Musik-Copyright trotz Befürwortung der EU-Abgeordneten weiterhin umstritten [DE]

Das Europäische Parlament stimmte gestern einer Verlängerung des Copyrightschutzes von Musikern von 50 auf 70 Jahre zu. Der Schritt zielt darauf ab, längere Urheberrechte für Künstler und Plattenfirmen zu schaffen. Jedoch sorgte der Schritt für Beunruhigung unter Verbrauchern und grünen Gruppen, die von den Mitgliedstaaten forderten den Vorschlag abzulehnen.

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Das Europäische Parlament stimmte gestern einer Verlängerung des Copyrightschutzes von Musikern von 50 auf 70 Jahre zu. Der Schritt zielt darauf ab, längere Urheberrechte für Künstler und Plattenfirmen zu schaffen. Jedoch sorgte der Schritt für Beunruhigung unter Verbrauchern und grünen Gruppen, die von den Mitgliedstaaten forderten den Vorschlag abzulehnen.

Bei einer Abstimmung am 23. April unterstützten die Gesetzesgeber einen Vorschlag, der den Schutz für Künstler auf 70 Jahre nach der ersten Veröffentlichung oder Aufführung ihrer Lieder anheben soll.

Der Gesetzesentwurf, der noch die Zustimmung der 27 Mitgliedsstaaten bedarf, bevor er zum Gesetz wird, ist Teil des Plans die Musikindustrie vor dem aufstrebenden  Internet zu schützen und der Produktpiraterie, die Teil dessen ist. 

Die derzeitigen Unterschiede im rechtlichen Schutz, insbesondere zwischen den USA und Europa, verursachten rechtliche Ungewissheit und Piraterie, insbesondere in der digitalen Gemeinschaft, wo es keine Grenzen gebe, sagte der irische Europaabgeordnete Brian Crowley (UEN-Fraktion), der Autor des parlamentarischen Berichtes in seiner Erklärung. 

Der erweiterte Zeitraum würde auch den Musikproduzenten nutzen, sagte Crowley. Es würde mehr Umsatz für den Verkauf von Musik in Plattenläden und im Internet bedeuten. 

Die Europaabgeordneten schlugen außerdem einen Fonds für Studiomusiker vor, der von den Produzenten finanziert werden sollte, die verpflichtet würden mindestes 20 Prozent des geschaffenen Umsatzes der vorgeschlagenen Erweiterung des Urheberrechts auf jährlicher Basis zur Seite zu legen. Verwertungsgesellschaften würden berechtigt sein, die jährliche zusätzliche Entlohnung zu verwalten. 

Bisher keine Übereinkunft mit den EU-Mitgliedsstaaten

Die Europäische Kommission hatte zuerst beantragt, den Urheberschutz auf 95 Jahre zu verlängern. Crowley entschied dies auf 70 Jahre herabzusetzen, um eine Übereinkunft zwischen Mitgliedsstaaten und dem Ministerrat zu ermöglichen. 

Die 70-jährige Verlängerung habe die Unterstützung der Mehrheit aus dem Ministerrat erhalten, so eine Quelle aus dem Parlament. Allerdings gebe es bis jetzt noch keine Vereinbarung mit dem Rat.