Oettinger: South-Stream-Verhandlungen nur unter klaren Bedingungen möglich
Russland müsse sich zuerst in der Ukraine-Krise an internationales Recht halten, sagt EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Erst danach könnten die von der EU- Kommission vermittelten Gespräche zur Klärung rechtlicher Probleme der von Gazprom vorangetriebenen South Stream-Pipeline unter klaren Bedingungen weitergeführt werden. EURACTIV Brüssel berichtet.
Russland müsse sich zuerst in der Ukraine-Krise an internationales Recht halten, sagt EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Erst danach könnten die von der EU- Kommission vermittelten Gespräche zur Klärung rechtlicher Probleme der von Gazprom vorangetriebenen South Stream-Pipeline unter klaren Bedingungen weitergeführt werden. EURACTIV Brüssel berichtet.
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagt EU-Energiekommissar Günther Oettinger, dass die Gespräche zum Stillstand gekommen seien, weil Russland die EU-Energiegesetzgebung nicht akzeptieren wolle und die Ukraine-Krise alles überschatte. „Wir werden die Gespräche weiterführen, wenn die russischen Partner sich wieder an internationales Recht halten und sie für konstruktive Gespräche auf der Grundlage unserer Energiegesetze bereit sind,“ sagte Oettinger. Er macht deutlich, dass strittige Themen auf Arbeitsebene diskutiert werden. „In der momentanen Situation, mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Ostukraine und ohne Moskaus Anerkennung der Regierung in Kiew, werden wir nicht zu einer politischen Einigung bei unseren Verhandlungen kommen“, sagt er.
Alle bilateralen South Stream-Abkommen verstoßen gegen EU-Recht
Die Gaspipeline South Stream wird von Russland durch das Schwarze Meer nach Bulgarien führen, wo sie an Land weitergeführt wird. Eine Abzweigung soll Gas über Griechenland nach Italien transportieren, über eine andere soll das Gas über Serbien, Ungarn und Slowenien nach Österreich gelangen.
Im letzten Dezember erklärte die Kommission, dass alle bilateralen Abkommen (IGAs) zwischen Russland und den Anrainerstaaten für den Ausbau des South Stream-Projekts eine Verletzung europäischen Rechts bedeuten und neu verhandelt werden müssten. Die Kommission bot daraufhin ihre Hilfe bei der Lösung der rechtlichen Probleme an.
Der bulgarische Ministerpräsident Plamen Oresharski traf sich am 27. Mai mit Kommissionspräsident José Manuel Barroso zu bilateralen Gesprächen. Dabei versicherte er Barroso, dass die Gaspipeline South Stream im Einklang mit EU-Recht gebaut werde. Gleichzeitig wurde jedoch öffentlich, dass eine russische Firma, deren Besitzer von US-Sanktionen betroffen ist, den bulgarischen Teil der Pipeline bauen soll. Am selben Tag machte Barroso deutlich, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien verhängt. Sie betrachtet den bald beginnenden Bau der Pipeline als EU-Rechtsbruch. Wie EURACTIV erfahren hat, beträfen diese Rechtsverletzungen nicht nur das Betreiben der Pipeline, sondern auch deren Bau.
Planungsmissstände
Ein Brief der Kommission an die bulgarischen Behörden vom 14. August 2013, der EURACTIV vorliegt, nimmt das bulgarisch-russische Abkommen genauer unter die Lupe. Das sechsseitige Dokument an die stellvertretende bulgarische Energieministerin Evgenia Haritonova wurde nie veröffentlicht, obwohl bulgarische Abgeordnete genau dies fordern.
Neben Rechtsverletzungen des EU-Energiesektors, wonach die Energieproduzenten nicht gleichzeitig Übertragungsnetzwerke besitzen dürfen (eigentumsrechtliche Entflechtung), werden in dem Dokument folgende Missstände festgestellt:
- Bulgarien hat sich verpflichtet, Gazprom die günstigsten Steuergesetze anzubieten, was der Kommission zufolge eine Verletzung der EU-Staatshilferegeln ist;
- Eine Stelle der zwischenstaatlichen Vereinbarung (IGA) schreibt vor, dass bulgarische und griechische Firmen Unteraufträge bekommen sollen. An einer anderen Stelle steht, dass Firmen aus den Ländern der Vertragsparteien (Bulgarien, Russland) bevorzugt würden, was gegen die EU-Wettbewerbsgesetze verstößt;
- In der zwischenstaatlichen Vereinbarung ist außerdem festgesetzt, dass die Nutzungsgebühren der Pipeline von der Betreiberfirma erhoben werden. Das steht im Widerspruch zu den Kompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde, die die Gebühren für die Übertragung im Einklang mit EU-Recht genehmigt.
Am Samstag sagte der Gazprom-Vorsitzende Alexej Miller, dass die Kommission die Realisierung des South Stream-Projekts nicht stoppen könne. Man würde diesen Sommer mit dem Bau beginnen und die ersten Gastransporte würden Bulgarien im Dezember 2015 erreichen. Auch Griechenland hätte eine Abzweigung der Pipeline gewünscht, um diese mit seinem Netz zu verbinden.
Ende April reichte Russland eine formale Beschwerde gegen die EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) wegen des dritten Energiepakets ein.