Parlament beugt sich Druck bei Telekom-Packet [DE]
Internetnutzer, die in Verdacht stehen Copyright-Gesetze zu missachten, könnten eine Sperrung ihrer Verbindungen oder andere administrative Verfahren erleben ohne die Notwenigkeit einer Gerichtsentscheidung. So sehen es die neuen Vorschläge vor, die vom Europäischen Parlament eingereicht wurden.
Internetnutzer, die in Verdacht stehen Copyright-Gesetze zu missachten, könnten eine Sperrung ihrer Verbindungen oder andere administrative Verfahren erleben ohne die Notwenigkeit einer Gerichtsentscheidung. So sehen es die neuen Vorschläge vor, die vom Europäischen Parlament eingereicht wurden.
Der neue Text stellt infolge der EU-Wahlen im letzten Juni eine erhebliche Abkehr von der bisherigen Haltung der MdEPs dar. Sollte der Vorschlag so beschlossen werden, würde er wahrscheinlich die Forderungen der Mitgliedstaaten erfüllen und damit den Weg für eine endgültige Annahme des Telekommunikationspakets ebnen.
Das Parlament hatte zunächst im letzen Mai entschieden vorige Einigungen mit dem Rat zu verwerfen, was die Annahme eines umfassenden neuen Regelsatzes zur elektronischen Kommunikation in der EU blockierte.
Indem sie für die berüchtigte Veränderung 138 stimmten, betonten MdEPs die Notwendigkeit eines „rechtlichen Schutzes“ für Internetnutzer, sollten sie verdächtigt werden, illegal Lieder oder Filme aus dem Internet herunterzuladen.
Die Veränderung 138 schaffte die Notwendigkeit eine „vorige Entscheidung der Justizbehörden” zu erhalten, bevor Maßnahmen gegen Nutzer eingeleitet werden konnten. Der neue Text streicht den Bezug auf einen früheren Beschluss, der von der wiedergewählten MdEP Catherine Trautmann eingebracht worden war. Diese hatte vor den Wahlen im Juni hart für eine Beibehaltung gekämpft.
Der neue vorgeschlagene Text ist schwächer formuliert: Er sagt, dass „jegliche Maßnahmen nur als Ergebnis eines vorigen, gerechten und unparteilichen Verfahrens angenommen werden können.“ Das Wort ‚Justiz’ wurde aus dem Schlüsselsatz der Veränderung entfernt. Der Vorschlag sieht jedoch eine „effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung“ vor, sobald die Maßnahmen durchgeführt worden sind.
Sollte der Text Gesetz werden, würde dies als praktische Folge den Mitgliedstaaten erlauben Bestimmungen einzuführen, mit denen Verwaltungsbehörden die Internetanschlüsse von Tatverdächtigen ohne vorige gerichtliche Entscheidung abklemmen könnten. Die Verbindungen würden später mit der Ermächtigung der ‚gerichtlichen Überprüfung’ wieder hergestellt werden. Es ist unklar, wie lange der Überprüfungsprozess andauern würde.
Frankreich hat im September ein Gesetz gegen Internetpiraterie verabschiedet, welches den Behörden erlauben wird, Tätern bei wiederholten illegalen Downloads das Internet abzuklemmen. Die Regierung von Großbritannien hat ein ähnliches Gesetz vorgeschlagen.
„Die Prinzipien der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts” sind Teil des neuen vom Parlament vorgelegten Textes. Dies entspricht damit dem, was vorher von Mitgliedstaaten vorgeschlagen worden war (EURACTIV vom 14. Oktober 2009).
Der juristische Dienst des Parlaments erklärte, dass ein klarer Bezug auf das Erfordernis einer vorigen gerichtlichen Entscheidung eine Auswirkung auf die exklusiven Kompetenzen der Mitgliedstaaten gehabt hätte, vor allem in Bezug auf ihre Justizsysteme. Dies ist in der Tat ein Bereich, in dem das Europäische Parlament keine Gesetze erlassen kann. Es ist immer noch unklar, warum die MdEPs dies nicht gemerkt hatten, bevor sie einen langen juristischen Streit innerhalb der EU-Institutionen begannen.
Die EU-Regeln sehen vor, dass Parlament und Rat ein offizielles Vermittlungsverfahren einleiten müssen, um sich auf einen endgültigen gemeinsamen Text zu einigen. Dieses Verfahren wird am 4. November beginnen und bis zum 30. Dezember beendet sein. Wenn sich keine weiteren unerwarteten Hürden ergeben, könnte das Telekommunikationspaket möglicherweise in den ersten Monaten des Jahres 2010 offiziell EU-Gesetz werden.