Neuer Schwung für die EU-Arbeitsmarktpolitik?

Nach den bedeutenden Fortschritten in der EU-Beschäftigungs- und Sozialrechtspolitik im ersten Halbjahr 2022 richtet sich nun der Blick auf die tschechische EU-Ratspräsidentschaft, um zu sehen, ob sich dieser Schwung in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen wird.

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Angesichts der steigenden Inflationsraten wird das Parlament voraussichtlich im September über die Mindestlohnrichtlinie abstimmen. [[Shutterstock/OrelPhoto]]

Nach den bedeutenden Fortschritten in der EU-Beschäftigungs- und Sozialrechtspolitik im ersten Halbjahr 2022 richtet sich nun der Blick auf die tschechische EU-Ratspräsidentschaft, um zu sehen, ob sich dieser Schwung in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen wird.

Die französische Ratspräsidentschaft endete im Juni mit einer Einigung über mehrere EU-Vorschläge zur Verbesserung der Fairness am Arbeitsplatz, darunter die Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmensvorständen.

Laut dem tschechischen Minister für Arbeit und Soziales, Marian Jurečka, wird die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz auch in den nächsten Monaten zu den Prioritäten gehören.

Lohntransparenz

Der Ratsvorsitz wird versuchen, die Richtlinie zur Lohntransparenz voranzubringen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU zu verringern, das derzeit bei etwa 14 Prozent liegt, so Jurečka im Juli gegenüber den EU-Abgeordneten.

Die vorgeschlagene Richtlinie gibt Arbeitssuchenden das Recht auf Informationen über die Lohnspanne der Stellen, auf die sie sich bewerben. Außerdem sollen sie Anspruch auf nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten haben, anhand derer sie überprüfen können, ob Frauen und Männer für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden.

Nach den neuen Vorschriften sind Arbeitgeber:innen mit mindestens 250 Beschäftigten verpflichtet, über ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle Bericht zu erstatten und eine Lohnbewertung vorzunehmen, wenn das Gefälle ohne Begründung 5 Prozent übersteigt. Zudem hätten Betroffene von Lohndiskriminierung das Recht auf Entschädigung.

Derzeit liegen die Positionen des Rates und des Parlaments in dieser Frage „weit auseinander“, so der tschechische Minister. Er hofft, die dennoch Richtlinie „schrittweise“ aushandeln zu können.

Während die Abgeordneten darauf drängen, die Regeln auf alle Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten auszuweiten, zeigen sie sich laut Kira Marie Peter-Hansen, Mitberichterstatterin zu diesem Thema, offen für Verhandlungen.

„Als Parlament wollen wir, dass diese Gesetzgebung so schnell wie möglich in Kraft tritt, und wir sind bereit, hart zu arbeiten, um während der tschechischen Präsidentschaft eine gemeinsame Basis zu finden“, sagte sie gegenüber EURACTIV.

Mindestlohn

In der Zwischenzeit wird erwartet, dass sich die EU nach der im Juni erzielten Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat auf eine Mindestlohnrichtlinie einigen wird.

Einundzwanzig Mitgliedstaaten haben bereits einen Mindestlohn, der laut den im Juli veröffentlichten Eurostat-Daten von 363 Euro pro Monat in Bulgarien bis 2.313 Euro pro Monat in Luxemburg reicht.

In den sechs anderen Mitgliedstaaten – Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden – wird das Lohnniveau durch Tarifverhandlungen festgelegt.

Nach dem neuen EU-Gesetz müssen die Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt sind, einen Aktionsplan aufstellen, um diesen Anteil zu erhöhen.

Das Parlament wird voraussichtlich während der Plenarsitzung im September endgültig über die Richtlinie abstimmen.

Die Europaabgeordnete Agnes Jongerius, Mitberichterstatterin für das Dossier im Parlament, rechnet angesichts der steigenden Inflation in der EU mit einer Annahme der Richtlinie.

„Ich denke, alle Abgeordneten sind sich bewusst, dass die Menschen in ihren Mitgliedsstaaten Probleme haben, über die Runden zu kommen und die Rechnungen zu bezahlen“, sagte sie.

Sie ist der Ansicht, dass die EU weiß, dass die Aufrechterhaltung der Kaufkraft sehr wichtig ist, um die derzeitige Wirtschafts- und Energiekrise zu überstehen.“

Mindesteinkommen

In der Zwischenzeit arbeitet die Kommission auch an einer Empfehlung für ein Mindesteinkommen, die Ende September vorgelegt werden soll.

„Wir wollen mit der Debatte über einen Vorschlag für ein Mindesteinkommen beginnen“, sagte Jurečka gegenüber den EU-Parlamentarier:innen und fügte hinzu, dass das Mindesteinkommen eine wichtige Rolle bei der Armutsbekämpfung spiele.

Der Vorschlag soll sicherstellen, dass alle Menschen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, das Recht auf ein angemessenes Mindesteinkommen haben, kombiniert mit Anreizen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für diejenigen, die in der Lage sind zu arbeiten.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits ein Mindesteinkommen eingeführt, allerdings mit verschiedenen Einschränkungen. In Italien beispielsweise können nur Personen, die seit mehr als zehn Jahren ihren Wohnsitz in Italien haben, einen Antrag stellen, während in Frankreich Personen unter 25 Jahren generell keinen Zugang zum Mindesteinkommen haben.

Die Empfehlung könnte die nationalen Regierungen dazu ermutigen, diese Beschränkungen abzubauen und den Geltungsbereich der Mindesteinkommensleistungen auszuweiten.

„Die tatsächliche Umsetzung wird jedoch vollständig von den Mitgliedstaaten abhängen, da die Empfehlung nichts Verbindliches enthält“, sagte Peter Verhaeghe, Politikbeauftragter bei Caritas Europa.

Dennoch könnten eine Verpflichtung der EU-Länder und Überwachungssysteme „die Mitgliedstaaten dazu zwingen, etwas mehr zu tun, um das Mindesteinkommenssystem in Bezug auf Reichweite und Qualität zu verbessern“, fügte er hinzu.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Alice Taylor]