Neue Emissionsgrenzwerte sollen auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb gelten [DE]
Die Kommission will die Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge verschärfen. Die neuen Vorschriften könnten Mitte 2008 in Kraft treten. Erstmals sollen sie auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb und für Geländewagen gelten.
Die Kommission will die Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge verschärfen. Die neuen Vorschriften könnten Mitte 2008 in Kraft treten. Erstmals sollen sie auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb und für Geländewagen gelten.
Die Kommission hat am 15. Juli ein Konsultationsverfahren zur Festlegung neuer Emissionsgrenzwerte (‚EURO-5’) festzulegen. Erstmals sollen sie auch für Geländewagen und Fahrzeuge mit Vierradantrieb über 2.500 kg gelten.
„Die gegenwärtige Gesetzgebung lässt Schlupflöcher für Geländewagen offen“, so ein Sprecher der Kommission. „Wir wollen die Schlupflöcher schließen“, fügte er hinzu. Die Konsultation läuft bis zum 9. September.
Günter Verheugen, Vize-Präsident der Kommission und Industriekommissar, hat erklärt, strengere Grenzwerte seien nicht nur „gut für die Gesundheit unserer Bürger und der Umwelt“, sondern auch für die Industrie, die „eine klare Perspektive und Vorbereitungszeit“ erhalten werde.
Unter dem vorliegenden Vorschlag sollen die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen um 80 % gesenkt werden. Dies kann derzeit nur mithilfe von Partikelfiltern erreicht werden.
Die neuen von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte für Dieselfahrzeuge sind die folgenden:
- Senkung der Grenzwerte für Partikelemissionen um 80 %
- Senkung der Grenzwert für Stickoxidemissionen (NOx) um 20 %
Für Fahrzeuge mit Ottomotor wird folgendes vorgeschlagen:
- Senkung der NOx- und Kohlenwasserstoffemissionen um 25 %
- Einführung eines Grenzwerts für die NOx-Emissionen von Fahrzeugen mit Magerkonzept-Ottomotoren