Portugal genehmigt neues System zur Ausweisung irregulärer Migranten

Portugal wird ein neues System für die Rückführung und Ausweisung von Migranten einführen, die sich ohne Genehmigung im Land aufhalten. Zu diesem Zweck soll eine neue Nationale Ausländer- und Grenzbehörde innerhalb der Polizei geschaffen werden.

Lusa.pt
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Die neuen Maßnahmen zur Rückführung und Ausweisung irregulärer Migranten sind Teil eines Gesetzesentwurfs zur Grenzkontrolle. [Shutterstock/dba87]

Portugal wird ein neues System für die Rückführung und Ausweisung von Migranten einführen, die sich ohne Genehmigung im Land aufhalten. Zu diesem Zweck soll eine neue Nationale Ausländer- und Grenzbehörde innerhalb der Polizei geschaffen werden.

Die neuen Maßnahmen zur Rückführung und Ausweisung irregulärer Migranten sind Teil eines Gesetzesentwurfs zur Grenzkontrolle, der am Donnerstag (26. September) von der Regierung verabschiedet wurde und dem Parlament vorgelegt wird.

„Einer der tragischen Fehler der vorherigen Regierung in Bezug auf Migration war die Art und Weise, wie SEF [der Ausländer- und Einwanderungsdienst] abgeschafft wurde“, sagte der Minister für die Präsidentschaft, António Leitão Amaro, auf der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Es gab eine Lücke bei der Rückführung, bei der Abschiebung illegaler Bürger, bei der mangelnden Kontrolle und bei vielen Aufgaben der Einreisekontrolle. Wir hatten es versprochen, und heute verwirklichen wir die Schaffung der Nationalen Ausländer- und Grenzbehörde in der PSP [nationalen Polizeieinheit].“

Die Regierung kündigte die neue Polizeieinheit im Juni an, als sie den Migrationsaktionsplan veröffentlichte.

Leitão Amaro betonte, dass die neue Polizeieinheit für die „Kontrolle der Luftgrenzen“, die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen und die Abschiebung und Rückführung irregulärer Migranten zuständig sein wird, was nach Aussage des Ministers derzeit „nicht funktioniert“.

Nach der Abschaffung des Ausländer- und Einwanderungsdienstes am 29. Oktober letzten Jahres schuf die Polizei die Einheit für Flughafensicherheit und Grenzkontrolle. Sie ist für die Kontrolle von Personen, die auf dem Luftweg in das Land ein- und ausreisen, sowie für die Flughafensicherheit zuständig.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]