Parlament fordert Entschädigung für Opfer von Equitable Life [DE]

Das Europäische Parlament hat mit Nachdruck den Untersuchungsausschusses zu Equitable Life unterstützt, der die britische Regierung auffordert, die Opfer der Firmenkrise zu entschädigen und den Entwurf sowie die Umsetzung der EU-Gesetzgebung zu Finanzdienstleistungen in vielen Bereichen zu ändern.

Das Europäische Parlament hat mit Nachdruck den Untersuchungsausschusses zu Equitable Life unterstützt, der die britische Regierung auffordert, die Opfer der Firmenkrise zu entschädigen und den Entwurf sowie die Umsetzung der EU-Gesetzgebung zu Finanzdienstleistungen in vielen Bereichen zu ändern.

Am 19. Juni 2007 hat das Europäische Parlament die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu Equitable Life mit großer Mehrheit angenommen (602 zu 13 Stimmen, 64 Enthaltungen).

Die etwa 1,5 Millionen Opfer des Falles in mehreren EU-Ländern hätten eine Reihe weitreichenderer, langfristiger Bedenken zum EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen ausgelöst, so der Ausschuss. Die Ermittlungsergebnisse gingen weit über die Beschwerden, die in zwei Petitionen von Opfern der Equitable Life-Krise dem Parlament vorgetragen wurden und letztlich zur Untersuchung führten, hinaus.

Der Parlamentsbericht stellt fest, dass angesichts ihrer ‚Unfähigkeit, das europäische Versicherungsrecht zu erfüllen’ (vor allem die Unfähigkeit des britischen Gesetzgebers, sicherzustellen, dass Equitable über ausreichende Reserven verfügte, um seine Versicherungsnehmer auszuzahlen) die britische Regierung die Verantwortung übernehmen müsse und ‚ein geeignetes System ausweisen und umsetzen müsse, um die Versicherten von Equitable Life im Vereinigten Königreich, Irland, Deutschland und anderswo zu entschädigen.

Um das Vertrauen der Verbraucher in einen gesunden europäischen Renten- und Versicherungsmarkt aufzubauen, besonders angesichts der demografischen Entwicklung in Europa, macht der Parlamentsbericht eine Reihe von Vorschlägen zum Wesen und der Form der EU-Gesetzgebung zu Finanzdienstleistungen, zu Verbraucherrechten für die Nutzung finanzieller Dienstleistungsprodukte im EU-Ausland und zur Rolle des Parlaments sowie der Kommission bei der Überwachung der gesetzlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

In Bezug auf die Verbraucherrechte von Versicherten außerhalb des Vereinigten Königreichs, die nicht in der Lage seien, auf Entschädigung zu klagen, wenn die Behörden in verschiedenen Ländern sich gegenseitig die Verantwortung zuschreiben, sagte die Berichterstatterin Diana Wallis, jeder verstehe und schätze die Bedeutung der Finanzdienstleistungsunternehmen und anderer Firmen, die zu Handel und Geschäften in der gesamten Europäischen Union fähig seien. Wenn es dazu komme – und es sei klar, dass dies geschehe – müsse man die Verantwortlichkeiten eindeutig verteilen.

Der Ausschuss stellte außerdem fest, dass das Vorgehen des Vereinigten Königreichs bei der Umsetzung der EU-Gesetzgebung für Versicherungen auf unsystematisch Weise (durch eine Reihe verschiedener Rechtsakte) deutliche Mängel aufweise und dass der britische Gesetgeber und die Behörden nicht ausreichend die Absichten der Richtlinie respektierten. Außerdem sei der Umsetzungprozess als ganzes mangelhaft.