Österreich sucht nach Lösung für Zustrom ausländischer Studenten [DE]
Österreich sucht derzeit nach einer Lösung für den starken Zustrom ausländischer Studenten. Außerdem soll wahrscheinlich eine neue EU-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden, um sich mit dem Problem - sowie anderen Mobilitätsfragen - zu befassen.
Österreich sucht derzeit nach einer Lösung für den starken Zustrom ausländischer Studenten. Außerdem soll wahrscheinlich eine neue EU-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden, um sich mit dem Problem – sowie anderen Mobilitätsfragen – zu befassen.
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 7. Juni, dass österreichische Hochschulen Studenten aus anderen EU-Ländern diskriminiert hätten, indem sie sie nur aufnahmen, wenn sie bereits in ihrem eigenen Land für einen entsprechenden Studiengang zugelassen worden waren. Als Folge des Urteils strömen nun deutsche Studenten an österreichische Universitäten, insbesondere in den Fächern Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin, für die in Deutschland ein Numerus clausus gilt (zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung, siehe auch EURACTIV 11. Juli 2005).
Dass es sich hierbei nicht um ein vereinzeltes Problem handelt zeigt ein Urteil, welches im Juli 2004 gegen Belgien erging, weil die französischsprachige Region Wallonien die Zulassung französischer Studenten beschränkte.
„Österreich ist sehr stolz auf den attraktiven Ruf seiner Universitäten. 18 % der Studenten an den Universitäten kommen aus anderen Ländern. Es gibt jedoch die Sorge, dass der hohe Anteil deutscher Studenten in Fächern wie Medizin bedeuten könnte, dass das Land zu wenige österreichische Ärzte ausbildet“, erläuterte Thomas Schmidt, bildungspolitischer Sprecher Österreichs, gegenüber EURACTIV.
Kommissionssprecher Frédéric Vincent gab bekannt, dass möglicherweise eine EU-Arbeitsgruppe eingerichtet würde, um sich mit Fragen bezüglich der Mobilität von Studenten zu befassen. Unter anderem würde sich die Arbeitsgruppe mit Stipendien befassen, die in einem Land gezahlt, aber in einem anderen genutzt würden.
„Bei diesem Thema geht es nicht um Bildung als solche, für die die Mitgliedstaaten allein zuständig sind, sondern um die Freizügigkeit von Personen in der EU“, so Vincent. „Jede Menge juristische Arbeit müsste durchgeführt werden, bevor sich die Kommission vorstellen könnte, Schritte in diese Richtung zu unternehmen, etwa mit einer EU-Richtlinie zur Mobilität von Studenten“, erklärte Vincente weiter. Das wichtigste sei, dass sich eine Lösung des Problems „nicht diskriminierend“ auswirken dürfe.
Die österreichische Regierung, die noch auf Zahlen über die genaue Anzahl ausländischer Studenten an österreichischen Universitäten wartet, muss nun zeigen, wie sie dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nachkommen will.