktionale Trennung nur in Ausnahmefällen durchzuführen und wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt wird.
Gerade die Ausgestaltung dieser Voraussetzungen sorgte für Diskussionen im Rat. Will eine nationale Regulierungsbehörde eine funktionale Trennung anordnen, muss sie dem abschließenden Abkommen zufolge nun weniger Auflagen befolgen.
Netzwerke der neuen Generation (NGN)
Die Diskussion über NGN entstanden über einen Änderungsantrag der deutschen Delegation, den diese dem Verhandlungstext in letzter Minute beigefügt hatte. Das Ziel dieses Antrags war, klar zu zeigen, wie wichtig Investitionen in die neuen Netzwerke seien und welche wirtschaftlichen Risiken damit verbunden seien. Die Minister einigten sich darauf, die Risiken von Investitionen zu berücksichtigen und es den Investoren zu überlassen, die Gebühren festzulegen, die sie von Mitbewerbern, die an der Mitnutzung ihrer Netzwerke interessiert sind, verlangen. Der Zugang müsse jedoch gewährleistet sein, damit der Wettbewerb aufrechterhalten werde.
Roaming und Breitbandinternet als Universaldienste
In gesonderten Verhandlungen einigten sich die Minister außerdem auf neue Obergrenzen für Roaminggebühren, die von der Kommission vorgeschlagen wurden (EURACTIV vom 24. September 2008), und diskutierten einen französischen Vorschlag, auf freiwilliger Basis Breitbandinternet als Universaldienst anzuerkennen. Dadurch sollen bis 2010 alle europäischen Bürger Zugang zu Breitbandinternet erhalten.