Pestizid-Alternative: Französische Rübenbauern testen Schädlingsabwehrduft

Frankreich testet einen schädlingsabwehrenden Duftstoff als Alternative zu den in der EU verbotenen Insektizide, die für Bienen und andere Bestäuber schädlich sind. Momentan fehlt es der Landwirtschaft an Alternativen zu diesen chemischen Pestiziden.

Euractiv.com
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Die staatliche Unterstützung für das biologische Schädlingsbekämpfungsmittel, das von dem in Rennes ansässigen Start-up-Unternehmen Agriodor entwickelt wurde, ist Teil eines nationalen Plans zur Bekämpfung der Vergilbungskrankheit der Zuckerrübe, welche die französische Zuckerrübenernte im Jahr 2020 ruiniert hatte. [SHUTTERSTOCK/Ulrich Mueller]

Frankreich testet einen schädlingsabwehrenden Duftstoff als Alternative zu den in der EU verbotenen Insektizide, die für Bienen und andere Bestäuber schädlich sind. Momentan fehlt es der Landwirtschaft an Alternativen zu diesen chemischen Pestiziden.

Die französische Regierung genehmigte im April ein biologisches Schädlingsbekämpfungsmittel, das auf duftenden Molekülen, den sogenannten Kairomonen, basiert. Bis Mitte August darf es auf 500 Hektar Zuckerrübenfeldern eingesetzt werden.

Während sich diese Methoden in der EU immer mehr durchsetzen, fehlt es der EU an einer gemeinsamen Definition für einen biologischen Pflanzenschutz.

Der jüngste Versuch, eine rechtliche Definition festzulegen, war Teil des Vorschlags für eine Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR). Der umstrittene Text wurde letztes Jahr vom Europäischen Parlament abgelehnt und von der Europäischen Kommission im Februar zurückgezogen.

Die staatliche Unterstützung für das biologische Schädlingsbekämpfungsmittel, das von dem in Rennes ansässigen Start-up-Unternehmen Agriodor entwickelt wurde, ist Teil eines nationalen Plans zur Bekämpfung der Vergilbungskrankheit der Zuckerrübe, welche die französische Zuckerrübenernte im Jahr 2020 ruiniert hatte.

Angesichts des erhöhten Schädlingsrisikos nach dem letzten milden Winter verstärkt die Regierung ihre Bemühungen, die Pflanzen vor Blattläusen zu schützen, die das Virus tragen, welches die Vergilbung verursacht.

„Kairomone sind duftende Moleküle, die eine abweisende Wirkung auf Blattläuse haben und den Befall reduzieren können, wodurch die Notwendigkeit von Insektizidbehandlungen hinausgezögert wird“, erklärte das französische Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.

Der Geschäftsführer von Agriodor, Alain Thibault, erklärte gegenüber Euractiv, dass das Produkt Landwirten eine Alternative zu den bienenschädlichen Neonicotinoiden bieten könnte, die in der EU seit 2018 verboten sind.

In der Schweiz werden derzeit Tests durchgeführt, um die Wirksamkeit des Produkts in der ökologischen Landwirtschaft zu bewerten.

Auch wenn Agriodor noch keine EU-Zulassung hat, sei Thibaults Ziel, eine neue Notfallzulassung für das Jahr 2025 zu erhalten. Denn den französischen Rübenbauern fehle es an Alternativen, um ihre Pflanzen vor Blattläusen zu schützen.

Bisher haben die Landwirte gegen diese Bedrohung Insektizide aus der Familie der Neonicotinoide eingesetzt. Acetamiprid ist das einzige noch zugelassene Insektizid, aber im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten hat Frankreich Produkte, die alle Arten von Neonicotinoiden enthalten, verboten.

Zwischen 2020 und 2023 gewährte Frankreich Ausnahmeregelungen, die den Einsatz von Neonicotinoiden bei Zuckerrüben erlaubten, während nach alternativen Lösungen zur Schädlingsbekämpfung gesucht wurde.

Im Januar 2023 hat die Regierung diese Ausnahmeregelungen jedoch aufgehoben, nachdem der Europäische Gerichtshof ein Urteil gegen die Nutzung von Ausnahmeregelungen zur Wiederzulassung von in der EU ausdrücklich verbotenen Stoffen gefällt hatte.

Lange Zulassungszeiten

In dem Urteil des obersten Gerichts der EU wird daran erinnert, dass das EU-Recht grundsätzlich nicht-chemischen Schädlingsbekämpfungsmethoden Vorrang einräume, wo immer dies möglich sei. Allerdings seien Alternativen zur biologischen Schädlingsbekämpfung einem langwierigen und kostspieligen Zulassungsverfahren unterworfen.

Laut Thibault werde es sieben bis zehn Jahre dauern, bis die Lösung von Agriodor die EU-Zulassung erhalte, da sie denselben regulatorischen Weg wie chemische Pestizide gehen müsse. Er betonte, dass die derzeitige Verordnung Innovationen im Bereich der biologischen Schädlingsbekämpfung hemme.

Bis dahin sei Agriodor auf „Notfall“-Zulassungen von bis zu 120 Tagen angewiesen, die von einzelnen Mitgliedsstaaten erteilt werden.

Im Gegensatz dazu werden neue biobasierte Produkte bei den Konkurrenten in der Landwirtschaft – den USA, Brasilien und Kanada – innerhalb von ein bis drei Jahren zugelassen, wie aus Industriekreisen zu hören ist.

Thibault wies darauf hin, dass dasselbe Molekül, das zum Schutz vor Blattläusen verwendet werde, auch in Produkten wie Sonnenschutzmitteln und Kaugummi zu finden sei. Es sei für Lebensmittel und Kosmetika zugelassen, nicht aber für die Verwendung in der Landwirtschaft.

Erneute Forderungen

Landwirtschaftsverbände haben sich kürzlich den Forderungen der Hersteller von Biozid-Produkten angeschlossen und die Kommission aufgefordert, Biozid-Lösungen schneller auf den Weg zu bringen.

Am 25. April forderten IBMA, ein Verband, der Produzenten von Biopflanzenschutzmitteln vertritt, und die EU-Landwirtschaftsverbände COPA und COGECA die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, auf, die Verfahren für das Inverkehrbringen von biologischen Pflanzenschutzmitteln „dringend zu beschleunigen.“

Sie forderten die Kommission außerdem auf, einen „konstruktiven Dialog“ mit den Interessengruppen aufzunehmen, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu stärken.

„Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den dringenden Bedarf der Landwirte an alternativen Mitteln zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten vor dem Hintergrund der derzeitigen Knappheit und des Klimawandels zu decken“, heißt es in dem Schreiben.

Der europäische Biosektor, vertreten durch IFOAM, drängt ebenfalls auf Maßnahmen und betonte die Notwendigkeit eines neuen Rechtsrahmens, um eine schnellere Einführung dieser Methoden zu ermöglichen, einschließlich einer Überarbeitung der Verordnung über die Vermarktung von Pestiziden (1107/2009).

„Nur wenn den Landwirten eine ausreichende Anzahl von Alternativen zu chemischen Mitteln zur Verfügung steht, kann eine ökologische Umgestaltung des Lebensmittel- und Landwirtschaftssystems gelingen“, heißt es in der Erklärung.

Laut IBMA gebe es mehr als 100 Stoffe, die voraussichtlich bis 2028 zur Zulassung eingereicht werden sollen.

Nach Schätzungen von IBMA könnten sie, sobald sie grünes Licht erhalten, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Europa abdecken und so zum Ziel der Europäischen Kommission beitragen, den Pestizideinsatz in der EU zu reduzieren.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]