Österreich will härter gegen Korruption vorgehen

Der Justizausschuss des österreichischen Parlaments hat sich am Mittwoch mit einem Vorschlag zur Korruptionsbekämpfung befasst, der den Kauf von Mandaten im Nationalrat, in den Landesparlamenten und im EU-Parlament unter Strafe stellen soll.

Euractiv.de
Media tour at the newly renovated historic Austrian parliament building
Im Mittelpunkt des verschärften Antikorruptionsgesetzes steht ab dem 1. September der Kauf von politischen Mandaten. Es wird als strafbar angesehen, wenn ein Kandidat durch eine Spende einen günstigen Listenplatz erlangt, davon finanziell profitiert oder davon Kenntnis hat. [EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA]

Der Justizausschuss des österreichischen Parlaments hat sich am Mittwoch mit einem Vorschlag zur Korruptionsbekämpfung befasst, der den Kauf von Mandaten im Nationalrat, in den Landesparlamenten und im EU-Parlament unter Strafe stellen soll.

Im Mittelpunkt des verschärften Antikorruptionsgesetzes steht ab dem 1. September der Kauf politischer Mandate. Demnach soll es künftig strafbar sein, wenn ein Kandidat durch eine Spende einen günstigen Listenplatz erlangt, davon finanziell profitiert oder davon Kenntnis hat.

„Damit treibt die Bundesregierung ihre Transparenzoffensive für Österreich voran und setzt ein wichtiges und vertrauensbildendes Signal“, betonte die Justizsprecherin der konservativen ÖVP, Michaela Steinacker.

Darüber hinaus müssen Kandidaten, die eine Zuwendung – in der Regel in Form von Geld – annehmen und sich verpflichten, im Gegenzug eine Amtshandlung unter Verletzung ihrer Pflichten vorzunehmen, laut dem neuen Gesetz mit unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Fordert ein Kandidat einen rechtswidrigen Vorteil an oder erklärt er sich bereit, einen solchen anzunehmen, so ist dieses Verhalten bei Amtsantritt strafbar, unabhängig davon, ob die konkrete Amtshandlung letztlich ausgeführt wird.

Diese Regelung gilt für alle Personen, die an Wahlkämpfen beteiligt sind, also auch für Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, Gemeinderäte und Amtsinhaber, die ein Bewerbungs- oder Auswahlverfahren durchlaufen. Außerdem werden die Strafen für Korruptionsdelikte verschärft, und Personen, die wegen Korruption verurteilt werden, müssen mit einem vorübergehenden Verlust ihrer Wählbarkeit rechnen.

Kritik kam von der Justizsprecherin der sozialdemokratischen SPÖ, Selma Yildirim.

„Was uns die Regierung hier als Erfolg verkaufen will, ist ein Rückzieher bei einem ohnehin schon sehr dünnen Entwurf“, betonte sie. So sei die Strafdauer für den Kauf eines Mandats verkürzt und die Definition des Begriffs Kandidat aufgeweicht worden.

Österreich wurde in den vergangenen Jahren von mehreren Korruptionsaffären heimgesucht, darunter die Ibiza-Affäre, die 2019 zum Zusammenbruch der Regierung führte, als ein heimlich aufgenommenes Video veröffentlicht wurde, das den damaligen rechten Oppositionspolitiker Heinz-Christian Strache (der Vizekanzler wurde) zeigt, wie er über Korruption und Medienbeeinflussung spricht.

Auch der ehemalige Kanzler Sebastian Kurz trat nach Beginn von Ermittlungen im Oktober 2021 als Bundeskanzler zurück. Die Vorwürfe reichen bis ins Jahr 2016 zurück, als er noch Außenminister war. Laut Staatsanwaltschaft soll das Finanzministerium auch Steuergelder für Umfragen verwendet haben, die Kurz positiv darstellen.

Infolgedessen fiel Österreich im Korruptionsindex 2022 von Transparency International weiter zurück und fiel aus den Top 20 der am wenigsten korrupten Länder heraus. Das Land erreichte das schlechteste Ergebnis seit 2014.