Meta und TikTok verstoßen gegen EU-Datenzugangsregeln für Forschende

Laut der EU-Kommission sind beide Plattformen den Vorgaben des Digital Services Act zum Datenzugang für Forschende nicht ausreichend nachgekommen.

EURACTIV.com
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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Social-Media-Konzerne Meta Platforms und TikTok gegen Datenzugangs­pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) der EU verstoßen haben. Das gab die Kommission am Freitag bekannt.

Meta – Mutterkonzern von Facebook und Instagram – sowie TikTok sollen demnach gegen Vorschriften verstoßen haben, die sicherstellen sollen, dass Wissenschaftler Zugang zu öffentlichen Daten auf den Plattformen erhalten.

Instagram und Facebook haben laut der Kommission auch gegen DSA-Vorgaben zu sogenannten „Notice-and-Action“-Verfahren verstoßen. Die Meldefunktionen für illegale Inhalte seien nicht nutzerfreundlich genug gestaltet. Darüber hinaus habe Meta sogenannte „Dark Patterns“ eingesetzt – manipulative Designtricks, die nach dem DSA verboten sind und Nutzer potenziell davon abhalten, Verstöße zu melden.

Auch bei der Behandlung von Nutzerbeschwerden über Content-Entscheidungen habe Meta gegen DSA-Regeln verstoßen, so die vorläufige Bewertung der Kommission.

Ein formelles DSA-Verfahren gegen TikTok läuft bereits seit Februar 2024, gegen Meta seit April 2024.

Beide Konzerne können nun Stellung zu den vorläufigen Ergebnissen nehmen. Sollten die Verstöße bestätigt werden, drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Ein TikTok-Sprecher erklärte gegenüber Euractiv, man prüfe die Feststellungen der Kommission, äußerte aber Bedenken, dass die DSA-Datenzugangsregeln in Konflikt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stünden. TikTok forderte die Regulierungsbehörden auf, „klare Leitlinien zur Vereinbarkeit dieser Pflichten“ zu schaffen.

Fehlender Datenzugang für Forschende

Beide Plattformen sollen den DSA-Vorgaben zum Datenzugang für Forschende nicht ausreichend nachgekommen sein. Die Kommission kritisierte, dass Facebook, Instagram und TikTok „unnötig belastende“ Anforderungen an Forschende gestellt hätten, die Zugang zu Plattformdaten beantragen wollten.

„Dadurch verfügen sie oft nur über unvollständige oder unzuverlässige Daten“, fügte Brüssel in einer Pressemitteilung hinzu.

Diese rechtswidrigen Hürden erschwerten es der Wissenschaft, zu untersuchen, ob Nutzer illegalen oder schädlichen Inhalten ausgesetzt seien, so die Kommission weiter.

Zudem hat die EU-Exekutive die Bedingungen für die „Akkreditierung“ bestimmter Forschender präzisiert. Mit einem delegierten Rechtsakt, der nächste Woche in Kraft tritt, sollen akkreditierte Forschende künftig Zugriff auf nichtöffentliche Daten großer Plattformen (sogenannte VLOPs) erhalten.

Dark Patterns bei Meta

Die Kommission wirft Meta konkret vor, die DSA-Vorgaben zur Bereitstellung eines funktionierenden Notice-and-Action-Mechanismus verletzt zu haben. Die Meldefunktionen auf Facebook und Instagram seien mit Dark Patterns versehen, wodurch das Melden illegaler Inhalte erschwert werde.

Auch das Beschwerdeverfahren für User entspreche nicht den Vorgaben des DSA: Facebook und Instagram hätten keine ausreichenden Begründungen geliefert, wenn Inhalte oder Konten entfernt wurden.

Ein Meta-Sprecher wies die Vorwürfe zurück, betonte aber, man wolle weiter konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten. Meta sei überzeugt, dass nach Inkrafttreten des DSA umgesetzte Änderungen an den Plattformen rechtskonform seien.

(nl)