Milliarden für den Kohleausstieg: Bundesregierung erhält grünes Licht von Brüssel
Die Bundesregierung gab am Dienstag (4. Juni) bekannt, dass sie von Brüssel die grundsätzliche Genehmigung erhalten hat, dem Kohlekonzern LEAG Subventionen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro zu gewähren. Ein Drittel der Auszahlung ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
Die Bundesregierung gab am Dienstag (4. Juni) bekannt, dass sie von Brüssel die grundsätzliche Genehmigung erhalten hat, dem Kohlekonzern LEAG Subventionen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro zu gewähren. Ein Drittel der Auszahlung ist jedoch an Bedingungen geknüpft.
Im Rahmen eines 40-Milliarden-Euro-Pakets zur Erleichterung des Kohleausstiegs bis 2038 wurden den Energiekonzernen Milliardenbeträge für die Stilllegung ihrer Kraftwerke zugesagt. Dem ostdeutschen Bergbau- und Kraftwerksbetreiber LEAG wurden auf diese Weise 1,75 Milliarden Euro versprochen. Diese Summe wurde nun von Brüssel teilweise abgesegnet.
Bevor die Gelder ausgezahlt werden konnten, brauchte Deutschland die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.
„Das ist ein wichtiger Schritt, vor allem für die Menschen der Region“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf einer Pressekonferenz.
Auf die Subvention hat man sich mit Brüssel im Grundsatz geeinigt, wobei die Genehmigung noch nicht finalisiert ist.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Ostdeutschen, für die die Kohle ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, in Kürze sowohl Kommunal- als auch Europawahlen haben werden, sei die Einigung „dringend“ gewesen, erklärte Jörg Steinbach, Arbeitsminister von Brandenburg.
Er machte einen dringenden Appell von Habeck und anderen hochrangigen Politikern an die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für den rechtzeitigen Erfolg verantwortlich.
Die LEAG erhält zwei Tranchen: 1,2 Milliarden Euro sind für die Beseitigung der durch den jahrzehntelangen Tagebau verursachten Umweltschäden und die Zahlung von Renten garantiert. Die restlichen 550 Millionen Euro sind an die Rentabilität der Kohleverstromung bis 2038 geknüpft.
Auf der Grundlage einer noch zu veröffentlichenden Formel wird das Unternehmen für „entgangene Gewinne“ aufgrund der erzwungenen Abschaltung seiner Anlagen entschädigt.
Sollten jedoch die Marktkräfte – nämlich günstige erneuerbare Energien und hohe CO2-Preise – die LEAG-Kohlekraftwerke zur Schließung zwingen, müsste die derzeit finanziell eingeschränkte Bundesregierung nicht zahlen.
Habeck erklärte, wenn die Kraftwerke unrentabel seien und ohnehin stillgelegt würden, solle der Staat die Kraftwerkseigentümer nicht entschädigen müssen.
Der Geschäftsführer von LEAG, Thorsten Kramer, zeigte sich zuversichtlich, dass die Entschädigungen beim Unternehmen ankommen werden. Da weder Wind- noch Solarkraftwerke abschaltbar seien, würden „Kraftwerke […] dann abgeschaltet, wenn das Land eine andere Versorgungssicherheit gefunden hat“, erklärte er an der Seite von Habeck.
Der Energiekonzern RWE erhält 2,6 Milliarden Euro für den Ausstieg aus der Kohleverstromung, wie die Bundesregierung 2021 beschlossen hat. Dieser Schritt stieß in Brüssel auf wenig Widerstand, da sich das Unternehmen verpflichtet hatte, seine Kraftwerke bis 2030 abzuschalten.
Ein Plan zur Finanzierung von zehn Gigawatt Gaskraftwerken als Reserve muss noch von Brüssel genehmigt werden.
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[Bearbeitet von Donagh Cagney/Zoran Radosavljevic]