Neues EU-Gesetz gegen globale Zwangsarbeit auf der Zielgeraden
Die EU-Verhandlungsführer haben sich am Dienstagmorgen (5. März) auf eine neue Verordnung geeinigt, die Produkte aus Zwangsarbeit vom EU-Markt verbieten soll. Dies könnte Auswirkungen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel haben, die innerhalb und außerhalb der EU produziert werden.
Die EU will Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, verbieten. Darauf einigte sich die EU-Institutionen am Dienstag (5. März). Betroffen sind hiervon insbesondere landwirtschaftliche Produkte.
Die Vorschriften gelten für „alle Produkte, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.“ Dazu gehören auch Produkte, die in der EU für den Inlandsverbrauch oder den Export hergestellt werden, sowie importierte Waren. Die Vorschriften beziehen sich nicht auf bestimmte Unternehmen oder Branchen.
Die neuen Vorschriften können sich allerdings insbesondere auf bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse auswirken, die in Verbindung mit Zwangsarbeit stehen. Die US-Regierung geht davon aus, dass diese Praktik bei der Produktion von brasilianischem Rindfleisch, Zuckerrohr, Kaffee, ivorischem Kakao, indonesischem Palmöl und chinesischem Fisch – alles wichtige Importe für die EU – angewandt werden könnte.
Steve Trent, Geschäftsführer der Environmental Justice Foundation (EJF), betonte die Notwendigkeit einer konsequenten Regulierung und führte Beweise für sklavenähnliche Praktiken im brasilianischen Rindersektor an.
„Unsere Untersuchungen haben eindeutige Beweise für Gewalt, Zwang und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen auf brasilianischen Rinderfarmen gezeigt, und EU-Importe von brasilianischem Rindfleisch könnten dadurch betroffen sein“, sagte er.
Das südamerikanische Land ist ein Hauptlieferant von Rinderprodukten in die EU – vor allem nach Deutschland, Italien, in die Niederlande und nach Spanien – und machte 21,5 Prozent der Gesamtimporte im Jahr 2022 aus.
Der EJF-Bericht aus 2023 stellte fest, dass zwei für den Export in die EU zugelassene Rinderfarmen auf der „Schmutzigen Liste“ der brasilianischen Regierung stehen. Darin werden Produzenten aufgeführt, die Arbeiter zu Zwangsarbeit gezwungen haben.
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU ihre Befugnisse nutzt, um einen dauerhaften, positiven Wandel auf der internationalen Bühne voranzutreiben und gleichzeitig sicherzustellen, dass europäische Erzeuger nicht durch Produkte unterboten werden, die durch Menschenrechtsverletzungen befleckt sind“, sagte Trent.
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Zudem gibt es Indizien dafür, dass Lebensmittel, für deren Herstellung Zwangsarbeit verwendet wird, auch in den EU-Institutionen selbst landen. So ergab etwa eine jüngste Untersuchung von der NGO Outlaw Ocean Project, dass chinesische Meeresfrüchte, die von nordkoreanischen Zwangsarbeitern gefangen wurden, in der Cafeteria des Europäischen Parlaments verkauft wurde – eine Behauptung, die von der Institution bestritten wurde.
Auch der italienische Bauernverband Coldiretti begrüßte die von den EU-Gesetzgebern erzielte Einigung und betonte, dass der unfaire Wettbewerb aus Nicht-EU-Ländern die „italienische Landwirtschaft schädigt.“
„Wir haben die Europäische Union wiederholt aufgefordert, die Einfuhr von Lebensmitteln zu blockieren, die durch Ausbeutung gewonnen wurden“, sagte Ettore Prandini, der Präsident von Coldiretti. Er betonte, dass die EU den Grundsatz der Gegenseitigkeit „bei allen Handelsabkommen“ durchsetzen sollte. Diese Forderung wurde vom Sektor während der jüngsten Bauernproteste wiederholt erhoben.
Auswirkungen auf Lebensmittelprodukte
Im Rahmen des Abkommens werden Behörden das Risiko von Zwangsarbeit auf der Grundlage von Informationen aus verschiedenen Quellen bewerten und möglicherweise eine offizielle Untersuchung einleiten. Produkte, bei denen festgestellt wird, dass sie in Zwangsarbeit hergestellt wurden, werden aus dem Einzelhandel entfernt. Ihr Inverkehrbringen sowie die Einfuhr in die EU werden verboten.
Die Unternehmen werden außerdem verpflichtet, die betroffenen Waren zu vernichten, um eine Wiederausfuhr oder Wiederverwendung zu verhindern. Wenn nur ein Teil eines Produkts gegen die Zwangsarbeitsbestimmungen verstößt und als „austauschbar“ gilt, wird nur dieser Teil und nicht das gesamte Produkt entsorgt.
Der Rat der EU wies jedoch darauf hin, dass bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Soßen aus Rindfleisch, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, das gesamte Produkt vernichtet werden muss, da der betroffene Teil nicht entfernbar ist.
„Made in EU“ nicht verschont
Die neuen Vorschriften gelten auch für die EU-Landwirtschaft – ein Sektor, der dafür bekannt ist, dass er für die anstrengendsten und am schlechtesten bezahlten Arbeiten in der Landwirtschaft stark auf Saisonarbeiter angewiesen ist. Nach Angaben des Europäischen Parlaments beschäftigen Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich und Polen die meisten ausländischen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft.
In Huelva, einem führenden Erdbeeranbaugebiet in Südspanien, haben Recherchen von Journalisten und Bauernverbänden Fälle von Arbeits- und sexuellem Missbrauch von Saisonarbeitern, hauptsächlich marokkanischen Frauen, aufgedeckt.
Laut einer vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2018 wurden ähnliche Fälle in Almeria (Spanien) und Ragusa (Italien) gemeldet. In dem Bericht wird beschrieben, wie rumänische und marokkanische Frauen unter „unmenschlichen Bedingungen“ leben und Drohungen, Erpressung, Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind.
Daraufhin haben verschiedene europäische Länder zaghafte Schritte zur Regulierung der Situation von Saisonarbeitern unternommen.
In dieser Woche nahm die französische Regierung die Landwirtschaft in ihre Liste von „unterbesetzten“ Sektoren auf. Dadurch soll die Anwerbung von Nichteuropäern, die bereits irregulär in Frankreich arbeiten, erleichtert werden, um den Arbeitskräftemangel im Agrarsektor des Landes zu beheben.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic]