Özdemir: EU-Kommission drückt sich bei Enrährungskrise vor Verantwortung

Bundesagrarminister Cem Özdemir hat der Europäischen Kommission am Montag vorgeworfen, schwierige Entscheidungen bewusst den Mitgliedstaaten zu überlassen. Die EU-Behörde hatte beschlossen, Nachhaltigkeitsregeln für die Landwirtschaft zeitweise zu lockern.

EURACTIV.com
G7 Agriculture Ministers Meeting in Stuttgart
Die Entscheidung, diese sogenannten Ausnahmeregelungen zu gewähren, soll dazu beitragen, die heimische Produktion anzukurbeln, während die globalen Lebensmittelmärkte durch Russlands Einmarsch in der Ukraine erschüttert werden. [RONALD WITTEK/EPA-EFE]

Bundesagrarminister Cem Özdemir hat der Europäischen Kommission am Montag vorgeworfen, schwierige Entscheidungen bewusst den Mitgliedstaaten zu überlassen. Die EU-Behörde hatte beschlossen, Nachhaltigkeitsregeln für die Landwirtschaft zeitweise zu lockern.

Am Freitagabend hatte die Kommission bekannt gegeben, dass sie bestimmte Umweltauflagen, die in der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – dem milliardenschweren EU-Subventionsprogramm für die Landwirtschaft – verankert sind, für ein Jahr vorübergehend lockern wird.

Die Ausnahmeregelungen sollen dazu beitragen, die heimische Produktion angesichts der durch Russlands Angriff auf die Ukraine ausgelösten Turbulenzen auf den globalen Agrarmärkten anzukurbeln.

„Statt selber Verantwortung für eine nachhaltige Agrarpolitik zu übernehmen, schiebt [die Kommission] die EU-Staaten vors Loch“, schrieb Özdemir am Montagmorgen via Twitter. Die Ausnahmeregelungen seien daher mit Vorsicht zu genießen.

Normalerweise müssen alle Mitgliedstaaten einen Teil der EU-Agrarsubventionen, die sie auszahlen, an die Einhaltung sogenannter Konditionalitätsregeln knüpfen.

Die von der Kommission gewährten Ausnahmeregelungen bedeuten nun, dass die nationalen Regierungen sich entscheiden können, einige dieser Regeln bis 2023 auszusetzen, beispielsweise Anforderungen an die Fruchtfolge oder die Verpflichtung, vier Prozent der Ackerfläche als Brachen unbewirtschaftet zu lassen.

Schwierige Abwägungen bleiben den Mitgliedstaaten überlassen

Das Aussetzen dieser Umweltauflagen könnte den Landwirt:innen kurzfristig zu einer Produktionssteigerung verhelfen, dürfte aber negative Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz haben.

Nach Ansicht des Ministers überlässt die EU-Exekutive diese Kosten-Nutzen-Abwägung über die Aussetzung von Umweltvorschriften „geflissentlich“ den nationalen Regierungen, obwohl sie weiß, dass der Schutz von Klima und Biodiversität „die Voraussetzung für unsere Landwirtschaft“ sind.

Während sich der Bundesminister bereits seit Längerem für eine Flexibilisierung der Fruchtfolge ausgesprochen hat, hat er sich wiederholt gegen die Zulassung der landwirtschaftlichen Produktion auf Brachflächen ausgesprochen, unter Verweis auf „weitreichende Folgen für die Biodiversität.“

Gleichzeitig kritisierte Özdemir, dass die Kommission den seiner Meinung nach „größten Hebel zur Sicherung der globalen Ernährung“ übersehen habe: weniger Futtermittel und Biokraftstoffe zu produzieren, um landwirtschaftliche Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln freizugeben.

„Hier liegt das wirklich große Potenzial, das wir nutzen müssen, um den Hunger zu besiegen“, sagte er. „Dazu erwarte ich Vorschläge aus Brüssel!“

Die von der Kommission vorgelegten Lockerungen schließen den Anbau von Futtermittelpflanzen wie Mais und Soja aus und beziehen sich auf das, „was unbedingt notwendig ist, um die globale Ernährungssicherheit zu gewährleisten“, so eine Pressemitteilung vom vergangenen Freitag (22. Juli).

Deutschlands Reaktion wird „sorgfältig abgewogen“

Trotz der deutlichen Worte Özdemirs dürfte Berlins Widerstand gegen die Kommissionslinie keine nennenswerten Auswirkungen auf EU-Ebene haben, zumal Brüssel in der Angelegenheit einen Großteil der Mitgliedstaaten auf seiner Seite hat.

Bei ihrem jüngsten Treffen Anfang letzter Woche stimmte eine Mehrheit der europäischen Landwirtschaftsminister:innen dafür, dass die EU-Exekutive angesichts des andauernden Ukrainekriegs mehr Flexibilität bei den GAP-Umweltvorschriften gewähren sollte, ähnlich wie sie es bei den kürzlich vorgestellten Ausnahmeregelungen handhabt.

Auf nationaler Ebene könnte Özdemirs Position jedoch bedeuten, dass Deutschland die von der Kommission eingeräumte Flexibilität nicht voll ausschöpft.

Der grüne Minister versprach, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kommissionsbeschlüsse in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Kabinett, den Ländern und relevanten Interessenvertreter:innen „sorgfältig zu prüfen“ ohne Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit gegeneinander auszuspielen.

„Wenn mein Ministerium alle fachlichen und rechtlichen Fragen unter Berücksichtigung von Brüssels Nachhaltigkeitsvorgaben geprüft hat, werde ich pragmatisch entscheiden“, erklärte er.

Ein wichtiger Schritt in diesem Entscheidungsprozess wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag (28. Juli) erfolgen, wenn Özdemir und seine Länderkolleg:innen zusammenkommen, um letzte offene Punkte für die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland zu erörtern, einschließlich der Frage, wie diese an die Auswirkungen des Ukraine-Krieges angepasst werden soll.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]