Parlament und Kommission uneins über Pestizidwirkstoffe [DE]

Die Kommission hat die Forderung des Parlamentes zurückgewiesen, die bestehende Liste der Inhaltstoffe, die bei der Herstellung von Pestiziden verboten sind, zu erweitern.

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Die Kommission hat die Forderung des Parlamentes zurückgewiesen, die bestehende Liste der Inhaltstoffe, die bei der Herstellung von Pestiziden verboten sind, zu erweitern.

Am 11. März  2008 legte die Kommission einen überarbeiteten Vorschlag für eine umstrittene neue Verordnung für EU-Regelungen für Pestizide vor. In diesem Dokument lehnt die Kommission fast die Hälfte der 249 Änderungsanträge des Parlaments ab, die letzteres während einer ersten Lesung im Oktober 2007 eingefügt hatte.

Im Mittelpunkt der Uneinigkeit von Kommission und Parlament steht die Frage, ob eine bereits bestehende Liste an Inhaltsstoffen, die während der Herstellung von Pestiziden in der EU nicht verwendet werden dürfen, erweitert werden soll oder nicht.

Das Parlament, besonders die Fraktion der Grünen und die Sozialdemokraten, wollen diese Liste um neurotoxische, immuntoxische und andere gefährliche Wirkstoffe erweitern.

Die Kommission erachtet ein solches Verbot jedoch als inakzeptabel. Stattdessen bevorzugt sie, dass bestimmte „besonders bedenkliche“ Wirkstoffe auf dem Markt gelassen und als „zu ersetzende Stoffe“ identifiziert werden sollten, wobei geprüft werden sollte, ob diese durch weniger schädigende Wirkstoffe ersetzt werden können.

„Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig prüfen, ob Pflanzenschutzmittel, die solche Wirkstoffe enthalten, durch andere Pflanzenschutzmittel ersetzt werden können, die Wirkstoffe enthalten, die weniger Risikominderung erfordern”, heißt es im geänderten Vorschlag der Kommission.

Die Debatte zwischen Kommission und Parlament spiegelt eine ähnliche Debatte zwischen Industrie und Umweltschützern.

Der Europäische Pflanzenschutzverband (ECPA) argumentiert, dass ein Verbot zu vieler Wirkstoffe sowohl für Landwirte als auch für die Ernteerträge der EU unzuträglich sei. Dies führe zu höheren Lebensmittelpreisen und steigere die Abhängigkeit der Union von Lebensmittelimporten (EURACTIV vom 6. Februar 2008). 

Umweltorganisationen und eine Reihe von Europaabgeordneten sagen jedoch, bestimmte Wirkstoffe seien zu gefährlich, um auf dem Markt zugelassen zu werden.

Die Mitgliedstaaten sind sich scheinbar ebenfalls uneinig in dieser Angelegenheit, daher ist es unwahrscheinlich, dass sie die Position des Parlaments unterstützen werden. Gemäß der Abstimmungsregelungen der EU ist im Rat eine einstimmige Einigung notwendig, um die Ablehnung der Kommission eines Änderungsantrags des Parlaments zu überstimmen.

Eine zweite Lesung im Parlament wird nach dem Sommer erwartet.