NGOs kommen Gerichtshofzugang zu Umwelt-Themen näher
NGOs sind der Möglichkeit, Klagen zu Umwelt-Gesetzgebung vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen, einen Schritt näher gekommen nachdem das Parlament ein Gesetzesvorhaben unterstützt hat, welches die EU mit der Aarhus-Konvention von 1998 in Übereinstimmung bringen soll.
NGOs sind der Möglichkeit, Klagen zu Umwelt-Gesetzgebung vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen, einen Schritt näher gekommen nachdem das Parlament ein Gesetzesvorhaben unterstützt hat, welches die EU mit der Aarhus-Konvention von 1998 in Übereinstimmung bringen soll.