Protest gegen Mülltrennung: Wie in Polen die neuen EU-Textilregeln umgangen werden
Eine neue EU-Gesetzgebung verpflichtet zur getrennten Sammlung von Textilien. In Polen führen die neuen Regeln zu Verwirrung - und Unzufriedenheit mit den Behörden.
Eine neue EU-Gesetzgebung verpflichtet zur getrennten Sammlung von Textilien. In Polen führen die neuen Regeln zu Verwirrung – und Unzufriedenheit mit den Behörden.
Warschau – Laut der EU-Richtlinie (2018/851) sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System zur getrennten Sammlung von Textilien einzuführen. Die Verpflichtung trat in Polen am 1. Januar in Kraft.
Die Umsetzung liegt bei den Kommunen. Sie müssen Einwohnern eine Möglichkeit bieten, Kleidung und Schuhe ordnungsgemäß über die kommunalen Wertstoffhöfe (PSZOK) zu entsorgen. Die Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, diese Abfälle direkt bei den Haushalten abzuholen. Das bedeutet, dass es nicht überall neue Sammelcontainer gibt.
Die neuen Vorschriften sind ein Schritt in Richtung umweltfreundlicherer Abfallwirtschaft. Schuhe, Kleidung und andere Textilien sollten an dafür vorgesehenen Sammelstellen entsorgt und nicht in den regulären Müll landen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder.
Bisher war die getrennte Sammlung von Textilien nur eine Empfehlung. Kleidung konnte auch in Containern von Wohltätigkeitsorganisationen, wie dem Polnischen Roten Kreuz, oder Stiftungen gespendet werden.
Protest gegen das Recycling-Chaos
Die meisten Gemeinden haben aus Kostengründen keine zusätzlichen Sammelcontainer für Textilien aufgestellt. Viele Bürger sind empört. Mitglieder einer lokalen Warschauer Facebook-Gruppe wiesen darauf hin, dass die Sammelstellen nur zu Zeiten geöffnet sind, in denen die meisten Menschen arbeiten, und zudem weit von ihren Wohnorten entfernt liegen.
„Mit einer Socke zum Wertstoffhof? Niemand fährt ans andere Ende der Gemeinde, um ein Paar Socken zu entsorgen“, beschwerte sich ein Bürger auf Facebook. „Bei den hohen Müllgebühren könnte die Gemeinde sich vielleicht auch um die Textilsammlung kümmern?“ fragte ein anderer.
Einige Menschen geben offen zu, dass sie ihre Textilien weiterhin im Restmüll entsorgen wollen. Sie versichern anderen, dass sie sich keine Sorgen um Bußgelder machen müssten, da „niemand den Müll kontrolliert“. Wieder andere sind überrascht, dass nach den neuen Regeln sogar Putzlappen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden dürfen. Einige schlagen sogar vor, beschädigte Textilien stattdessen in die Spendencontainer des Roten Kreuzes zu werfen.
Die Polen haben Wege gefunden, die neuen Vorschriften zu umgehen. Im Internet werden Methoden ausgetauscht, mit denen man gebrauchte Kleidung weiterhin im Restmüll entsorgen kann.
In einer Warschauer Stadtteil-Facebook-Gruppe diskutieren Mitglieder, wie man Textilien „legal“ loswerden kann. Ein Bewohner behauptet, es reiche aus, die Kleidungsstücke beispielsweise mit Öl zu verschmutzen. Er fügt hinzu, dass solche verunreinigten Materialien nicht mehr der Pflicht zur getrennten Sammlung unterliegen.
Kosten durch falsche Mülltrennung
Solche Ratschläge können aber Strafen zur Folge haben. Interia stellte klar, dass es ein Irrglaube sei, dass die Gemeinden den Müll nicht kontrollierten, da dies bereits bei der Abholung geschieht. Falsche oder unterlassene Mülltrennung führt zu zusätzlichen Kosten für das Abfallunternehmen. Das wiederum informiere die Gemeinde, die die Kosten tragen müsse.
Das könnten steigende Müllgebühren provozieren. Die Behörden müssen keine Müllkontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften festzustellen. Taucht das Problem vereinzelt auf oder lässt sich auf ein Missverständnis zurückführen, könnten die Behörden auch einen edukativen Ansatz wählen – etwa durch die Aufklärung der Bürger.
Die Annahme, dass Kleidungsstückes durch absichtliches Verschmutzen in die Restmülltonne geworfen werden dürften, ist falsch. Das Ministerium für Klima und Umwelt erklärte gegenüber der Polnischen Presseagentur (PAP):
„Alle Textilien sind kommunale Abfälle, und ihr Zustand (sauber oder schmutzig) spielt für die Pflicht zur getrennten Sammlung keine Rolle.“
„Der Grundstückseigentümer sollte seinen kommunalen Abfall ordnungsgemäß in die entsprechenden Behälter oder Säcke trennen oder ihn bei einer Sammelstelle für Wertstoffe abgeben (gemäß den Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in der jeweiligen Gemeinde).“