Obama-Team stellt ‚weitreichende’ ethische Grundsätze vor [DE]

Barack Obama hat versprochen, den Einfluss von Lobbyisten auf die Politikgestaltung in Washington einzuschränken, kündigte der stellvertretende Vorsitzende des Übergangsteams des designierten US-Präsidenten John Podesta am 11. November 2008 an. Dies spiegelt eine ähnliche Transparenz-Offensive, die derzeit in den EU-Institutionen unternommen wird, wider.

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Barack Obama hat versprochen, den Einfluss von Lobbyisten auf die Politikgestaltung in Washington einzuschränken, kündigte der stellvertretende Vorsitzende des Übergangsteams des designierten US-Präsidenten John Podesta am 11. November 2008 an. Dies spiegelt eine ähnliche Transparenz-Offensive, die derzeit in den EU-Institutionen unternommen wird, wider.

Bei der Vorstellung der nach Angaben des Büros des designierten US-Präsidenten „strengsten” und „weitreichendsten” ethischen Grundsätze, die je für ein Übergangsteam gegolten hätten, erklärte Podesta in der Zentrale des Teams in der US-Hauptstadt, dass Obama versprochen habe, die „Arbeitsweise Washingtons zu ändern“.

Im Rahmen der neuen Regeln sollen bundesweit operierende Lobbyisten den Übergang nicht finanziell unterstützen können und dürfen während ihrer Mitwirkung am Übergang keinerlei Lobbyarbeit betreiben. Außerdem wurde ein Geschenkverbot eingeführt, mit dem offensiv gegen den Einfluss spezieller Interessenvertreter vorgegangen werden soll.

Ende der umstrittenen Stellenvergaben

Um umstrittene Stellenvergaben zu vermeiden, ist in den Regeln festgelegt, dass jemand, der in den letzten zwölf Monaten in einem bestimmten Bereich Lobbyarbeit betrieben hat, im Übergangsteam nicht in diesen  Politikfeldern arbeiten darf. 

Sollte jemand nach seiner Mitarbeit im Übergangsteam Lobbyist werden, darf er außerdem zwölf Monate lang in den Bereichen, in denen er gearbeitet hat, keine Lobbyarbeit bei der Regierung betreiben.

Bald weltweit geltende ethische Standards?

In Europa brachte der rumänische Europaabgeordnete Daniel Daianu kürzlich seine Ansicht zum Ausdruck, dass das massive Lobbying bei den EU-Institutionen, bei dem die Unternehmen ihre Gewinne über moralische Werte stellten, für einen schlechten Ruf der Wirtschaft sorge (EURACTIV vom 11. November 2008). 

Daianu forderte sogar die Aufstellung “weltweit geltender ethischer Standards”, da er meinte, die Finanzkrise habe die grundlegende Rolle moralischer Werte und ethischer Normen bei der zukünftigen Vermeidung solcher Ereignisse hervorgehoben.

Das freiwillige Lobbyistenregister, das die Europäische Kommission im Juni 2008 einführte, nennt die Namen von Organisationen statt von Einzelpersonen oder den Kunden, die sie vertreten. Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, die sich in das Register eintragen wollen, müssen ihre gesamten Einnahmen, die im Zusammenhang mit ihrer Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen stehen, offen legen. Dabei müssen entweder absolute Beträge (in Schritten von 50 000 Euro) oder der prozentuale Anteil (in Schritten von 10%) angegeben werden.

Unternehmenslobbys („In-house-Interessenvertreter“) und Wirtschaftsverbände müssen ihre Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer direkten Lobbyarbeit bei den EU-Institutionen stehen, abschätzen, während Nichtregierungsorganisationen und Think Tanks das Gesamtbudget ihrer Organisationen und ihre größten Geldgeber angeben müssen.

US-Rechtsakt  ,besser strukturiert’ als EU-Initiative

Vergleiche man das System der EU mit dem US-amerikanischen  Lobbying Disclosure Act, sei das US-amerikanische System aus Steuergründen besser strukturiert und formeller, da Lobbyarbeit teilweise steuerlich absetzbar sei und teilweise nicht, so Miguel Veiga-Pestanas, Vizepräsident für globale außenpolitische Angelegenheiten bei Unilever. Die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf den beiden Seiten des Atlantiks hätten zur Folge, dass die EU nicht alles einfach von den USA kopieren könne, erklärte er.

Der Geschäftsführer von Burson Marsteller, Robert Mack, glaubt, dass die Regeln für das Lobbying in Brüssel und Washington deshalb unterschiedlich seien, da die EU-Vorschriften „unspezifisch“ seien. Das EU-System brauche sich dem US-System nicht notwendigerweise anzugleichen, sollte es allerdings auch nicht den Wirtschaftsverbänden überlassen, eigene Richtlinien erarbeiten zu müssen, erklärte Mack.

Die Debatte über die Regulierung des Lobbyings bei der EU wird sich wahrscheinlich noch bis zum nächsten Sommer hinziehen. Dann will die Kommission den Erfolg ihres freiwilligen Registers überprüfen und überlegen, ob sie ein Schritt weitergehen und ein verpflichtendes System einführen soll.