Mindestens 500 Milliarden für Euro-Rettungstopf

Die Euro-Finanzminister wollen den neuen dauerhaften Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem Kreditvolumen von mindestens 500 Milliarden Euro ausstatten. Der Bundestag muss zuvor seine Zustimmung geben. Es gibt bereits Vorbehalte und Widerstände.

EU-Währungskommissar Olli Rehn und Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker erläutern den Verhandlungsstand zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm. Foto: Rat
EU-Währungskommissar Olli Rehn und Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker erläutern den Verhandlungsstand zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm. Foto: Rat

Die Euro-Finanzminister wollen den neuen dauerhaften Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem Kreditvolumen von mindestens 500 Milliarden Euro ausstatten. Der Bundestag muss zuvor seine Zustimmung geben. Es gibt bereits Vorbehalte und Widerstände.

Die Euro-Staaten haben sich gestern darauf verständigt, den neuen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ab 2013 mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro auszustatten. Das erklärte der Chef der Euro-Finanzministergruppe, Jean-Claude Juncker, am Montag in Brüssel. Hinzukommen könnten noch freiwillige Beiträge der Nicht-Euro-Staaten unter den EU-Ländern sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF).

EU-Währungskommissar Olli Rehn sagte, es sei davon auszugehen, dass der IWF 50 Prozent des Beitrags der EU dazusteuere – also noch einmal mindestens 250 Milliarden Euro. Alle weiteren Einzelheiten der Ausgestaltung des geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die übrigen Elemente der Strategie gegen die Schuldenkrise seien noch offen. "Es gibt zu keinem Punkt eine Einigung, so lange man sich nicht über alles geeinigt hat", sagte Juncker. Die 500 Milliarden Euro sollten das effektiv verfügbare Kreditvolumen sein, betonte der Luxemburger Premier. Der Bedarf werde alle zwei Jahre überprüft.

Die notwendige Summe an Garantien der beteiligten Euro-Staaten für Kredite des ESM dürfte damit deutlich höher ausfallen. Denn beim eilig in der Krise geschaffenen befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF kamen bei 440 Milliarden Euro Garantien nur rund 250 Milliarden Euro an Kreditvolumen heraus. Grund sind die hohen Rücklagen, die der EFSF zur Sicherung eines Spitzenratings einbehalten muss. Die Euro-Staaten streiten schon seit zwei Monaten darüber, wie diese Diskrepanz überwunden werden kann. Deutschland ist als größter Bürge nur zu einer Verstärkung des EFSF bereit, wenn sich die Euro-Länder zu umfangreichen Reformen verpflichten, um die Ursachen der Schuldenkrise zu bekämpfen.

Bundestag prüft Rechtsgrundlage

Um den dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) ab 2013 einzurichten, muss der Lissabon-Vertrag geändert werden. Bisher verbietet der EU-Vertrag, dass ein EU-Mitgliedsstaat für die Schulden eines anderen Staates einsteht. Diese "Bail-out"-Klausel wird mit dem derzeitigen Euro-Rettungsschirm ausgehebelt, indem sich auf einen Artikel bezogen wird, der ausschließlich bei Naturkatastrophen aktiviert werden darf. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist dazu weiterhin eine Klage von Markus Kerber und der Europolis-Gruppe anhängig. (EURACTIV.de vom 15. Februar 2011)

Um künftig nicht mehr gegen die EU-Verträge verstoßen zu müssen, hat der Europäische Rat im Dezember 2010 entschieden, den Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um folgenden Absatz zu ergänzen: "Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen." (Schlussfolgerungen 16./17. Dezember 2010)

Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen diesen Paragraphen mithilfe eines "vereinfachten Änderungsverfahren" in den Lissabon-Vertrag einfügen. Das würde die verfassungsrechtlichen Hürden in den Mitgliedsstaaten deutlich absenken und damit die Erfolgschancen für diese Änderung erhöhen.

Im Bundestag regt sich bereits Widerstand gegen diese Auffassung. Der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler hat die Debatte eröffnet. Er hat in einem Brief an seine Fraktion erklärt, dass ein Zustimmungsgesetz für die Errichtung eines dauerhaften Euro-Hilfsfonds einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf. Er beruft sich dabei auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Das Gutachten und der Brief Schäfflers liegen EURACTIV.de vor.

Im Fazit des Briefes schreibt Schäffler: "Die Reichweite der einfachen Vertragsänderung ist ‚kaum vorhersehbar‘. Wird der jetzige Rettungsfonds EFSF zugrunde gelegt, kann ‚bei einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft massiv in den Staatshaushalt eingegriffen werden, ohne dass das Parlament Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung nehmen kann.’"

Schäfflers Position ist in der eigenen Fraktion umstritten. Der Rechtsexperte Marco Buschmann und der europapolitische Sprecher Michael Link sehen durchaus Möglichkeiten, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ohne Zweidrittelmehrheit zu schaffen. "Der Europäische Stabilitäts-Mechanismus braucht zwei Voraussetzungen. Zum einen muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die beteiligten Staaten sämtliche Maßnahmen des ESM, die den deutschen Haushalt betreffen, nur einstimmig aktivieren können. Zum anderen muss die Bundesregierung vor einem Votum zur Aktivierung das Einvernehmen des Bundestages herstellen. Genau darauf wirkt die FDP hin. So behält der Bundestag das letzte Wort bei späteren Hilfsmaßnahmen des ESM", heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Buschmann und Link.

Kritik am EU-Wettbewerbspakt

Die EU-Staaten sind sich einig, dass ein umfassendes Paket von Maßnahmen beschlossen werden muss, um die Finanzmärkte von der dauerhaften Stabilität der Währungsunion zu überzeugen. Doch gibt es noch reichlich Streit über den Inhalt des Gesamtpakets. Deutschland und Frankreich fordern neben der schon beschlossenen Verschärfung des Stabilitätspakts einen neuen Pakt für Wettbewerbsfähigkeit. Über diesen Pakt sollen nicht die Finanzminister, sondern die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone bei einem Sondergipfel am 11. März entscheiden. Beim EU-Gipfel am 24. und 25. März wird dann das Gesamtpaket geschnürt.

Der deutsch-französische Vorstoß ist in den EU-Institutionen und in den Mitgliedsländern auf große Widerstände. Im Bundestag fühlen sich die Abgeordneten übergangen. (EURACTIV.de vom 14. Februar 2011)

Dabei wird weniger das Ziel als der Weg zu dessen Umsetzung kritisiert. Jeder sei für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, sagte der finnische Finanzminister Jyrki Katainen. "Ich bin nicht sicher, dass der deutsch-französische Vorschlag der beste Weg ist." Es gebe schon so viele Vorschläge, die noch gar nicht umgesetzt seien. Für die Glaubwürdigkeit der EU wäre es besser, erst einmal das zu erledigen.

Juncker bezweifelte, ob ein neuer Pakt notwendig sei oder nicht die bestehenden Instrumente ausreichten. Offen ist auch noch, welche Reformziele genau festgelegt werden. Nach Vorstellung Deutschlands gehören dazu eine Anhebung des Rentenalters, nationale gesetzliche Regeln zum Schuldenabbau nach dem Vorbild der deutschen Schuldenbremse oder die Entkoppelung der Löhne von der Preisentwicklung in den wenigen Euro-Ländern, die eine Lohnindexierung haben. Unter den betroffenen Ländern sprachen sich Belgien und Luxemburg bereits dagegen aus.

EURACTIV/rtr/mka