Merkel und Schäuble gegen Aufweichung des Stabilitätspaktes

Die CDU-Spitze erteilt dem Vorschlag der sozialdemokratischen Regierungschefs, den Stabilitäts- und Wachstumspakt flexibler auszulegen, eine klare Absage.

Euractiv.de
Foto: Rat der Europäischen Union
Foto: Rat der Europäischen Union

Die CDU-Spitze erteilt dem Vorschlag der sozialdemokratischen Regierungschefs, den Stabilitäts- und Wachstumspakt flexibler auszulegen, eine klare Absage.

Sowohl Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel wie auch Finanzminister Wolfgang Schäuble betonten am Montag im CDU-Präsidium nach Angaben von Teilnehmern, dass die Defizitregeln für die nationalen Haushalte innerhalb der Euro-Zone unverändert gelten und angewandt werden sollten. Mit ihnen werde es keine Aufweichung des Stabilitätspakts geben, wurden sie von Teilnehmern zitiert.

„Die Bundesregierung steht zum Stabilitäts- und Wachstumspakt“, erklärt Regierungssprecher Steffen Seibert am heutigen Montag in Berlin. Der derzeit existierende Pakt sehe bereits Ausnahmeregelungen vor. So könnten schon jetzt etwa beim Defizitverfahren negative wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden. „Eine
Fristverlängerung ist möglich und ist auch schon angewendet worden“, so Seibert. Änderungen am Regelwerk des Stabilitätspaktes seien deshalb nicht erforderlich. 

„Es gibt überhaupt keine Veranlassung, neue Ausnahmen für den Wachstumspakt zu bestimmen. Das würde den Pakt schwächen, und das wollen wir nicht“, ergänzt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.  

Die sozialistischen Regierungschefs in der EU hatten am Samstag bei einem Treffen in Paris betont, dass die Regeln des Stabilitätspakts flexibler ausgelegt werden sollten. Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel betonte, dass EU-Staaten, die Reformen durchsetzen wollten, mehr Zeit für das Erreichen der vorgeschriebenen Defizitziele erhalten sollten. Dies hat in der Union erhebliche Kritik ausgelöst. So war darauf verwiesen worden, dass das hoch verschuldete Frankreich bereits mehr Zeit zugestanden wurde, um das Etatdefizit auf die erlaubten drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken.