Österreich verliert EU-Gerichtsverfahren gegen ungarisches Atomkraftwerk

Das Gericht der EU hat eine österreichische Klage gegen die staatliche Finanzierung des neuen ungarischen Kernkraftwerks Paks II abgewiesen - das Geld dafür kommt aus Budapest und Russland.

Euractiv.com
Paks Nuclear Power Plant in Paks, Hungary
Österreich hatte sich beschwert, dass Budapest das Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten habe, dass staatliche Beihilfen für insolvente Unternehmen gegen EU-Vorschriften verstoßen und dass das Kernkraftwerk die beherrschende Stellung von MVM Hungarian Electricity auf dem ungarischen Markt verstärken würde. [EPA-EFE/TAMAS SOKI HUNGARY OUT]

Das Gericht der EU hat eine österreichische Klage gegen die staatliche Finanzierung des neuen ungarischen Kernkraftwerks Paks II abgewiesen – das Geld dafür kommt aus Budapest und Russland.

Österreich ist einer der vehementesten Atomkraftgegner in der EU und verklagt derzeit die Europäische Kommission wegen ihres „grünen“ Label für Atomkraft in der EU-Taxonomie.

Aber auch 2018 verklagte Wien die Kommission, weil sie es versäumt hatte, für fairen Wettbewerb zu sorgen. Laut Österreich würde Ungarns staatliche Beihilfe für ein neues Kernkraftwerk gegen EU-Beihilferecht verstoßen. Das untere EU-Gericht wies die Klage jedoch am Mittwoch (30. November) ab.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Subvention mit 12,5 Milliarden Euro zwar einen beträchtlichen Umfang habe, aber aufgrund ihres begrenzten Verwendungszwecks nur begrenzte Auswirkungen auf den Binnenmarkt habe.

„Da es sich nur um die Investitionskosten für zwei neue Reaktoren handelt, die die vier alten Reaktoren ersetzen sollen, die aufgrund ihres Alters schrittweise abgeschaltet werden, und keine Betriebsbeihilfe vorgesehen ist, sind die Auswirkungen auf den Energiemarkt nur begrenzt“, erklärte das Gericht und wies das österreichische Argument einer unverhältnismäßigen staatlichen Beihilfe zurück.

Auch die anderen Argumente Wiens wurden vom Gericht zurückgewiesen.

Österreich hatte sich beschwert, dass Budapest das Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten habe, dass staatliche Beihilfen für quasi-insolvente Unternehmen gegen EU-Vorschriften verstoßen und dass das Kernkraftwerk die marktbeherrschende Stellung von MVM Hungarian Electricity auf dem ungarischen Markt verstärken würde.

Das Gericht wies auch die Anschuldigung Österreichs zurück, dass das Kernkraftwerk die Liquidität auf dem ungarischen Stromgroßhandelsmarkt verringern könnte, dass die Kommission nicht alle mit dem Bau des Kraftwerks verbundenen Kosten berücksichtigt habe und dass sie es versäumt habe, eine angemessene Begründung vorzulegen, wie es die EU-Vorschriften verlangen.

Die Argumente der Europäischen Kommission wurden von Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich unterstützt und verstärkt. Österreich war in dem Verfahren nur von Luxemburg unterstützt worden.

„Das Urteil des Gerichts ist für mich nicht nachvollziehbar“, kommentierte Leonore Gewessler, Österreichs Energie- und Umweltministerin.

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Europäische Kommission im Rahmen der Beihilfenprüfung nicht korrekt entschieden hat und es gerade jetzt ein völlig falsches Signal ist, Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als unbedenklich einzustufen“, betonte Gewessler.

Nach der Abweisung der Klagen durch das Höchstgericht könnte die österreichische Regierung die höchste Instanz – den Europäischen Gerichtshof – anrufen. Bislang hat kein Regierungsvertreter ausdrücklich erklärt, dass Wien dies beabsichtigt.

„Wir werden das Urteil genauestens prüfen und anschließend weitere Schritte
entscheiden“, so Gewessler.

Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sei es „äußerst bedenklich, dass Russland gerade in der derzeitigen Situation bei der kritischen Infrastruktur eines EU-Landes involviert ist“, fügte sie hinzu.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]