Parlament verabschiedet Pestizid-Paket trotz Widerstand [DE]
Das Europäische Parlament hat trotz des starken Widerstandes Großbritanniens, Spaniens und Ungarns und der Forderungen nach einer effizienteren Bewertung der Auswirkungen der Regelungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelpreise gestern (13. Januar 2009) dafür gestimmt, die Verwendung giftiger Pestizide einzuschränken.
Das Europäische Parlament hat trotz des starken Widerstandes Großbritanniens, Spaniens und Ungarns und der Forderungen nach einer effizienteren Bewertung der Auswirkungen der Regelungen auf die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelpreise gestern (13. Januar 2009) dafür gestimmt, die Verwendung giftiger Pestizide einzuschränken.
Das Paket muss noch formell vom Rat angenommen werden. Dieser ist in Bezug auf das Thema trotz des Kompromisses, der vor Weihnachten gefunden wurde, noch gespalten (siehe EURACTIV vom 19. Dezember 2008).
Mit dem Abkommen wird eine Reihe gefährlicher Substanzen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten, verboten werden und die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Einsatz von Pestiziden nachhaltiger zu gestalten.
Großbritannien, Irland, Spanien und Ungarn sind gegen das Abkommen, da sie der Meinung sind, es werde die Produktion ihrer Landwirtschaft deutlich beeinträchtigen und zu höheren Lebensmittelpreisen führen. Doch auch zusammengenommen werden die vier Länder nicht stark genug ins Gewicht fallen, um bei einer Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit eine Sperrminorität im Rat zu bilden, wo das Paket wahrscheinlich als ‚A point’ angenommen wird, das heißt ohne vorherige Diskussion (adopted without discussion).
Das Abkommen, über das man am Vortag abgestimmt habe, sei sicher und verbindlich, erklärte eine Sprecherin des Rats und fügte hinzu, dass die Verordnung über den Einsatz und das Inverkehrbringen von Pestiziden unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt Anwendung finde.
Sie sagte jedoch, die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden könne als gewissermaßen „weniger verbindlich” angesehen werden, da eine Richtlinie bis zu einem gewissen Grad freier interpretiert und in nationales Recht übertragen werden könne. Die Richtlinie enthält viele Durchführungsmaßnahmen, die im Rahmen des Komitologieverfahrens noch genauer spezifiziert werden müssen, so dass diejenigen, die die Richtlinie ablehnen, die Möglichkeit haben werden, diesen Prozess zu verzögern und die Maßnahmen abzuschwächen.
Diejenigen, die sich mit dem Abkommen nicht anfreunden können, können auch die Halbzeitbilanz als Gelegenheit nutzen, das Thema erneut zur Sprache zu bringen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf ein neues Kollegium von Kommissaren und ein neues Europäisches Parlament.