Neuer EU-Streit über Urheberrecht steht bevor [DE]

Die Europäische Kommission wird erneut über das Urheberrecht im Internet diskutieren und eine neue Gesetzesinitiative zum Online-Vertrieb starten, nachdem Versuche, eine Filterung des Datenverkehrs im Internet einzuführen, bei Verhandlungen über das Telekom-Paket gescheitert waren. 

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Die Europäische Kommission wird erneut über das Urheberrecht im Internet diskutieren und eine neue Gesetzesinitiative zum Online-Vertrieb starten, nachdem Versuche, eine Filterung des Datenverkehrs im Internet einzuführen, bei Verhandlungen über das Telekom-Paket gescheitert waren. 

Die Kommission wird am 26. Februar 2009 eine neue Konsultationsrunde einleiten, um die Defizite der aktuellen Regeln für den Online-Vertrieb zu ermitteln. Dabei soll auch erörtert werden, ob den Internetanbietern, wie BT oder Belgacom, eine Überwachungsfunktion zukommen soll.

Die aktuelle Richtlinie sieht für die Netzwerkmanager keine Verpflichtungen zur Überprüfung der Datenströme im Internet vor. Allerdings können sie von den Behörden der Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, gespeicherte Informationen herauszugeben, „um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern“.

Die Ungenauigkeit der aktuellen Regeln führte dazu, dass die nationalen Gerichte diese auf verschiedenste Weise interpretierten. In Frankreich wurde das Internetauktionshaus eBay letztes Jahr dazu verurteilt, dem Designer Louis Vuitton Schadenersatz für die offenkundigen Einbußen, die er aufgrund des Verkaufes gefälschter Designerprodukte bei eBay erlitten hatte, zu zahlen. In Belgien ging das Gericht hingegen weniger streng vor, als Sabam, die belgische Vereinigung zum Schutz der Urheberrechte von Autoren, den Internetanbieter Scarlet beschuldigte, illegalen Datenaustausch zu erlauben.

Man wolle die Richtlinie klarer gestalten, um zu verhindern, dass es verschiedene Interpretationen bezüglich der Regelungen zur Haftung gebe, meinte ein Kommissionsbeamter, der mit dem Vorgang vertraut ist, zu EURACTIV. Er versicherte, dass die Kommission einen „ausgewogenen Ansatz“ verfolgen und „neutrale“ Fragen an die betroffenen Interessenvertreter stellen werde. Nach der Konsultation wird die Kommission dem Verfahren entsprechend, das in der Richtlinie festgelegt wird, in der zweiten Jahreshälfte 2009 einen Bericht vorstellen. Ein Gesetzesvorschlag wird für später erwartet.

Eine „neue Ausgewogenheit” beim Umgang mit dem Urheberschutz im Internet wird ebenso bei den aktuellen Verhandlungen über ein so genanntes Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA), an denen die EU, Japan, die USA, die Schweiz und viele andere Länder beteiligt sind, angestrebt. Einem an die Öffentlichkeit gelangten Textentwurf zufolge wird das Abkommen Verfahren vorsehen, die dem Rechtsinhaber ermöglichen, in kurzer Zeit Informationen über die Identität des mutmaßlichen Rechtsverletzers zu erlangen, wenn Beweise für den Rechtsverstoß vorliegen. 

Einige Analysten in Brüssel schließen selbst nicht aus, dass die laufenden, neuen Verhandlungen über das Telekom-Paket in einem Versuch enden könnten, den Internetanbietern, die vom aktuellen Übergangsabkommen ausgeschlossen seien,  Verpflichtungen aufzuerlegen. 

Diese Versuche zielen alle darauf ab, die Inhalteindustrie, die nach der Einführung des Internets einen großen Umstrukturierungsprozess durchlaufen hat, zu schützen. Viele denken, das könne auf lange Sicht von Vorteil sein, jedoch zögern die aktuellen Akteure bei der Veränderung ihrer traditionellen Geschäftsmodelle. 

Gleichzeitig lehnen die Internetanbieter, bei denen es sich oftmals um große Telekommunikationsunternehmen handelt, jeden Vorschlag für die Kontrolle des Datenverkehrs im Internet ab. Ein Lobbyist der Branche fragte, wer die Rechnung zahlen werde. Die Internetanbieter werden ungewöhnlicherweise von Verbraucherorganisationen unterstützt, die sich für kostenfreies Herunterladen und die Möglichkeit, Daten auszutauschen, aussprechen.