Mobiles Internet der fünften Generation
Bis 2020 will die EU-Kommission mit mobilem Internet der fünften Generation am Start sein. Jetzt geht es um die Vergabe der Frequenzen.
Bis 2020 will die EU-Kommission mit mobilem Internet der fünften Generation am Start sein. Jetzt geht es um die Vergabe der Frequenzen.
Schon in den 1980er Jahren konnte man mit so genannten Mobilcomputern unterwegs ins Netz. Das war allerdings sehr aufwendig, kostenintensiv und hatte echten Seltenheitswert. Als der Mobilfunk in den 1990er Jahren mehr und mehr zum Massenphänomen wurde, entwickelte sich auch das mobile Internet weiter. GSM hieß das System. Die Ü30-Leser erinnern sich vielleicht. Durch die Erweiterung GPRS wurde die Geschwindigkeit auf ein erträgliches Maß gesteigert. Heute wird diese Technologie als erste Generation des mobilen Internets bezeichnet.
Der Lebenszyklus der Internetgenerationen erwies sich seither jedoch als recht kurz. Es folgten EDGE, UMTS und LTE als zweite, dritte und vierte Generation. Die Datenübertragungsgeschwindigkeit vervielfachte sich von 53,6 Kilobit auf 300 Megabit pro Sekunde. Mit LTE+ kann sogar ein Gigabit erreicht werden. Und während heute manch einer in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern froh wäre, zumindest mit dem Speed der 1990er Jahre durchs Netz surfen zu können, wird in Brüssel die fünfte Generation (5G) vorangetrieben. Eine weitere Verzehnfachung der Übertragungsgeschwindigkeit steht in Aussicht.
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Bei der EU genießt dieser Entwicklungsschritt derzeit viel Aufmerksamkeit und hohe politische Priorität. Zu häufig hat man technologische Entwicklungen verschlafen, zu häufig ging die Vorreiterrolle an die USA, wo heute fast alle großen Internetkonzerne ihre Heimat haben, oder an Japan, wo ein großer Teil der modernsten Hightech-Produkte fabriziert wird.
Besser machen als bei der 4G-Einführung
Auch die schlechten Erfahrungen mit der Einführung des 4G-Netzes vor einigen Jahren dürften nun dazu beitragen, dass man in Brüssel Tempo macht. Während die Deckungsrate des 4G-Netzes in der EU 2012 gerade einmal 27 Prozent betrug, lag der US-amerikanische Vergleichswert bereits bei 86 Prozent. Wie die Kommission in ihrem 5G-Factsheet darstellt, dauerte es drei Jahre, bis dieser Rückstand aufgeholt war. Damit man diesmal überhaupt nicht erst ins Hintertreffen gerät, wurde bereits im vergangenen Jahr das Ziel formuliert, die neueste Generation bis 2020 im „gemeinsamen Binnenmarkt“ – also ins sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten – verfügbar zu machen.
Im März 2018 wurde dann auf politischer Ebene der nächste Schritt gemacht. Unterhändler von Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich auf eine Reihe von Regularien und einen Fahrplan zur Einführung verständigt. So soll bereits 2019 eine technische Harmonisierung verschiedener Frequenzbänder erfolgen, die für vernetztes Fahren und eine verbesserte, drahtlose Breitbandverbindung wichtig sind. So soll die internationale Nutzung entsprechender Technologien ermöglicht werden. Bis Mitte 2020 sollen diverse Verständigungen zur zeitgleichen Einführung der Technologie und zur Vergabe der Frequenzen in nationales Recht übersetzt werden.
Bis Ende 2020 soll 5G dann in mindestens einer Stadt pro Mitgliedsstaat verfügbar sein. Bis 2025 soll die Technologie dann flächendeckend ausgebreitet werden, damit man in ebendiesem Jahr in der „Gigabit Society“ ankommt, wie es die EU-Kommission formuliert.
„Die EU ist bereit, bei der Einführung von 5G-Systemen eine Führungsrolle zu übernehmen. Mit dieser politischen Einigung haben die Mitgesetzgeber den von uns im Oktober letzten Jahres vorgelegten Fahrplan für die Frequenzen für 5G in Stein gemeißelt, der den Weg für die von der Kommission 2025 geplante 5G-Gigabit-Gesellschaft ebnet. Es ist Zeit zu handeln. Dies kann nur geschehen, wenn Telekommunikation, vertikale Industrien und öffentliche Behörden vereinbaren, ihre Anstrengungen zu bündeln und in die gleiche Richtung zu gehen“, kommentierte die zuständige EU-Kommissarin Mariya Gabriel die Einigung vom März.
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Ein zentraler Punkt dabei war die Verständigung über die Vergabe der Frequenzen. Diese sollen durch die Mitgliedsstaaten für längere Zeiträume als früher vergeben werden – nämlich gleich für 25 Jahre. So soll der Markt vorhersehbarer gemacht und den Investoren mehr Planungssicherheit gegeben werden. Das Kalkül: Wenn die Unternehmen über einen langen Zeitraum zuverlässige Gewinne erwarten können, steigt die Investitionsbereitschaft und das Netz wird schneller flächendeckend aufgebaut.
In Deutschland werden die Frequenzen versteigert
Verständigt hat man sich auf EU-Ebene, welche Frequenzen für 5G verfügbar gemacht werden, dass die Frequenzen in allen Mitgliedsstaaten ausgebaut werden und dass die Technologie ab 2020 eingeführt wird. Wie aber die Frequenzen an ihre neuen Besitzer kommen, ist den Mitgliedsstaaten überlassen. In Deutschland hatten die Schwergewichte darauf gehofft, verpflichtet zu werden, ihre Netze entsprechend auszubauen. Nun hat die Bundesnetzagentur diese Hoffnungen zunichte gemacht und eine Lösung angeordnet, die für Vodafone und Co. deutlich teurer kommen dürfte: eine Versteigerung.
„Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können. Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert. Die Anordnung der Versteigerung gibt dem Markt Planungssicherheit für das weitere Verfahren“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ein Grund für diese Entscheidung dürfte sein, dass neben der Telekom, Vodafone und Telefónica auch kleinere Anbieter Interesse bekunden. So etwa wilhelm.tel oder United Internet.
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Aufgabe der Bundesnetzagentur sei es, für die Vergabe der Frequenzen ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten, hieß es zur Begründung der Entscheidung zugunsten der Versteigerung. Die genauen Vergabemodalitäten sollen bis Ende 2018 festgelegt werden. Dann kann die Versteigerung beginnen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmen sollen zuvor „rechtzeitig“ veröffentlicht werden.
Parallel dazu will die Agentur ein Antragsverfahren für Zuteilungen in bestimmten Freuquenzbereichen zur lokalen und regionalen Nutzung. So sollen laut Bundesnetzagentur auch für regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups mit künftig auftretendem Frequenzbedarf das Potenzial der fünften Generation nutzen können. Die Nachfrage nach regionalen Netzen ist offenbar groß.
Außerdem verspricht man sich durch diese zusätzliche Maßnahme eine bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. So haben dann vielleicht auch jene Menschen auf dem Land etwas davon, die bisher noch nicht einmal auf 1990er-Jahre Niveau in den Genuss mobilen Internets gekommen sind.