Ministerrat einigen sich auf Vorschriften für GVO-Kennzeichnung und -Rückverfolgbarkeit

Am 9. Dezember einigten sich die EU-Umweltminister auf strenge und umfassende Vorschriften für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Organismen (GVO) in Erzeugnissen, die entweder Bestandteile von Lebens- bzw. Futtermitteln sind oder in deren Herstellung eingesetzt werden.

Am 9. Dezember einigten sich die EU-Umweltminister auf strenge und umfassende Vorschriften für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Organismen (GVO) in Erzeugnissen, die entweder Bestandteile von Lebens- bzw. Futtermitteln sind oder in deren Herstellung eingesetzt werden.