Parlament will Lockerung des Flüssigkeitsverbots in Flugzeugen [DE]

Die Europaabgeordneten haben eine Resolution angenommen, mit der sie die Kommission auffordern, eine neue Sicherheitsverordnung zu überprüfen und diese möglicherweise aufzuheben, die es Passagieren untersagt, Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen mit sich zu führen. Zur Zeit der Abstimmung wurde gleichzeitig die Aufdeckung zweier von einander unabhängiger Pläne für Terroranschläge in Deutschland und Dänemark bekannt.

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Die Europaabgeordneten haben eine Resolution angenommen, mit der sie die Kommission auffordern, eine neue Sicherheitsverordnung zu überprüfen und diese möglicherweise aufzuheben, die es Passagieren untersagt, Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen mit sich zu führen. Zur Zeit der Abstimmung wurde gleichzeitig die Aufdeckung zweier von einander unabhängiger Pläne für Terroranschläge in Deutschland und Dänemark bekannt.

Das Europäische Parlament hat am 5. September 2007 eine Resolution angenommen, in der sie die Kommission dringend auffordert, das Verbot von Flüssigkeiten zu überprüfen „und, falls keine weiteren entscheidenden Tatsachen angeführt werden, abzulehnen“.

Laut den Europaabgeordneten könnten „durch die Verordnung hervorgerufenen Kosten unter Umständen nicht im Verhältnis zu dem Mehrwert stehen, der durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen erreicht werden soll“.

Sie fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich stattdessen auf die Forschung zu konzentrieren, die auf die Entwicklung effizienter Instrumente für das Auffinden gefährlicher Materialien abziele.

Während die Abgeordneten sich deutlich für strenge Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Terrorismus aussprachen, sagten sie, letztere müssten „in realistischer Weise“ konzipiert werden.

Sie greifen auch die Geheimhaltung der Kommission bezüglich der Verordnung zur Flugsicherheit an: Selbst den Europaabgeordneten war es nicht gestattet, diese in vollem Umfang einzusehen.

Die Kommission teilte bereits mit, dass sie an einer Verminderung der Unbequemlichkeiten arbeite, die durch die Verordnung hervorgerufen würden. Vor allem solle es Fluggästen aus Drittstaaten, die zollfreie Flüssigkeiten im Ausland erstanden hätten und die EU durchquerten, ermöglicht werden, ihre Einkäufe zu behalten, sofern ihr Heimatland gleichwertige Standards zur Flugsicherheit anwende.

Die Kommission wird die ersten Ausnahmen vermutlich im Herbst 2007 ankündigen.