Oettinger zum Roaming: "Wir schließen einige Musterklagen nicht aus"

Ihren strittigen Entwurf zum beschränkten Roaming hat die EU-Kommission einkassiert. Doch was EU-Digitalkommissar Oettinger nun vorstellte, sorgt abermals für Kritik.

Euractiv.de
Kann sich die EU auf eine gemeinsame Förderung von Wüstenstrom einigen? EU-Energiekommissar Günther Oettinger will die Debatte anstoßen. Foto: dpa.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger [Foto: dpa]

Ihren strittigen Entwurf zum beschränkten Roaming hat die EU-Kommission einkassiert. Doch was EU-Digitalkommissar Oettinger nun vorstellte, sorgt abermals für Kritik.

Die Roaming-Gebühren für Internet- und Telefon-Nutzung im EU-Ausland sollen ab Sommer 2017 endgültig und permanent abgeschafft werden. So kündigt es die EU-Kommission an. Doch der Teufel steckt – zumindest noch – im Detail.

Nachdem die Kommission unter Jean-Claude Juncker den strittigen Entwurf zurückzog, laut dem das Roaming auf 90 Tage pro Jahr oder 30 aufeinanderfolgende Tage beschränkt werden sollte, gärt die Debatte über die konkrete Umsetzung weiter. Spürbar wurde das auch am gestrigen Montag in Berlin, wo EU-Digitalkommissar den neuesten Roaming-Entwurf der EU vorstellte.

„Ab Mitte Juni 2017 muss der Dienst- und Urlaubsreisende in den EU-Mitliedstaaten keine Daten und Gebührenzuschläge mehr zahlen“, kündigte Oettinger an. Der überarbeitete Entwurf der Vorschriften, den die Kommission am 21. September vorstellte, solle jedoch verhindern, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren zu Missbrauch führt. Denn: „Der digitale Markt wird nicht von heute auf morgen dereguliert werden“.

Missbrauch ist möglich, weil der Telekom-Sektor in Europa nicht von Angebot und Nachfrage abhängt, sondern von Behörden reguliert wird. Viel gringer sind die genehmigten Preise für digitale Dienste in einigen europäischen Ländern, weil dort zum Beispiel die Arbeits- und Energiekosten und die Steuern niedriger sind. Ein Lette zahlt dadurch nur etwa ein Sechstel dessen, was ein Ire für digitale Dienste aufwenden muss. Innerhalb Europas unterscheiden sich die Preise um das bis zu Sechseinhalbfache.

Wann ist  Missbrauch  Missbrauch?

„Missbrauch“, so Oettinger, „wäre es also, wenn eine lettisch SIM-Karte dauerhaft in Irland genutzt würde. Deswegen gegen wir auch nach dem Wohnsitz-Prinzip.“ Konkret soll das bedeuten: Nutzt der Besitzer einer lettischen SIM-Karte den besonders günstigen lettischen Tarif dauerhaft in Deutschland, wo er auch seinen Wohnsitz hat und arbeitet, wäre das Betrug – wenn er nicht regelmäßig nach Lettland fährt. Der Erstwohnsitz beziehungsweise der Lebensmittelpunkt eines Nutzers sollen somit darüber bestimmen, welche Anbieter er nutzen darf und welche nicht. Ein Bürger soll jedoch so viele SIM-Karten nutzten können, wie er will.

Der Haken des Kommissionsentwurfs: Wann genau der Missbrauch anfängt, bleibt bislang im Ungefähren. Denn das Prinzip des Wohnorts oder der stabilen Bindung eines Verbrauchers zu einem EU-Mitgliedstaat arbeitet mit der Frage, wir häufig und lang sich der Nutzer im Mitgliedstaat des Roaming-Anbieters aufhält. Unter das Konzept der „stabilen Bindung“ fallen laut der EU-Kommission etwa Pendler, im Ausland lebende Bürger, die sich regelmäßig in ihrem Heimatland aufhalten, oder Erasmus-Studierende. Konkrete Vorgaben, ab wann ein Nutzer diesen Kriterien nicht genügt, konnte Oettinger trotz mehrmaliger Nachfrage von Journalisten nicht beantworten.

Seine Antwort: “ Missbrauch fängt an, wenn die Fülle an Telefonaten etwa eines Letten im Ausland strukturell zu einem Defizit des lettischen Unternehmens beiträgt.“ Der Mobilfunkanbieter solle darum den Nutzer nach den Hintergründen seiner Nutzung fragen dürfen, und bei Verdacht auf Missbrauch den Fall an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Ein leises Bedauern über das Scheitern des vorigen Kommissions-Plans konnte Oettinger nicht verbergen: Der ursprüngliche Vorschlag von 90 Tagen hätte 99 Prozent der Europäer abgedeckt, sagte er. „Jetzt kommt man automatisch in eine Grauzone hinein, die von Gerichten geklärt werden muss. Wir schließen einige Musterklagen nicht aus“, so Oettinger. Wie genau die Kommission nun alle Seiten ein aufwändiges Wirrwarr vermeiden will – so wurde am Montag deutlich, ist nach wie vor unklar.