Österreichs ÖVP klagt doch nicht gegen EU-Renaturierungsgesetz
Die konservativen ÖVP aus Österreich wird keine Klage gegen das neue EU-Renaturierungsgesetz einreichen, teilte die Partei am Dienstag (22. Oktober) mit. Grund dafür sei die mangelnde Unterstützung der Grünen, die das Land mitregierten.
Die konservativen ÖVP aus Österreich wird keine Klage gegen das neue EU-Renaturierungsgesetz einreichen, teilte die Partei am Dienstag (22. Oktober) mit. Grund dafür sei die mangelnde Unterstützung der Grünen, die das Land mitregierten.
Im Juni verabschiedeten die Mitgliedstaaten das neue Renaturierungsgesetz der EU. Die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne/EFA) wechselte im letzten Moment die Seiten zugunsten des Gesetzes, was ihre Koalitionspartner, die ÖVP (EVP), für nicht rechtens hielten.
Die ÖVP kündigte an, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage zur Aufhebung des Gesetzes einzureichen. Mit Ablauf der Frist für die Einreichung am Dienstag machte die Partei nun einen Rückzieher.
„Österreich wird keine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einbringen, da das dafür notwendige Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien nicht hergestellt werden konnte“, erklärte die zuständige Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP/EVP) gegenüber dem Radiosender Ö1.
Sie verwies auf das österreichische Recht, welches vorschreibt, dass bei ressortübergreifenden Angelegenheiten alle beteiligten Ministerien zustimmen müssen. Die von den Grünen geführten Ministerien sprachen sich im Vorfeld sich gegen eine Klage aus.
„Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein. Als Verfassungsministerin ist es für mich keine Option, mich über die Vorgaben des Bundesministeriengesetzes und die Staatspraxis hinwegzusetzen“, fügte Edtstadler hinzu.
Der Streit im Juni über die Abstimmung zum Renaturierungsgesetz war voraussichtlich der letzte Konflikt innerhalb der österreichischen Regierung aus ÖVP und Grünen. Nach den Parlamentswahlen Ende September gilt eine erneute Beteiligung der Grünen an der Regierung als unwahrscheinlich.
Aktuell führt die Koalition aus ÖVP und Grünen die Geschäfte weiter, bis eine neue Regierung gebildet ist.
Das europäische Gesetz zur Renaturierung, das darauf abzielt, bis 2030 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme der EU und bis 2050 alle Ökosysteme wiederherzustellen, ist bei österreichischen Landwirten und Besitzern von Wasserkraftwerken unbeliebt. Erstere haben Angst, den Zugang zu Ackerland zu verlieren, und letztere befürchten, ihre Dämme abreißen zu müssen.
Ihre Bedenken wurden berücksichtigt, indem das Gesetz um eine „Notbremse“ ergänzt wurde. Dadurch kann es bei „außergewöhnlichen Umständen“ ausgesetzt werden.
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2 Minuten
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Owen Morgan/Kjeld Neubert]