Minister fordern Arbeitnehmer-Vermutung für Plattformen

In einem Brief an den EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte haben neun europäische Minister "eine wirksame und starke, aber widerlegbare Rechtsvermutung" als Teil der Verhandlungen über die Plattformarbeiter-Richtlinie gefordert.

Euractiv.com
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"Die Einführung von Einschränkungen oder Ausnahmen von dieser gesetzlichen Vermutung würde das bestehende Ungleichgewicht zwischen Plattformen und den Menschen, die heute Plattformarbeit leisten, nur noch verstärken", warnten die Minister. [[EternalMoments/Shutterstock]]

In einem Brief an den EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, haben neun europäische Minister:innen gefordert, dass Plattformarbeiter:innen leichter als Arbeitnehmer:innen anerkannt werden sollen.

Die Minister:innen wollen „eine möglichst ehrgeizige EU-Richtlinie verabschieden, die das richtige Gleichgewicht zwischen einer wirklichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen, die Plattformarbeit leisten, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus, und der Nachhaltigkeit der Plattformarbeit herstellt“, heißt es in dem Schreiben, das EURACTIV vorliegt.

Als Plattformarbeiter:innen werden Dienstleister bezeichnet, die ihre Dienstleistungen über eine Online-Plattform vermitteln, dazu gehören etwa Fahrer:innen für Uber und verschiedene Lebensmittel-Lieferservices.

Der Brief, datiert auf den 14. Oktober, richtet sich an EU-Kommissar Schmit und Marian Jurecka, den Arbeitsminister der Tschechischen Republik, dessen Land die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat. Der Brief ist eine Reaktion auf die Ausrichtung des Dossiers unter tschechischer Führung.

Zu den Unterzeichner:innen gehören die Minister:innen für Arbeit und Soziales aus Belgien, Slowenien, Spanien, Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Portugal.

Bereits Mitte September hatten diese Länder Bedenken gegen einen ersten Kompromisstext des tschechischen Ministers geäußert, der eine Ausnahme von der Vermutung des Arbeitnehmerstatus vorsah, wenn es „offensichtlich“ sei, dass die Vermutung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren widerlegt werden kann.

Die Vermutung legt Bedingungen fest, unter denen Plattformarbeiter:innen als Arbeitnehmer:innen und nicht als Selbständige angesehen werden. Bereits vorgesehen ist, dass sie im Einzelfall durch die Plattformbetreiber:innen widerlegt werden kann.

Ein neuer, von der tschechischen Ratspräsidentschaft letzte Woche in Umlauf gebrachter Kompromisstext, der am Montag (17. Oktober) auf technischer Ebene im EU-Rat diskutiert wurde, bekräftigte die Absicht, den Anwendungsbereich der Vermutung einzuschränken.

„Die Einführung von Einschränkungen oder Ausnahmen von dieser gesetzlichen Vermutung würde das bestehende Ungleichgewicht zwischen Plattformen und den Menschen, die heute Plattformarbeit leisten, nur noch verstärken“, warnten die Minister und argumentierten, dass dadurch mehr Scheinselbständige entstehen könnten.

Stattdessen sollte die Vermutung eines Arbeitnehmer-Verhältnisses nach „klaren und transparenten Regeln und Mechanismen“ ausgelöst werden, so die Minister:innen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu schaffen und grenzüberschreitende Rechtssicherheit für Arbeitnehmer:innen und Plattformen gleichermaßen zu gewährleisten.

Der jüngste Kompromiss, über den EURACTIV letzte Woche berichtete, hob die Schwelle an, ab der die Arbeitnehmervermutung für Plattformarbeiter:innen gilt. Die Ausnahmeregelungen wurden nicht abgeschafft, aber die Formulierungen wurden leicht abgeschwächt.

Der Brief spricht auch von der Wichtigkeit, „die Vertretungsrechte von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu bekräftigen”. Dies schließt die Weitergabe von Daten und Informationen an Plattformarbeiter:innen ein, um Algorithmen „angemessen“ zu regulieren und „kollektive Tarifverhandlungen voranzutreiben“.

Explizite Verweise auf die Datenschutz-Grundverordnung der EU und transparente algorithmische Managementsysteme sollten ebenfalls in den Richtlinientext aufgenommen werden – was der jüngste Kompromiss Tschechiens widerspiegelt.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Zoran Radosavljevic/Jonathan Packroff]