"Mutlose" EU-Auflagen für Ratingagenturen

Die Ratingagenturen sollen strengere Vorschriften einhalten, ihre Ratings transparenter machen und für Fehler haften. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat einen Entwurf zu schärferen Regeln für die Agenturen vorgelegt. Das geplante Verbot der Benotung kriselnder Euro-Staaten konnte der Franzose in der EU-Kommission jedoch nicht durchsetzen.

„Ratingagenturen haben in der Vergangenheit folgenschwere Fehler gemacht“, erklärte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im EU-Parlament. Foto: EC
"Ratingagenturen haben in der Vergangenheit folgenschwere Fehler gemacht", erklärte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im EU-Parlament. Foto: EC

Die Ratingagenturen sollen strengere Vorschriften einhalten, ihre Ratings transparenter machen und für Fehler haften. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat einen Entwurf zu schärferen Regeln für die Agenturen vorgelegt. Das geplante Verbot der Benotung kriselnder Euro-Staaten konnte der Franzose in der EU-Kommission jedoch nicht durchsetzen.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg einen Entwurf zu schärferen Regeln für die Ratingagenturen vorgelegt. Sie zielen vor allem darauf ab, die Vormachtstellung der drei großen Marktführer aus den USA zu brechen. Für alle Agenturen sollen striktere Auflagen gelten, wenn sie ihre folgenreichen Bewertungen abgeben.

Der Entwurf umfasse jedoch nicht mehr die zeitweise Aussetzung der Benotung von kriselnden Euro-Staaten, erkärte Barnier. Es habe in der Kommission eine längere Debatte darüber gegeben. Letztlich wurde seine lange Liste an Maßnahmen gekürzt. "Es war vielleicht ein bisschen zu innovativ", räumte Barnier ein. Aber: "Der wichtigste Teil meiner Vorschläge wurde angenommen."

Barnier erklärte: "Ratings haben unmittelbare Auswirkungen auf die Märkte und die Wirtschaft als Ganzes und damit auf den Wohlstand der europäischen Bürger. Sie sind keine bloßen Meinungsäußerungen. Zudem haben Ratingagenturen in der Vergangenheit folgenschwere Fehler gemacht. Auch das Timing einiger Länderratings hat mich überrascht – zum Beispiel wenn diese mitten in den Verhandlungen über ein internationales Hilfsprogramm für ein Land abgegeben wurden. Wir dürfen nicht zulassen, dass Ratings die Volatilität der Märkte noch verstärken. Mein Ziel ist daher vor allem, den übermäßigen Rückgriff auf Ratings zu verringern und gleichzeitig die Ratingverfahren qualitativ zu verbessern. Die Ratingagenturen sollen strengere Vorschriften einhalten, ihre Ratings transparenter machen und für Fehler haften. Ich wünsche mir auch mehr Wettbewerb in diesem Sektor."

In einer nicht-bindenden Entschließung hatten die EU-Abgeordneten die Kommission im Juni dazu aufgefordert, die Einrichtung einer unabhängigen "Europäischen Rating-Stiftung" zu prüfen (EURACTIV.de vom 8. Juni 2011). In den gestern vorgestellten Vorschlägen ist Barnier darauf noch nicht eingegangen.

Ratings und ihre Folgen

Die Ratings der Agenturen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten von Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen. So kann die Herabstufung eines Unternehmens Folgen für die Höhe des Eigenkapitals haben, das eine Bank vorhalten muss, und die Herabstufung von Staatsanleihen die Kreditaufnahme eines Landes verteuern. "Zwar wurden 2009 und 2010 auf europäischer Ebene Rechtsvorschriften über Ratingagenturen erlassen, jedoch haben die jüngsten Entwicklungen der Euro-Schuldenkrise gezeigt, dass der geltende Regulierungsrahmen nicht ausreicht", heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Die  Vorschläge werden nun dem EU-Parlament und dem Rat zur Beratung und Annahme übermittelt.

Die vier Hauptziele der Kommissionsvorschläge (im Wortlaut):

1. Sicherstellen, dass sich die Finanzinstitute bei ihrer Anlagetätigkeit nicht blind auf Ratings stützen

Ratings spielen zurzeit eine quasi-institutionelle Rolle. Der Rückgriff auf sie muss verringert werden. Die Vorschläge vom Juli 2011 zur vierten Eigenkapitalrichtlinie haben bewirkt, dass weniger auf externe Ratings Bezug genommen wird und die Finanzinstitute mit der gebotenen Sorgfalt eigene Prüfungen durchführen müssen. Für die Vorschriften für Fondsmanager werden ähnliche Änderungen in Form einer ergänzenden Richtlinie vorgeschlagen. Das Paket soll nächstes Jahr mit einer Änderung der Versicherungsvorschriften vervollständigt werden. Auch der heutige Vorschlag umfasst eine allgemeine Pflicht für Anleger, eigene Bewertungen vorzunehmen.

Zusätzlich müssen sowohl die Ratingagenturen als auch die bewerteten Unternehmen umfassendere und bessere Basisinformationen zu den Ratings vorlegen, so dass professionelle Anleger besser in der Lage sind, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Zum Beispiel müssen die Ratingagenturen ihre Ratings der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) mitteilen, wodurch sichergestellt ist, dass alle für ein Schuldinstrument auf dem Markt verfügbaren Ratings in einem für die Anleger frei zugänglichen Europäischen Ratingindex (EURIX) veröffentlicht werden.

Gleichzeitig müssen die Ratingagenturen Emittenten und Anleger zu allen geplanten Änderungen an ihren Ratingmethoden konsultieren. Solche Änderungen müssen der ESMA mitgeteilt werden, die sich dann vergewissert, dass alle Form- und Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

2. Transparentere und häufigere Länderratings

Die Kreditwürdigkeit der Mitgliedsstaaten wird häufiger (alle sechs Monate statt wie bisher alle 12 Monate) bewertet, und Anleger und Mitgliedsstaaten werden über die jedem Rating zugrunde liegenden Fakten und Annahmen informiert. Zur Vermeidung von Marktstörungen dürfen Länderratings erst nach Handelsschluss und mindestens eine Stunde vor Öffnung der Handelsplätze in der EU veröffentlicht werden. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Suspendierung von Länderratings ist eine komplexe Angelegenheit und wir denken, dass wir dafür noch etwas Zeit brauchen.

3. Mehr Vielfalt und strikte Unabhängigkeit der Ratingagenturen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Emittenten müssen alle drei Jahre die sie bewertende Agentur wechseln.

Ferner sind für komplexe strukturierte Finanzinstrumente zwei Ratings von zwei verschiedenen Ratingagenturen vorgeschrieben, und ein großer Anteilseigner einer Ratingagentur darf nicht gleichzeitig ein großer Anteilseigner einer anderen Ratingagentur sein.

4. Umfassendere Haftung der Ratingagenturen für die erstellten Ratings

Eine Ratingagentur haftet für den Fall, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Verordnung über Ratingagenturen verstößt, für den Schaden, der einem Anleger dadurch entstanden ist, dass er einem auf einer solchen Verletzung beruhenden Rating vertraut hat. Die geschädigten Anleger können ihre zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche vor den mitgliedstaatlichen Gerichten geltend machen. Die Beweislast trägt die Ratingagentur.

Reaktionen

Ferber (CSU): EU-Ratingagentur würde auch nicht weiterhelfen

Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, betonte: "Es ist dringend notwendig, dass Ratingagenturen künftig transparent machen müssen, wie sie zu ihrer Bewertung eines Wertpapiers kommen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Ratingagenturen Papiere die sie noch vor zwei Jahren mit höchster Bonität ausgezeichnet haben, jetzt als Ramschware einstufen, obwohl es sich um ein und dasselbe Papier handelt. Diese unglaubwürdigen Bewertungen verunsichern die Märkte erheblich, deswegen brauchen wir dringend mehr Transparenz, was die Bewertungskriterien betrifft", forderte Ferber.
 
Den Ratingagenturen notfalls zu verbieten, Urteile über krisenbehaftete Euro-Staaten abzugeben, lehnte Ferber ab: "Wenn man Krisenstaaten an die Finanzmärkte zurückführen will, wäre es falsch Ratings auszusetzen, denn diese Bewertungen sind dafür nötig. "Ratingagenturen dürfen mit ihren Bewertungen jedoch  keinesfalls zu einer Problemverschärfung beitragen, wie es jüngst der Fall war. Ihre Aufgabe sollte es sein, eine Beurteilung abzugeben, um damit einen Beitrag zur Problemlösung zu leisten. Die Bewertungen an der Marktakzeptanz auszurichten ist inakzeptabel. Die Agenturen müssen den Märkten transparente Informationen zur Verfügung stellen", so der CSU-Finanzexperte weiter.
 
Der Europaabgeordnete betonte, dass eine von vielen geforderte europäische Ratingagentur in diesem Fall auch nicht wirklich weiterhelfen würde. "Da es sich hier um ein Privatunternehmen handelt, kann die EU nicht direkt an einem Aufbau einer solchen Agentur beteiligt sein, weil man dann die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Ratings in Frage stellen könnte. Die grundsätzlichen Schwächen der Bonitätsprüfung, wie die Bewertungsprobleme und die Prognoseunsicherheit blieben auch bestehen, wenn die Agentur eine europäische wäre. Ratingagenturen brauchen das Vertrauen der Märkte, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben" so Ferber.

Klinz (FDP): Ratingagenturen sind nicht an allem Schuld

Wolf Klinz, finanzpolitischer Sprecher der FDP im EP und Berichterstatter des Initiativberichts zu Ratingagenturen vom Sommer 2011, erklärte: "Wir dürfen nicht den Boten bestrafen – Ratingagenturen sind nicht an allem Schuld. Allerdings gibt es Schwächen im System, die behoben werden müssen: Wir brauchen mehr Transparenz und weniger Abhängigkeit von Ratingagenturen im Markt. Der Sektor braucht vor allem mehr Wettbewerb und die Anbieter müssen bei grober Fahrlässigkeit auch haftbar gemacht werden können.

Die vermeintliche Herabstufung Frankreichs als aktueller Fall zeigt, wie abhängig die Märkte von externen Bewertungen geworden sind. Investoren sollten wieder verstärkt eigene Bewertungen durchführen. Wir müssen sorgfältig prüfen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Neuregelungen diese Probleme tatsächlich lösen und angemessen sind."

Eine neue Kompetenz für die Finanzaufsicht ESMA, die Bewertung von Staatsschulden zeitweise und in besonderen Umständen auszusetzen, kritisiert Klinz: "Ein Verbot der Bewertung von Staatsschulden in Notfällen ist sinnlos, da es nur zusätzliche Unsicherheit und Unruhe in einer ohnehin angespannten Situation schaffen würde."

Die Quasi-Monopolstruktur der drei großen Ratingagenturen wird jedoch nicht aufgebrochen, so Klinz: "Leider hat die Kommission die vom Parlament geforderte Machbarkeitsstudie zur Schaffung einer unabhängigen europäischen Bewertungsstiftung zur Belebung des Wettbewerbs bisher nicht vorgelegt."

Giegold (Grüne): Vorschläge werden der Lage an den Märkten nicht gerecht

Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, erklärte: "Die Vorschläge der Kommission sind mutlos und werden der ernsten Lage an den Märkten nicht gerecht. Wöchentlich erschüttern die Urteile und selbst fehlerhaft veröffentlichte, geplante Urteile von drei Ratingriesen die Finanzierung europäischer Staaten. Hochkonzentrierte Marktmacht gehört jedoch nicht in eine soziale Marktwirtschaft. Oligopole sind dagegen Gift für Demokratie und Wirtschaft. Die Vorschläge der Kommission zur Stärkung des Marktzugangs kleinerer Agenturen sind sinnvoll. Sie reichen jedoch nicht aus, um die Marktstruktur ausreichend zu verändern.
 
Deshalb ist es völlig unverständlich, dass die Kommission auf die Forderung des Europäischen Parlamentes nicht eingegangen ist, eine unabhängige, gemeinwohlorientierte Europäischen Ratingstiftung auf den Weg zu bringen. Damit gäbe es eine Alternative zum "issuer-pays" basierten Finanzierungsmodell der meisten Ratings, ohne die Nachteile der politischen kontrollierten staatlichen Ratingagentur.
 
Zwar enthält der Vorschlag positive Elemente wie Rotation, striktere Regeln zur Unterbindung von Interessenkonflikten und Haftung, sowie eine Stärkung ESMAs, auch in Bezug auf Eingriffe bei Ratings von Staatsschulden. Der große Wurf ist aber ausgeblieben. Wir werden uns im Parlament für eine konsequente Regulierung der Ratingagenturen einsetzen. Dabei hoffe, ich weiterhin auf breite, fraktionsübergreifende Unterstützung."

Ein englischsprachiger Beitrag zum Thema erschien auf EURACTIV.com.

dto

Links

Dokumente

EU-Kommission: Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EC) No 1060/2009 on credit rating agencies (15. November 2011)

EU-Kommission: Proposal for a directive of the European Parliament and of the Council amending Directive 2009/65/EC on the coordination of laws, regulations and administrative provisions relating to undertakings of collective investment in transferable securities (UCITS) and Directive 2011/61/EU on Alternative Investment Funds Managers in respect of the excessive reliance on credit ratings  (15. November 2011)

EU-Kommission: COMMISSION STAFF WORKING PAPER IMPACT ASSESSMENT
Accompanying the document Proposal for a Regulation amending Regulation (EC) No 1060/2009 on credit rating agencies and a Proposal for a Directive amending Directive 2009/65/EC on coordination on laws, regulations and administrative provisions relating to undertakings for collective investment in transferable securities (UCITS) and Directive 2011/61/EU on Alternative Investment Fund Manager
(15. November 2011)

EU-Kommission: Kommission verlangt fundiertere Ratings (15. November 2011)

EU-Kommission: Frequently asked questions: legislative proposal on credit rating agencies (CRAs) (15. November 2011)

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