Neues EU-Gesetz macht Rüstungsindustrie nervös

Die EU-Mitgliedstaaten wollen aufgrund des Krieges in der Ukraine die Produktionskapazitäten der EU-Rüstungsindustrie erhöhen. Allerdings ist bislang fraglich, wie viele Kompetenzen sie hierbei der EU übertragen wollen.

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Die Flut von Waffen- und Munitionslieferungen westlicher Regierungen an die Ukraine und die wiederholten Zusagen der EU, die Unterstützung so lange wie nötig fortzusetzen, belasten die europäische Verteidigungsindustrie, die bisher nicht in der Lage war, mit der Nachfrage Schritt zu halten [Shutterstock/Alexandros Michailidis]

Die EU-Mitgliedstaaten wollen aufgrund des Krieges in der Ukraine die Produktionskapazitäten der EU-Rüstungsindustrie erhöhen. Allerdings ist bislang fraglich, wie viele Kompetenzen sie hierbei der EU übertragen wollen.

Die Flut von Waffen- und Munitionslieferungen westlicher Regierungen an die Ukraine und die wiederholten Zusagen der EU, die Unterstützung so lange wie nötig fortzusetzen, bring die europäische Rüstungsindustrie an ihre Grenzen. Bisher war sie nicht in der Lage, mit der Nachfrage Schritt zu halten.

Um der Industrie zu helfen, die Munitionsproduktion hochzufahren, hat die Europäische Kommission Anfang des Monats ein Gesetz zur Unterstützung der Munitionsproduktion (ASAP) vorgelegt.

Doch obwohl die EU-Unterstützung willkommen ist, befürchten einige Mitgliedstaaten, dass Brüssel sich zu sehr einmischen könnte, hieß es aus EU-Diplomatenkreisen gegenüber EURACTIV.

Die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission müssten auch das richtige Maß an „Transparenz“ bei der Weitergabe von Informationen über die Produktionskapazitäten der Industrie finden, hieß es.

Die Mitgliedstaaten befürchten, dass die EU-Kommission sich selbst weitreichende Befugnisse einräumt, ohne zu garantieren, dass sensible Industrieinformationen entsprechend geschützt werden.

Geschäftsgeheimnisse

Nach dem Vorschlag aus Brüssel hätte die Europäische Kommission Zugang zu den vertraulichen Informationen der Munitionsindustrie über ihre Produktionskapazitäten.

Die EU-Kommission könnte dann Daten über die aktuelle Produktionskapazität des Unternehmens, voraussichtliche Engpässe, Elemente der Lieferkette, Lagerbestände oder Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Produkten anfordern.

„Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme wird die Europäische Kommission (…) die Produktionskapazitäten und die Lieferketten der Unternehmen kontinuierlich überwachen und ihre Fähigkeit bewerten, auf die erwartete Entwicklung der Marktnachfrage zu reagieren“, heißt es in dem von der Kommission vorgeschlagenen Text.

Diese Kartierung der Produktionsmittel und -kapazitäten eines Unternehmens ist normalerweise vertraulich und vor ausländischen Regierungen, internationalen Gremien und Konkurrenten gut geschützt.

Die Frage wird nun sein, wie diese Informationen verwendet und gesichert werden und ob sie mit Konkurrenten und anderen Hauptstädten geteilt werden könnten. Die Mitgliedsstaaten bräuchten Sicherheitsgarantien, bevor sie der gemeinsamen Nutzung der Daten zustimmen.

Es sei nicht klar, wie und warum die Europäische Kommission plane, diese Informationen zu nutzen, hieß es gegenüber EURACTIV.

Rüstungsindustrien sind eng mit ihren Regierungen verbunden. Daher möchten viele der EU-Staaten ihre nationalen, staatlich geförderten Industrien und Geschäftsgeheimnisse schützen.

Mit diesem Schritt soll die Europäische Kommission die Kontrolle über die Fertigungskapazitäten auf dem Kontinent erhalten, um die Produktion zu steigern.

Diese Sorge wurde bereits im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) geäußert, einem bereits bestehenden EU-Programm zur Förderung der Zusammenarbeit in der verteidigungsbezogenen Forschung und Entwicklung.

Unternehmen werden manchmal aufgefordert, Listen von Mitarbeitern, die an solchen Projekten arbeiten, zur Verfügung zu stellen. Dabei gibt es kaum eine Garantie, dass diese sensiblen Informationen vertraulich bleiben, und es gibt keine Hinweise auf den Zweck solcher Maßnahmen, hieß es aus Industriekreisen gegenüber EURACTIV.

Entscheidende Befugnisse

Die Europäische Kommission würde sich dem Vorschlag zufolge auch das Recht einräumen, Aufträge mit Prioritätseinstufung an die europäische Munitionsindustrie zu vergeben.

„Die Kommission kann nach Konsultation des Mitgliedstaates, in dem das betreffende Unternehmen ansässig ist, und mit dessen Zustimmung diesem ihre Absicht mitteilen, eine Anordnung mit Prioritätseinstufung zu erteilen“, heißt es in dem Text.

Die Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Angelegenheit würde als Schutz dienen, hieß es aus Industriekreisen gegenüber EURACTIV. Sie hofften, dass sie vor einer solchen Entscheidung geschützt würden.

Ein weiteres Problem wäre, dass die Hersteller nach der vorgeschlagenen Gesetzgebung die Munition und ihre Bestandteile ohne vorherige Genehmigung oder Kontrolle durch die Regierung des Landes, in dem sie ansässig sind, exportieren könnten.

Da dies einen Präzedenzfall darstellen würde, sollte dies sorgfältig geprüft werden, um einen Machtmissbrauch durch die Industrie zu vermeiden, hieß es aus Diplomatenkreisen.

[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski und Frédéric Simon]