Polen reformiert Abtreibungsgesetz: Krankenhäuser müssen Abtreibungs-Ärzte bereithalten

Eine geänderte polnische Resolution zur Anwendung von Gewissensklauseln bei Abtreibungen ist in Kraft getreten. Demnach müssen Krankenhäuser einen Arzt für Abtreibungen vor Ort haben. Dies ist eine bedeutende Änderung für das strengste Abtreibungsgesetz in Europa.

EURACTIV.pl
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Das polnische Abtreibungsrecht ist eines der strengsten in Europa. Nach dem sogenannten "Abtreibungskompromiss" von 1993, der bis 2020 in Kraft war, war ein Schwangerschaftsabbruch nur in drei Fällen erlaubt: wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde, das Leben der Mutter bedroht war oder der Fötus geschädigt wurde. [EPA-EFE/MARTIN DIVISEK]

Eine geänderte polnische Resolution zur Anwendung von Gewissensklauseln bei Abtreibungen ist in Kraft getreten. Demnach müssen Krankenhäuser einen Arzt für Abtreibungen vor Ort haben. Dies ist eine bedeutende Änderung für das strengste Abtreibungsgesetz in Europa.

Krankenhäuser müssen nun sicherstellen, dass mindestens einer ihrer Ärzte in der Lage und bereit ist, Abtreibungen in den gesetzlich zulässigen Fällen vorzunehmen. Dies gilt beispielsweise, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist.

Die Änderung zielt darauf ab, gegen Fälle vorzugehen, in denen Ärzte die Gewissensklausel missbrauchen. In diesen Fällen sind Frauen nicht in der Lage, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, selbst wenn dieser legal ist.

„Aufgrund des Missbrauchs der sogenannten Gewissensklausel durch einige Mediziner sind Frauen oft nicht in der Lage, ihr Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch wahrzunehmen“, heißt es in der Begründung der Änderung.

Die Nichtdurchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird in Zukunft eine Strafe für das Krankenhaus nach sich ziehen. Dies schließt eine mögliche Kündigung des Vertrags mit dem Nationalen Gesundheitsfonds ein, was eine Kürzung der staatlichen Erstattung für medizinische Verfahren und Behandlungen bedeutet.

Nach dem Gesetz von 1996 haben Ärzte das Recht, sich auf eine Gewissensklausel zu berufen und die Durchführung eines medizinischen Eingriffs aus religiösen oder moralischen Gründen zu verweigern. Die Ausnahme ist, wenn die Verweigerung zu einer Verschlechterung der Gesundheit der Patientin führen würde.

Folglich „kann die Gewissensklausel niemals in einer Situation zur Anwendung kommen, in der das Leben einer schwangeren Frau in Gefahr ist, unabhängig davon, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist“, heißt es in der Begründung der neuen Änderung.

In anderen Fällen kann die Gewissensklausel angewandt werden, sofern der Aufschub des medizinischen Eingriffs nicht zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Schwangeren führt, heißt es weiter.

Strengstes Abtreibungsgesetz in Europa

Das polnische Abtreibungsrecht ist eines der strengsten in Europa. Nach dem sogenannten „Abtreibungskompromiss“ von 1993, der bis 2020 in Kraft war, war ein Schwangerschaftsabbruch nur in drei Fällen erlaubt: wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung verursacht wurde, das Leben der Mutter bedroht war oder der Fötus geschädigt wurde.

Das Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das nach Ansicht der EU-Institutionen und vieler Experten von der damaligen konservativen PiS-Regierung (EKR) kontrolliert wurde, hob letztere Regelung auf und löste eine landesweite Protestwelle aus.

Ein Jahr nach dem Urteil des Verfassungsgerichts forderte das EU-Parlament in einem Entschließungsantrag zum ersten Jahrestag des faktischen Abtreibungsverbots in Polen die Regierung in Warschau auf, das Verbot aufzuheben. Es stelle eine Gefahr für das Leben der Frauen dar.

Die Abstimmung erfolgte nach dem Tod einer schwangeren Polin Anfang November. Nach Angaben ihrer Familie starb sie an einem septischen Schock, nachdem die Ärzte darauf gewartet hatten, dass das Herz ihres ungeborenen Babys aufhört zu schlagen.

Die breite Koalition unter der Führung von Ministerpräsident Donald Tusk, die im Dezember 2023 die PiS an der Macht ablöste, hat sich verpflichtet, das Gesetz zu liberalisieren.

Da sich die Parteien der Koalition jedoch nicht einig waren, wie liberal das neue Gesetz sein sollte, legten sie dem Parlament drei verschiedene Gesetzesentwürfe vor.

Tusks Bürgerkoalition (KO/EVP, S&D, Grüne) sowie die Linke (S&D) bestehen darauf, Abtreibung auf Verlangen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zuzulassen.

Die Allianz des Dritten Weges (Renew, EVP) hingegen will eine Rückkehr zum Gesetz von 1993.

Letzten Monat sagte der PiS-Abgeordnete Mateusz Morawiecki, der 2020 Ministerpräsident war, er befürworte die Wiederherstellung des „Abtreibungskompromisses“ in Polen, den er während seiner Regierungszeit aufgekündigt hatte.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]