McCreevy will Wechseln der Bankkonten erleichtern [DE]

Die Kommission hat gewarnt, dass den Banken regulierende Maßnahmen auferlegt werden könnten, wenn sie keinen Verhaltenskodex annähmen, der es ihren Kunden erleichtert, ihr Konto von einer Bank auf eine andere zu verlegen.

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Die Kommission hat gewarnt, dass den Banken regulierende Maßnahmen auferlegt werden könnten, wenn sie keinen Verhaltenskodex annähmen, der es ihren Kunden erleichtert, ihr Konto von einer Bank auf eine andere zu verlegen.

Die Kommission hat am 20. November 2007 angekündigt, die EU-Bankenindustrie werde aufgerufen, vor Mitte 2008, mittels Selbstregulierung eine Reihe gemeinsamer Regeln zu entwickeln, von denen alle Kunden profitieren sollen. Sollte es dem Bankensektor nicht gelingen, angemessene Maßnahmen einzuführen, müsste die Verhängung gesetzgebender Maßnahmen in Erwägung gezogen werden.

Ziel ist es, es Kunden zu erleichtern, von einer Bank zur anderen zu wechseln, was derzeit in den meisten Staaten schwierig sei, so der Kommissar für den Binnenmarkt, Charlie McCreevy. Dieser Mangel Kundenmobilität bedeute, so McCreevy, dass ausländische Banken zögerlich seien, neue Märkte zu erschließen, was die Wahl der Verbraucher einschränke.

McCreevy sagte, im Wesentlichen wolle er erreichen, dass Verbraucher in gleichem Maße wie sie dies beim Kauf eines Fernsehers oder eines Autos täten, Angebote vergleichen könnten, um im Bereich der Finanzdienstleistungen das Beste ausfindig zu machen. Er verwies auf einige Initiativen, die die EU einführen würde, um die europäischen Finanzmärkte für Privatkunden wettbewerbsfähiger und effizienter zu machen.

Produktbindung, wodurch beispielsweise Banken ihre Kunden verpflichteten, Lebensversicherungen abzuschließen, um im Gegenzug einen Kredit gewährt zu bekommen, werde, so McCreevy, ebenfalls als einer der Besorgnis erregenden Punkte ausgemacht. Maßnahmen könnten hier notwendig sein, da Preistransparenz verhindert werde und die Kosten für einen Wechseln stiegen.

Die Kommission sagte, sie versuche weiterhin, diskriminierenden Praktiken ein Ende zu setzen, mittels derer es Einzelpersonen in ‚beleidigender’ Weise, aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnortes, verweigert werde, Konten auf grenzüberschreitender Basis zu eröffnen. Die Kommission werde ebenfalls eine Debatte über die Frage der ‚finanziellen Bildung und Einbeziehung’ ins Leben rufen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass bis zu einem bestimmten Datum niemandem mehr der Zugang zu einem einfachen Bankkonto verweigert werde.

Die Ankündigungen waren Teil der Absicht, den Binnenmarkt der EU zu modernisieren und ihn kundenfreundlicher zu machen (EURACTIV vom 21. November 2007)(EURACTIV). Sie wurde inmitten einer fortwährenden Überprüfung der Regulierung des Finanzdienstsektors geäußert (LinksDossier über Finanzdienstleistungen: Arbeitsprogramm 2005-2010).

McCreevy kündigte am 20. November 2007 an, als Teil dieser Bestandsaufnahme sei vorgesehen, dass nationale Regulierungsbehörden in den Banken-, Versicherungs- und Sicherheitssektoren gegenüber den EU-Institutionen rechenschaftspflichtiger würden.

Während er betonte, dass eine EU-‚Super-Behörde’, die den nationalen Regulierungsbehörden Arbeitsmethoden auferlegte, nicht notwendig sei, bestand er jedoch auf der Einführung einer europäischen Dimension in die Aufgabenbereiche der nationalen Aufsichtsbehörden. Dies würde die Zusammenarbeit und eine EU-weite Annäherung angesichts eines sich zügig wandelnden Wirtschaftsumfeldes stärken, das zunehmend von großen, internationalen Finanzorganisationen dominierte sei, die hochentwickelte Produkte vorschlügen, so McCreevy in einer Rede in Frankfurt.

Die Notwendigkeit der Einführung von Aufsichtsmechanismen wurde ebenfalls im Oktober 2007 von den EU-Finanzministern betont. Sie legten einen ‚Fahrplan’ fest für eine Verbesserung der Finanzregelungen, um künftig grenzüberschreitende Bankenkrisen, wie die Subprime-Krise an den US-amerikanischen Hypothekenmärkten Anfang August, besser in den Griff zu bekommen (EURACTIV vom 10. Oktober 2007).