Migrationspolitik: Italien ändert rechtlichen Rahmen für Albanien-Lager
Nach rechtlichen Rückschlägen hat die italienische Regierung das Abkommen zur Asylbearbeitung mit Albanien überarbeitet. Künftig sollen Migranten mit bestätigten oder verlängerten Abschiebehaftbefehlen aus Italien ins albanische Gjadër-Zentrum verlegt werden.
Nach rechtlichen Rückschlägen hat die italienische Regierung das Abkommen zur Asylbearbeitung mit Albanien überarbeitet. Künftig sollen Migranten mit bestätigten oder verlängerten Abschiebehaftbefehlen aus Italien ins albanische Gjadër-Zentrum verlegt werden.
Rom – Der italienische Ministerrat hat am 28. März eine Änderung des Abkommens mit Albanien beschlossen. Die überarbeitete Fassung erlaubt nun den Transfer von Migranten, die sich bereits in Italien befinden und deren Abschiebehaft gerichtlich bestätigt oder verlängert wurde, in das Rückführungszentrum Gjadër im Norden Albaniens.
Das ursprüngliche Protokoll, das 2023 unterzeichnet worden war, sah vor, dass in Albanien – mit italienischen Mitteln finanzierte – Zentren eingerichtet werden, um erwachsene männliche Migranten aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, die auf See gerettet wurden, in einem Schnellverfahren zu bearbeiten und zurückzuführen.
Seit der Eröffnung der Einrichtungen im Oktober vergangenen Jahres blieben die Zentren jedoch leer. Italienische Gerichte hatten mehrfach Anordnungen zur Abschiebehaft aufgehoben und unter anderem die Einstufung mancher Herkunftsländer als „sicher“ infrage gestellt. Mehrere Fälle wurden an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.
Nun will die italienische Regierung das Protokoll erneut aktivieren und das Zentrum in Gjadër in ein vollwertiges Rückführungszentrum („Centro di permanenza per il rimpatrio“, CPR) umwandeln – eine Maßnahme, die rechtliche Schlupflöcher umgehen soll.
Gemäß italienischem Recht dienen CPR-Einrichtungen der Unterbringung von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die auf ihre Identifikation und Abschiebung warten. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt bis zu 18 Monate.
Italiens Innenminister Matteo Piantedosi kündigte an, das Zentrum in Gjadër werde zügig wieder aktiviert, ohne dass dabei „Funktionen verloren gehen oder es grundlegend verändert“ werde.
Derzeit existieren in Albanien zwei Einrichtungen: In Shengjin erfolgen die ersten Überprüfungen, während in Gjadër Migranten auf Asylentscheidungen warten und gegebenenfalls rückgeführt werden. Das Zentrum in Gjadër, das auch eine Haftabteilung umfasst, verfügt über 144 Plätze für Abschiebehaft sowie 880 reguläre Aufnahmeplätze.
Piantedosi bezeichnete das Zentrum als „ein weiteres CPR, nur eben außerhalb des italienischen Staatsgebiets“.
Um Kritik entgegenzuwirken, betonte er, dass auch in Italien Migranten regelmäßig zwischen verschiedenen CPR-Einrichtungen verlegt würden – oft über größere Distanzen als zwischen Italien und Albanien. Gjadër werde dabei wie italienisches Hoheitsgebiet behandelt.
Juristische Fachleute äußerten Bedenken: Die Neuerung werfe schwerwiegende rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Hoheitsrechten Albaniens an Italien. Die Verlegung von Migranten in ein Drittland könne internationale Vereinbarungen verletzen und komplexe Rechtsprobleme mit sich bringen.
Laut geltendem EU-Rückkehrrecht dürfen Mitgliedstaaten irreguläre Migranten nur dann in Drittstaaten überstellen, wenn diese der Verlegung freiwillig zustimmen.
Piantedosi erklärte, die EU-Kommission habe grünes Licht für die Umnutzung des albanischen Zentrums gegeben. „Die Prüfung mit der Europäischen Kommission wurde positiv abgeschlossen. Wir können jetzt voranschreiten“, sagte er am Freitag bei einer Pressekonferenz.
Die Entscheidung folgt auf einen neuen Vorschlag der EU-Kommission zu Rückführungen, der Anfang März vorgestellt wurde. Das geplante Gesetz erlaubt es den Mitgliedstaaten, sogenannte „Rückführungszentren“ außerhalb der EU in Erwägung zu ziehen.
Im Mai wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur italienischen Politik bezüglich sicherer Drittstaaten erwartet. Die nicht bindende Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH, die eine rechtliche Einschätzung und Empfehlung beinhaltet, wird laut einem Sprecher des Gerichts am 9. April veröffentlicht.
Piantedosi erklärte, Rom setze auf eine positive Entscheidung des EU-Gerichts bis Ende Mai. Sollte das Urteil Italiens Position bestätigen, würden beide albanischen Einrichtungen weitgehend zu ihrem ursprünglich vorgesehenen Zweck zurückkehren.