Niederländisches Aufkaufprogramm für Landwirte könnte gegen EU-Recht verstoßen
Das neue Aufkaufprogramm der niederländischen Regierung zur Entschädigung von Landwirt:innen, das darauf abzielt, Viehzuchtbetriebe in der Nähe von Naturschutzgebieten zu schließen, ist möglicherweise nicht konform mit EU-Recht.
Das neue Aufkaufprogramm der niederländischen Regierung zur Entschädigung von Landwirt:innen, das darauf abzielt, Viehzuchtbetriebe in der Nähe von Naturschutzgebieten zu schließen, ist möglicherweise nicht konform mit EU-Recht.
Das „großzügige“ Aufkaufprogramm für Landwirt:innen, die ihre Betriebe schließen, steht Recherchen der niederländischen Zeitung NRC zufolge rechtlich auf wackeligen Beinen und wirft in Brüssel Bedenken auf.
Die Regelung – bekannt als MGA2 – entspricht möglicherweise nicht vollständig den europäischen Vorschriften und könnte als illegale staatliche Beihilfe gewertet werden.
Die MGA2-Regelung sieht den Aufkauf und die Schließung von Viehzuchtbetrieben in der Nähe von Naturschutzgebieten vor. Sie wurde bereits im März von der Ministerin für Natur und Stickstoff, Christianne van der Wal, vorgestellt, die die Konditionen für den Aufkauf als „äußerst attraktiv“ bezeichnete.
Die MGA2 sollte ursprünglich eine frühere Regelung ersetzen und Viehzüchter:innen eine höhere Entschädigung bieten. Die neuere Regelung ermöglicht es den Landwirt:innen auch, ihren Betrieb anderweitig fortzusetzen, was bei der MGO-Regelung nicht möglich war. Beide Regelungen zielen darauf ab, Viehzuchtbetriebe aufzukaufen, die viel Stickstoff ausstoßen und in der Nähe von empfindlichen Naturschutzgebieten liegen.
Diese Regelung ist ein wichtiger Bestandteil der Stickstoffpolitik des Kabinetts, mit der die Stickstoffemissionen bis 2030 halbiert werden sollen. Das Kabinett hat 24,3 Milliarden Euro bereitgestellt, um dieses Ziel zu erreichen, und 7,5 Milliarden Euro werden für die Entschädigung von Landwirt:innen im Rahmen des MGA2-Aufkaufprogramms verwendet.
Quellen der NRC zufolge hegt die EU Bedenken gegen die MGA2. So sei Brüssel besorgt, dass die Viehzüchter:innen, die an dem Programm teilnehmen, in andere EU-Länder abwandern und die einheimischen Landwirt:innen vom Markt verdrängen könnten, was den europäischen Markt beeinträchtigen würde und damit nicht zulässig wäre.
Die MGA2-Regelung sei zur öffentlichen Konsultation gestellt, bevor sie der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt wird, was noch nicht geschehen ist, teilte ein Sprecher des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität gegenüber NRC mit.