Nach Patt der EU-Staaten: Brüssel verlängert Glyphosat-Zulassung

Auch in der finalen Abstimmungsrunde ist unter den EU-Staaten keine Mehrheit für oder gegen die erneute Zulassung von Glyphosat zustande gekommen. Nun plant die EU-Kommission, das Herbizid im Alleingang für weitere zehn Jahre zu erlauben.

Euractiv.de
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Die EU-Staaten haben mit ihrem Patt die finale Entscheidung indirekt der EU-Kommission übertragen, die sogleich erklärte, das Herbizid weiter zulassen zu wollen. [luchschenF/Shutterstock]

Auch in der finalen Abstimmungsrunde ist unter den EU-Staaten keine Mehrheit für oder gegen die erneute Zulassung von Glyphosat zustande gekommen. Nun plant die EU-Kommission, das Herbizid im Alleingang für weitere zehn Jahre zu erlauben.

Im Berufungsausschuss der Kommission stimmten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am Donnerstag (16. November) erneut über den Vorschlag ab, Glyphosat auch über das Auslaufen der aktuellen Zulassung im Dezember hinaus für den europäischen Markt zuzulassen.

Wie bereits bei einer ersten Abstimmungsrunde im Oktober fand sich dabei jedoch weder eine sogenannte qualifizierte Mehrheit für die Wiederzulassung noch dagegen.

Die EU-Staaten haben damit die finale Entscheidung indirekt der EU-Kommission übertragen, die sogleich erklärte, das Herbizid weiter zulassen zu wollen.

“Auf der Grundlage umfassender Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, wird die Kommission nun die Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren erneuern”, hieß es in einer Erklärung.

Glyphosat ist das meistgenutzte Herbizid in der EU. Während die beiden EU-Behörden EFSA und ECHA in ihren Gutachten keine “kritischen” Bedenken gegen die Zulassung des Wirkstoffs gefunden hatten, warnen Kritiker*innen vor Risiken für Natur und Gesundheit.

Ampel gespalten

Deutschland war wegen Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung gezwungen, sich der Stimme zu enthalten.

So kritisierte einerseits Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Entscheidung der EU-Kommission scharf.

“Man reibt sich schon die Augen, dass die EU-Kommission ihren Plan […] weiter durchziehen will – obwohl eine klare Mehrheit der EU-Bevölkerung dagegensteht”, so der Grünen-Politiker in einer Erklärung.

Die FDP steht dagegen aufseiten der Befürworter von Glyphosat.

FDP-Agrarpolitikerin Carina Konrad begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission als “erforderlich für die rechtliche Sicherheit unserer europäischen Landwirte und schafft Planbarkeit.”

Glyphosat sei als “Bestandteil des Baukastens einer nachhaltigen Landwirtschaft” wichtig, “solange es keine bessere Alternative auf dem Markt gibt”, erklärte sie gegenüber Euractiv.

Gleichzeitig wirft die Verlängerung der Zulassung auch für die Rechtslage innerhalb Deutschlands Fragen auf.

Ungewisse Zukunft für ein nationales Verbot

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelparteien darauf verständigt, Glyphosat ab Ende 2023 “vom Markt” zu nehmen. Der rechtliche Spielraum für ein nationales Verbot ist jedoch sehr beschränkt, solange der Wirkstoff auf EU-Ebene zugelassen ist.

Man wolle nun “sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen”, so Özdemir.

Aktuell ist bereits ein Anwendungsverbot für Glyphosat ab Ende des Jahres in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert. Ob dieses bestehen bleibt, lies Özdemir zunächst offen.

FDP und Union forderten, das Anwendungsverbot nun zu revidieren.

Özdemir müsse “der Ankündigung der EU-Kommission umgehend Rechnung tragen und das Anwendungsverbot für Glyphosat außer Kraft setzen”, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, in einem Statement.

Auch Konrad forderte Özdemir auf, “die nationale Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anzupassen und die Zulassungsverlängerung von Glyphosat in Deutschland rechtssicher und praktikabel für die Landwirte umzusetzen.” 

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]