Nord Stream 2 klagt gegen Änderungen der EU-Gasrichtlinie
Nach Ansicht des Nord Stream 2-Konsortiums wurden Änderungen an der EU-Gasrichtlinie mit dem Ziel durchgeführt, das Pipelineprojekt zu be- bzw. verhindern.
Die Nord Stream 2-Gesellschaft hat in ihrem Streit mit der Europäischen Kommission einen ungewöhnlichen rechtlichen Schritt getan und den Gerichtshof der EU (EUGH) aufgefordert, Änderungen der Gasrichtlinie für nichtig zu erklären. Ihrer Ansicht nach ist diese Änderung diskriminierend gegenüber des von Gazprom geführten Pipielineprojekts.
Die westeuropäischen Investoren Engie, OMV, Shell, Uniper und Wintershall sind ebenfalls Teil des Nord Stream 2-Konsortiums, das vom russischen Gasmonopolisten Gazprom angeführt wird.
Am vergangenen Freitag veröffentlichte Nord Stream 2 eine Pressemitteilung, in der es hieß, man habe beim EU-Gericht Klage auf Nichtigkeit erhoben. Das Konsortium beantragt, die Richtlinie (EU) 2019/692 zur Änderung der EU-Gasrichtlinie müsse wegen eines „Verstoßes gegen die EU-Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit“ aufgehoben werden.
Die Pipelinegesellschaft behauptet weiter, die Änderungen seien eindeutig mit dem Ziel konzipiert und verabschiedet worden, das Nord-Stream-Projekt zu benachteiligen bzw. zu verhindern.
„Die geänderte Gasrichtlinie verstößt gegen grundlegende EU-Rechtsgrundsätze, wie beispielsweise die Nichtdiskriminierung. Es ist offensichtlich eine „Lex Nord Stream 2″. Deshalb hat Nord Stream 2 eine Nichtigkeitsklage erhoben,“ erklärte Nord Strems Chef-Lobbyist bei der EU, Sebastian Saas, gegenüber EURACTIV.
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Der Schritt kam relativ unerwartet, da Nord Stream 2 bisher intensiv die Möglichkeit geprüft hat, ein gerichtliches Schiedsverfahren einzuleiten, anstatt eine rechtliche Aufhebung der Richtlinienänderungen zu beantragen. Allerdings will sich das Konsortium die Option „Schiedsverfahren“ weiterhin offen halten.
Ein solches Schiedsverfahren nach dem Energiechartavertrag dürfte allerdings mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine Nichtigkeitsklage. Letztere dauern in der Regel etwa 20 Monate.
„Als umsichtiger Investor sind wir verpflichtet, unsere Investitionen zu schützen. Die Änderung der Gasrichtlinie ist aber nicht nur für Nord Stream 2 schädlich. Eine so offensichtliche Diskriminierung einer einzelnen kommerziellen Investition untergräbt die Fähigkeit des EU-Binnenmarktes, die für die Energiewende nötigen Investitionen zu mobilisieren,“ wird Matthias Warnig, CEO von Nord Stream 2, zitiert.
Die umstrittene neue Gasverbindung zwischen Russland und Deutschland im Wert von elf Milliarden Euro soll unter der Ostsee verlaufen und russische Gaslieferungen in die größte Volkswirtschaft der EU verdoppeln.
Sonderbehandlung für Nord Stream?
Rechtsexperten haben kürzlich in einem Meinungsartikel für EURACTIV argumentiert, die Änderung der EU-Gasrichtlinie sei so konzipiert, dass im Rahmen der aktualisierten Richtlinie alle bestehenden Pipelines von den EU-Gasmarktvorschriften ausgenommen werden können – Nord Stream 2 bleibt dabei aber außen vor.
Die Ausnahmeregelung gilt tatsächlich für Pipelines, die „vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie, d.h. vor dem 23. Mai 2019, fertiggestellt wurden“.
Nach Ansicht der Experten ergibt sich eine diskriminierende Behandlung von Nord Stream 2 aus der Tatsache, dass es sich um die einzige Importleitung handelt, die nicht in den Genuss der Ausnahmeregelung kommt. Sie erinnern,die endgültige Investitionsentscheidung sei weit vor dem 23. Mai getroffen worden.
Allerdings ist die Pipeline noch nicht fertiggestellt – obwohl erhebliches Kapital gebunden wurde und das Projekt kurz vor dem Abschluss steht.
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Der EuGH wird nun prüfen, ob der angefochtene Rechtsakt mit dem EU-Recht vereinbar ist. Er kann beschließen, die Richtlinie aufzuheben, z.B. wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge, Verstoß gegen eine bei ihrer Anwendung geltende Rechtsnorm oder wegen Missbrauchs von Zuständigkeiten.
Entscheidet das Gericht zugunsten des Klägers, so kann es die angefochtene Gasrichtlinie insgesamt oder auch nur einzelne Bestimmungen für nichtig erklären.
Nord Stream 2 hat den EUGH aufgefordert, die Änderungen der Gasrichtlinie in ihrer Gesamtheit aufzuheben.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]
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