Neue EU-Regeln für Leerverkäufe und CDS
Unterhändler von EU-Parlament und Rat haben sich auf neue EU-Regeln für Leerverkäufe und Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen (CDS) geeinigt. Ein striktes Verbot dieser Spekulationsgeschäfte wird es nicht geben.
Unterhändler von EU-Parlament und Rat haben sich auf neue EU-Regeln für Leerverkäufe und Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen (CDS) geeinigt. Ein striktes Verbot dieser Spekulationsgeschäfte wird es nicht geben.
Spekulative Finanzmarktgeschäfte mit Staatsanleihen und Kreditausfall-Versicherungen (Credit Default Swaps – CDS) sollen eingeschränkt werden. Darauf haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission nach monatelangen Verhandlungen geeinigt.
Nach Angaben der Kommission erhöhen die neuen Regeln die Transparenz am Markt, stärken die Aufsichtsbehörden und schränken einige Arten ungedeckter Leerverkäufe ein.
Wie der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann berichtet, war der Umgang mit ungedeckten Kreditausfallversicherungen für Staatsanleihen bis zuletzt umstritten. Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold ergänzt, dass Deutschland im Rat am Anfang alleine für das Verbot stand, während sich im EU-Parlament eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen dafür ausgesprochen hatte.
Letztlich habe der Ministerrat der Forderung des EU-Parlaments nach einem Verbot derartiger Geschäfte zugestimmt. "Allerdings kann das Verbot auf Wunsch eines betroffenen Mitgliedstaats für seinen CDS-Markt und nach Prüfung durch die EU-Aufsicht für vorübergehend ausgesetzt werden", so Bullmann.
Bei ungedeckten Leerverkäufen sieht der Kompromiss vor, dass die Positionen in Zukunft bis zum Ende des jeweiligen Handelstages mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegt sein müssen. Ansonsten drohen den Verkäufern Strafzahlungen. Darüber hinaus kommen neue Transparenzregeln und Informationspflichten zum Tragen.
Ein Überblick zu den neuen Vorschriften für den Handel mit CDS-Papieren (Kreditausfallversicherungen) auf Staatsanleihen ist hier verfügbar.
Hintergrund
Bei Leerverkäufen leihen sich Finanzmarktakteure Wertpapiere und verkaufen sie. Vor der fälligen Rückgabe hoffen sie, die Papiere zu einem günstigeren Preis wieder zurückzukaufen. Manche Spekulanten verkaufen auch Papiere, die sie noch gar nicht besitzen (ungedeckter oder nackter Leerverkauf). Wenn der Preis zum Zeitpunkt des Rückkaufs gefallen ist, bedeutet das einen Gewinn für den Finanzmarktakteur. Spekuliert wird gegen Unternehmen, Währungen oder Volkswirtschaften. Um diese Praxis zu beenden, hat die EU-Kommission im September 2010 einen Verordnungsvorschlag präsentiert. Die neuen Regeln könnten nach formaler Zustimmung des Plenums des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten in etwa einem Jahr in Kraft treten. Bisher gibt es unterschiedliche oder gar keine Regelungen auf nationaler Ebene für Leerverkäufe.
Red.
Reaktionen
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber: "Wir haben den Mitgliedstaaten sehr strenge EU-weite Auflagen für Leerverkäufe abgetrotzt. Das ist dringend notwendig, um destruktive Spekulation einzudämmen." Nur wenn die Liquidität der Märkte für Staatsanleihen zum erliegen kommen sollte, seien Ausnahmen für Leerverkäufe von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen möglich. Entsprechende Anträge müssten bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA angemeldet werden. "Das kommt einem De-facto-Verbot der ungedeckten Leerverkäufe für Staatsanleihen gleich. Was enorm wichtig ist, da die bisherigen Spekulationsmöglichkeiten den Kursverfall von Staatsanleihen künstlich beschleunigen können", so Ferber.
Der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann: "Ungedeckte Leerverkäufe sind reine Spekulationsinstrumente, die in Krisenzeiten fatale Kettenreaktionen auslösen können. Die Verordnung ist daher ein wichtiger Baustein der europäischen Finanzmarktregulierung. Wir hätten bei den Verboten aber noch weiter gehen können. Dafür müssten die EU-Mitgliedstaaten jedoch endlich das konsequent verfolgen, was sie bei internationalen Gipfeln immer vollmundig ankündigen."
Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold: "Das Verbot von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (CDS) für Staatsanleihen, ist ein wichtiger Schritt vorwärts, um der Spekulation mit Staatsanleihen einen Riegel vorzuschieben. Der Kompromiss ist auch ein Sieg für das Europäische Parlament, das sich von Anfang an für die Aufnahme solcher Spekulationsgeschäfte mit Staatsanleihen in die Finanzmarktregulierung eingesetzt hat. Die neue Verordnung zeigt, dass Europa die Auswüchse der Finanzmärkte erfolgreich eindämmen kann. Die heute beschlossene Regelung bedeutet, dass Hedgefonds nicht länger Kreditausfallversicherungen für Staatschulden kaufen können, ohne auch tatsächlich die entsprechenden Titel der betroffenen Länder zu besitzen. Damit werden Finanzmarktjongleure nicht mehr auf den Bankrott eines Landes spekulieren können.
Die neue Verordnung wird auch in Krisensituationen für eine bessere Koordination auf EU-Ebene sorgen. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA – European Securities Market Authority) wird nun ihre Entscheidungen für den Bereich der Wertpapiermärkte auch gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden durchsetzen können. Das Parlament hätte es vorgezogen, dass die ESMA dieselben Rechte auch für Staatsanleihen bekäme, doch dies wurde bedauerlicherweise von den Mitgliedsstaaten in den Verhandlungen verweigert."
Links
Dokumente der Kommission
Durchbruch: Neue EU-Regeln für Leerverkäufe und CDS (19. Oktober 2011)
Regulation on Short Selling and Credit Default Swaps – Frequently asked questions (19. Oktober 2011)
Commissioner Michel Barnier welcomes trilogue agreement on new rules for short selling and Credit Default Swaps (19. Oktober 2011)
Zum Thema auf EURACTIV.de
Skandal in Athen? "Wir haben niemals griechische CDS gekauft" (15. Juli 2011)