Malta will strenge Abtreibungsgesetze lockern

Malta, eines der wenigen europäischen Länder, in denen ein generelles Abtreibungsverbot gilt, werde voraussichtlich in den kommenden Monaten seine Gesetze zum Thema leicht lockern, so Premierminister Robert Abela in einem Interview mit lokalen Medien.

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Nach geltendem Recht ist es für eine Frau illegal, eine Abtreibung vorzunehmen oder sich einem Verfahren zu unterziehen, das eine solche auslösen könnte, unabhängig von den Umständen und selbst wenn ihr Leben in Gefahr ist. [EPA-EFE/ORESTIS PANAGIOTOU]

Malta, eines der wenigen europäischen Länder, in denen ein generelles Abtreibungsverbot gilt, werde voraussichtlich in den kommenden Monaten seine Gesetze zum Thema leicht lockern, so Premierminister Robert Abela in einem Interview mit lokalen Medien.

Nach geltendem Recht ist es für eine Frau in Malta illegal, eine Abtreibung vorzunehmen oder sich einem Verfahren zu unterziehen, das eine solche auslösen könnte, unabhängig von den Umständen und selbst dann, wenn ihr eigenes Leben in Gefahr ist.

Das Gesetz steht seit Langem in der Kritik, in diesem Sommer spitzte sich die Situation jedoch zu, als eine schwangere Amerikanerin, die in dem katholischen Inselstaat Urlaub machte, eine Fehlgeburt erlitt, ihr aber ein Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde.

Nach vielen Verhandlungen mit den Behörden wurde sie schließlich nach Spanien geflogen, um den Eingriff vorzunehmen, doch der Vorfall löste im Lande eine heftige Debatte aus.

Auf die direkte Frage der Times of Malta, ob eine Entkriminalisierung oder Legalisierung zur Debatte stehe, antwortete Abela: „Wir werden in den nächsten Tagen eine Gesetzesänderung vorlegen.“

Der Premierminister erinnerte an den Fall der Amerikanerin, der negative Presseberichterstattung über Malta nach sich gezogen habe. Er sagte auch, dass viele Ärzt:innen trotz der Gesetze einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen würden, wenn das Leben der Mutter in Gefahr sei, dass es sich jedoch dabei um eine rechtliche Grauzone handele.

„In Fällen, in denen das Leben der Mutter in Gefahr ist, entscheiden die Ärzt:innen untereinander über einen Abbruch. Dies wirft jedoch Fragen zur Rechtmäßigkeit auf. Deshalb haben wir mit unserem Gesundheitsministerium gesprochen, und sie haben eine Gesetzesänderung vorgelegt, die im Kabinett diskutiert werden soll“, sagte er weiter.

Ihm zufolge würde die Gesetzänderung festlegen, dass Ärzt:innen bei medizinischen Komplikationen während der Schwangerschaft straffrei einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen könnten, der dazu dient, das Leben der Mutter zu retten. „Natürlich wird auch die Mutter vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt sein“, fügte er hinzu.

Derzeit können nach maltesischem Recht sowohl die Frau als auch der Arzt strafrechtlich belangt werden, wenn der Verdacht auf Abtreibung besteht.

Abela bestritt jedoch, dass es sich um eine Form der Entkriminalisierung der Abtreibung handele.

Der Premierminister räumte ein, dass jedes Jahr bis zu 400 maltesische Frauen mithilfe von im Ausland erworbenen Tabletten abtreiben.

„Und all diese Frauen erzählten mir dasselbe: dass sie stigmatisiert wurden und dass keine von ihnen irgendeine Art von Unterstützung gefunden hatte… Sie erzählten mir, dass sie bei Komplikationen nicht in eine Klinik oder ein Krankenhaus gehen konnten, aus Angst, eingesperrt zu werden.“

Über einen Zeitraum von zehn Jahren könnte dies etwa 4.000 Menschen betreffen, was nach Ansicht des Premierministers nicht unbeachtet bleiben dürfe.

Abela blieb jedoch dabei, dass das Parteiprogramm der maltesischen Arbeiterpartei – deren Vorsitzender er ist – nicht den Anspruch auf Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs erhebe.

Dennoch scheint bei der Partei ein deutlicher Sinneswandel stattgefunden zu haben, der bei Aktivist:innen Hoffnung auf einen Kurswechsel aufkommen lässt.