Mauergrundstücke und Moral
Den 20. Jahrestag des Mauerfalls feiert die Bundesrepublik mit Stolz und Pomp. Der bittere Beigeschmack dabei: das offene Kapitel Mauergrundstücke. Erste Enteignung in der DDR, zweite "Enteignung" durch das vereinte Deutschland. Mittlerweile liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof. Eine der fragwürdigsten Entscheidungen der Bundesrepublik wird bei den offiziellen Jubelfeiern nicht erwähnt. Dafür aber hier.
Den 20. Jahrestag des Mauerfalls feiert die Bundesrepublik mit Stolz und Pomp. Der bittere Beigeschmack dabei: das offene Kapitel Mauergrundstücke. Erste Enteignung in der DDR, zweite „Enteignung“ durch das vereinte Deutschland. Mittlerweile liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof. Eine der fragwürdigsten Entscheidungen der Bundesrepublik wird bei den offiziellen Jubelfeiern nicht erwähnt. Dafür aber hier.
Ein Wechselbad der Gefühle in nur einer einzigen Minute: Ein junges Paar kommt an den Zaun und fragt Joachim Hildebrandt, ob das Grundstück ihm gehöre. Volltreffer in eine offene Wunde! Seit zwanzig Jahren kämpft Hildebrandt darum, dass er seinen Grund vom Staat zurückbekommt, hat Unmengen an Nerven, Zeit, Gefühlen und Anwaltskosten reingesteckt, und nun diese banale Frage: "Gehört das Grundstück Ihnen?" Er beantwortet sie mit einem insbrünstigen Ja.
Die beiden stellen sich als Rechercheure einer Fernsehproduktionsfirma vor. Man sieht es Hildebrandt an: Endlich! Endlich greift eine TV-Sendung sein Thema auf.
Die Ernüchterung folgt sofort. Die beiden jungen Leute haben keine Ahnung, worum es hier geht. Sie wollen keine Dokumentation über das Unrecht der Mauergrundstücke drehen, die Umstände des Todesstreifens interessieren sie nicht, das Verhalten des Bundes gegenüber den Enteigneten ist ihnen egal.
Sie planen einen Actionfilm. Sie suchen genau so ein an der Kreuzung gelegenes Grundstück, in dem ein Bagger eine Baugrube ausheben darf, in der dann das Fluchtauto eines Verbrechers nach einer Verfolgungsjagd und mehreren Überschlägen landen soll. Für die Film-Baustelle brauchen sie eine urbane Kulisse, aber in der Innenstadt Berlins gibt es keine passenden Baugruben. Und wenn doch, dann erteilen ihnen die Bauunternehmer keine Dreherlaubnis, weil Zeit Geld ist und jeder verlorene Arbeitstag Pönale kostet. Also wäre Hildebrandts Grundstück an der Ecke Harzer Straße/Bouchéstraße in Pankow für sie perfekt.
Schlimmer hätte die Anfrage nicht sein können, auch wenn die Location Scouts der TV-Firma keine Schuld trifft. Hildebrandt ringt in wenigen Worten um Verständnis, dass er dies keinesfalls zulassen könne. Hier seien Familien auseinander gerissen, hier sei auf Flüchtende geschossen worden, ein solcher Actionfilm passe nicht hierher. Enttäuschung auf beiden Seiten des Zauns.
Für Hildebrandt nur eine kleine Enttäuschung – verglichen mit dem, was er bisher mitgemacht hat.
Platz für Todesstreifen und Patrouillenwege
Es geht um die sogenannten Mauergrundstücke. Grundstücke, von denen das DDR-Regime die Eigentümer verjagt hatte, um Mauer und Todesstreifen mitten durch Berlin hindurch errichten zu können.
Grundstücke, die nach der Wende dem Bund zugefallen sind; Grundstücke, die der Bund behalten und mit der Begründung nicht zurückgeben will, diese Enteignungen seien rechtens gewesen. Für die Betroffenen kommt dies einer zweiten Enteignung gleich.
Der Deutsche Bundestag beschloss im Februar 1996, kaum beachtet von der Öffentlichkeit, dass den ehemaligen Eigentümern die Gelegenheit eingeräumt werden soll, zu 25 Prozent des Verkehrswertes ihr früheres Eigentum zurückkaufen zu können.
Gefeilsche wie auf dem Bazar
So selbstverständlich die baldestmögliche Rückgabe der Gründe anfangs erschien, so zäh und trickreich verweigerten die Vertreter des Bundes die Restitution. Eine Regierung nach der anderen speiste die Betroffenen mit trostreichen Worten ab und – änderte nichts.
In den Jahrzehnten des Kalten Kriegs hatten Regierungspolitiker aller Parteien sowie das Parlament in Bonn den Mauerbau unablässig aufs Schärfste verurteilt. Hätte damals jemand behauptet, der Bund würde sich im Fall einer Wiedervereinigung weigern, die von der DDR zwecks Todesstreifens enteigneten Grundstücke zurückzugeben, es hätte niemand geglaubt.
Der Bund suchte jahrelang mit Methoden Kompromisse, die an das Gefeilsche im Bazar erinnerten. Zunächst hatte man den Enteigneten gar kein Recht zuerkannt. Dann wollte man ihnen die Möglichkeit gewähren, ihre Grundstücke zu 75 Prozent des aktuellen Verkehrswertes zurückzukaufen. Dann senkte man den Preis auf 50, schließlich auf 30 Prozent. Im Gesetz von 1996 landete man dann bei 25 Prozent.
Hunderte betroffene Alteigentümer
Betroffen sind die Alteigentümer von mindestens 750 Grundstücken, die die DDR für Mauer, Patrouillenwege und Todesstreifen benötigte.
Bei diesen Grundstücksbesitzern handelt es sich nicht um Großinvestoren oder Spekulanten, sondern um kleine Leute, Automechaniker, Schneider, Tischler, Rentner, Schrebergärtner, Arbeitslose. Eine Population, die wenig Lobby hat. Und wenig Geld für Rückkauf oder Anwaltshonorare. Einige von ihnen hatten das "Pech", dass ihr einstiger Grund wegen seiner Lage zu Berliner Filetgrundstücken gehört hat. Das weckt die Begehrlichkeit der öffentlichen Hand.
Die betagte Charlotte Hildebrandt und ihr Sohn Joachim kämpften zusammen mit anderen Betroffenen in der "Interessengemeinschaft ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen Berlin" um ihr Recht.
Charlotte Hildebrandt ist inzwischen fast hundertjährig verstorben. Sohn Joachim war zum Mauerfall 50, als er sich zu früh freute, die 5.600 Quadratmeter könnten eine schöne Altersversogung ergeben. Nun kämpft er auch noch als Siebzigjähriger weiter, der von 870 Euro Rente lebt.
Gutachter für Rückgabe
Dieter Blumenwitz, angesehener Völkerrechtler aus Würzburg, stellte in einem Gutachten klar, dass die Grundstücke aus völkerrechtlichen und aus staatsrechtlichen Gründen zurückzugeben seien. Die Enteignungen haben der "Sicherung der Staatsgrenze der DDR" gedient. Diese Rechtsgrundlage sei aber mit dem Untergang der DDR entfallen. Wegen Fortfalls des Enteignungszweckes hätten die Enteigneten einen Anspruch auf Rückübereignung ihres Eigentums.
Auch Hinweise auf die damaligen Rechtsauffassungen in der DDR wies der Völkerrechtler zurück. Im Westen gilt der Grundsatz, dass fremdes Recht nicht anzuwenden sei, wenn es mit den grundlegenden Wertvorstellungen des eigenen Rechts unvereinbar sei.
Die Enteigneten fragten sich ferner, wieso der Bund nach der Wiedervereinigung den sehr umstrittenen Rechtsgrundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ in Eigentumfragen durchgezogen hat, aber ihn ausgerechnet dann nicht anwendet, wenn der Staat selbst ein Grundstück rückübereignen müsste.
Und sie fragten sich, wie selektiv der Bund vorgehe, wenn es um die DDR-Rechtsnachfolge durch die Bundesrepublik gehe.
Drei FDP-Justizminister reihenweise umgefallen
Mit großer Verwunderung beobachteten sie das Verhalten der FDP, die als Juniorpartner der Koalition mit der CDU stets das Justizministerium innehatte. Der Reihe nach erklärten die damaligen FDP-Justizminister – Klaus Kinkel, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Edward Schmidt-Jortzig – zuerst ihre volle Unterstützung, um danach in persönlich unterschriebenen Ministerbriefen an die Betroffenen in juristischen Wendungen und Windungen mitzuteilen, dass an den Enteignungen doch alles rechtens gewesen sei.
Entgegen den vorherigen Zusicherungen war die FDP – mit Hinweis auf den Koalitionsfrieden und auf "die höhere politische Ebene" – umgekippt. Namentlich Justizminister Schmidt-Jortzig, der in seiner früheren Eigenschaft als Berichterstatter der FDP den Betroffenen persönlich versprochen hatte, "wie ein Löwe für sie zu kämpfen", gab dem Druck von oben nach und stimmte für die umstrittene Regelung von 1996.
Das Gesetz mit dem 25-Prozent-Rückkauf löste Empörung aus, die Betroffenen klagten sich durch die Instanzen.
Selbst das Angebot des verbilligten Rückkaufs sollte nur dann gelten, sofern der Bund die Grundstücke nicht für eigene Zwecke verwenden oder im öffentlichen Interesse an Dritte veräußern wollte. Der langjährige Finanzminister Theo Waigel (CSU) hielt hartnäckig daran fest, dass die Rückgabe dem Fiskus Geld einbringen müsse.
Für den Bund ein Riesengeschäft
Die Entscheidungsfrist für den Rückkauf betrug nur sechs Monate. Viele machten davon Gebrauch, ihnen blieb aber durch den Zwang zur Kaufpreisbeschaffung binnen sechs Monaten nur der Ausweg des sofortigen Weiterverkaufs. Selbstnutzung war ihnen gar nicht möglich. Sie erkannten schnell: Für den Bund war dies alles in allem ein Riesengeschäft.
Hildebrandt wollte und will sich an diesen "Hehlergeschäften" des Bundes nicht beteiligen.
Die SPD-Opposition stimmte 1996 gegen das Mauergesetz, und zwar wegen grundsätzlicher Bedenken gegen das Rückkaufmodell. Die Glaubwürdigkeit von Rechtsstaat und Politik sei berührt, wenn der Staat die enteigneten Mauergrundstücke nicht zurückgebe, mahnte die SPD die Regierung Kohl. Sie sah die „moralische Dimension“ berührt, mit der ein Zeichen gegenüber dem Unrecht des SED-Staates zu setzen sei.
1998 schrieb Charlotte Hildebrandt noch einen Brief an SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder. "Ich bin maßlos erbittert und enttäuscht, mit welcher Rücksichtslosigkeit die Kohl-Regierung sich über die Vereinbarung der Vier Mächte hinweggesetzt hat, um die Staatskasse mit unrechtmäßig erworbenem Eigentum zu füllen."
Im September 2000 gab es im Bundestag noch einmal einen Antrag auf die komplette Rückgabe der enteigneten Grundstücke. Dieser Antrag stammte ausgerechnet von der PDS-Fraktion.
Zwangsräumung um drei Uhr morgens
Die DDR-Enteignungen verliefen etwas anders als heutige Enteignungen beim Autobahnbau. Beispiel Peter H. und sein Einfamilienhaus. Im Winter 1962, ein halbes Jahr nach Beginn des Mauerbaus, wurde das Einfamilienhaus um 3.10 Uhr früh umstellt. Gewehrkolben klopften an der Tür. Man habe sich sofort anzuziehen und umzusiedeln. Zum Ankleiden waren zehn Minuten Zeit, währenddessen schütteten 18 Einsatzkräfte Geschirr und Hausrat in Säcke. Waschbecken, Lampen und Vorhänge wurden einfach abgerissen. Möbel wurden aus dem Fenster gekippt und auf offene Lkws mit Anhängern verladen.
Zehn Stunden dauerte die Räumung, Türen und Fenster wurden versiegelt, die Schlüssel einkassiert. Wohin die Fahrt ging, erfuhr die Familie nicht. Nach zweieinhalb Stunden Fahrt, Schnee und Regen hatten ihr gesamtes Hab und Gut durchnässt, wurden ihre Sachen im Gelände abgestellt. Die Familie bekam eine Dachgeschoßwohnung zugewiesen.
Konto geschlossen, Guthaben "aufverwaltet"
Ihr Einfamilienhaus wurde nicht sofort für den Mauerbau abgerissen, sondern einer verlässlichen SED-Funktionärsfamilie zugewiesen. Erst als der Todesstreifen verbreitert werden musste, hatte das Haus zu verschwinden. Als Entschädigung für Grundstück und Wohnhaus wurden 24.000 DDR-Mark taxiert, aber nicht bezahlt. Das Geld wurde zinslos auf einem Sperrkonto des "Amts für Staatliches Eigentum" verwaltet. Nie hat jemand etwas davon gesehen. 1979 kam die Mitteilung, dass sich das Guthaben "aufverwaltet" habe und nichts mehr da sei.
Gitta K. hatte ein Haus im Bezirk Treptow an der Grenze zum Westberliner Bezirk Neukölln. Direkt vor die Haustüre wurde die Mauer gebaut. 1984 gab es in der Nähe einen Fluchtversuch, deshalb benötigte das Regime ein freies Schussfeld. Die Häuser der ganzen Straße wurden gesprengt, mehr als 100 Wohnungen vernichtet.
Der BRD-Trick mit den DDR-Sperrkonten
Die Sperrkonten mit den geringfügigen "Entschädigungen" für die Enteignungen DDR waren nur in willkürlichen Sonderfällen zugänglich. Sie waren nicht vererbbar. Mit dem Tod des Inhabers erloschen die Ansprüche. Lebte der Kontoinhaber im Ausland (zumeist die Bundesrepublik), wurden ihm nicht einmal die kontoführende Stelle, die Kontonummer oder der Kontostand mitgeteilt. Die Sperrkonten dienten dem Anschein einer gewissen Legalität der Enteignungen, in Wahrheit aber dazu, sich den Zahlungsverpflichtungen zu entziehen.
Die Alteigentümer finden es beschämend, dass die bundesdeutschen Vermögensämter mit den symbolischen Zahlungen auf diese DDR-Sperrkonten argumentieren, um die Enteignungen nun als rechtmäßig darzustellen.
Immer wieder wurden in den Neunziger-Jahren die Anträge auf Rückübertragung durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen abgelehnt. Begründung: Die Enteignung durch die DDR-Behörden sei rechtmäßig gewesen.
Der Verwaltungsakt
Solang die Mauergrundstücke noch nicht Bundesvermögen waren, waren sich alle politischen Parteien in Bonn in der Verurteilung von Mauer und Todesstreifen einig. Kaum hatte der Bund die Flächen von der DDR "geerbt", sah der Bund in den Enteignungen nur noch eine "ordnungspolitische Maßnahme" der DDR und einen Verwaltungsakt.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird sich an die Mauergrundstücksfälle nur ungern erinnern. Nun ist sie wieder im selben Ministerium, und manche der Fälle sind noch nicht erledigt.
EuGH könnte noch dieses Jahr entscheiden
Der Europäische Gerichtshof hat eine Beschwerde gegen das Mauergrundstücksgesetz von 1996 zur Prüfung vorliegen. Die Entscheidung könnte noch dieses Jahr fallen.
Die Musterklage wird von drei Alteigentümern geführt. Entscheidet der EuGH zugunsten der Kläger, könnten weitere Grundstückseigentümer die bisherigen Regelungen anfechten.
Zuvor hatten sie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen, da sie das Gesetz für völkerrechtswidrig hielten. Das Verfassungsgericht nahm jedoch die Beschwerde nicht an. Damit sind in Deutschland alle Instanzen ausgeschöpft.
Das Argument mit der entmilitarisierten Zone
Beim EuGH rechnet sich Joachim Hildebrandt jedoch Chancen aus. Denn Berlin war zu Mauerzeiten entmilitarisierte Zone, unterlag dem Viermächtestatus und war demnach nicht Teil des Bundesgebietes.
Mittlerweile ist er Experte in historischer und juristischer Argumentation geworden: Erstens verweist er auf eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes zur Mauer zwischen Palästina und Israel. Das Gericht in Den Haag hat diese Mauer für völkerrechtswidrig erklärt und Rückgabe der Grundstücke statt Entschädigung angeordnet.
Die zweite Argumentationshilfe erwartet sich Hildebrandt durch Analogie aus dem Fall des Nico Hübner. Der junge DDR-Bürger hatte 1978 seinen Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee verweigert – mit dem Hinweis auf den entmilitarisierten Status ganz Berlins. Diesen Status hatten die Alliierten 1945 beschlossen und im Vier-Mächte-Abkommen bestätigt – auch mit Geltung für die Ostberliner Seite. Sooft die DDR in Ostberlin Militärparaden abhielt, fühlten sich die westlichen Verbündeten provoziert und protestierten regelmäßig gegen die Verletzung des entmilitarisierten Status.
Die Enteignung der Mauergrundstücke erfolgte nach dem DDR-Verteidigungsgesetz, das eben wegen des entmilitariserten Status nicht für Ostberlin gelten durfte. Es handelte sich um Verstöße gegen den Vier-Mächte-Status. Doch aus fiskalischen Interessen will die Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung nichts mehr davon wissen. “Damit wird der Mauerbau rückwirkend geheilt, obwohl die Enteignungen ex tunc, also von Anfang an, nichtig waren.”
Den 9. November wird Joachim Hildebrandt wieder auf seinem Grundstück verbringen. Wenn die Repräsentanten des Staates und die internationalen Gäste am Brandenburger Tor Mauerfall feiern, wird er wieder den Müll auf seinem Grund wegräumen, "damit die Leute sehen, es gibt mich noch." Er gibt nicht auf. Irgendwann wird ihn wieder jemand fragen: "Ist das Ihr Grundstück?"
Ewald König, Chefredakteur von EURACTIV.de, war zu Zeiten der Wende Deutschland-Korrespondent der österreichischen Zeitung DIE PRESSE. Für die Leser von EURACTIV schildert er in einer Serie, was er vor zwanzig Jahren erlebt hat.
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