Macron will Abtreibung in französischer Verfassung verankern

Die französische Verfassung soll ab dem nächsten Jahr das Recht auf Abtreibung enthalten, wie Präsident Emmanuel Macron am Sonntag ankündigte. Damit wäre Frankreich das erste Land, in dem ein solches Recht in der Verfassung garantiert ist.

EURACTIV.fr
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Am Internationalen Frauentag am 8. März versprach Macron, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern, "weil die Rechte der Frauen immer eine prekäre Errungenschaft sind." Dabei zitierte er die berühmte tunesisch-französische Anwältin und feministische Aktivistin Gisèle Halimi. [Shutterstock/NeydtStock]

Die französische Verfassung soll ab dem nächsten Jahr das Recht auf Abtreibung enthalten, wie Präsident Emmanuel Macron am Sonntag ankündigte. Damit wäre Frankreich das erste Land, in dem ein solches Recht in der Verfassung garantiert ist.

Bereits am Internationalen Frauentag am 8. März hatte Macron versprochen, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung zu verankern, „weil die Rechte der Frauen immer eine prekäre Errungenschaft sind.“ Dabei zitierte er die berühmte tunesisch-französische Anwältin und feministische Aktivistin Gisèle Halimi.

Am Sonntag bekräftigte der französische Präsident seine Pläne und nannte einen konkreten Zeitplan. Auf der Plattform X schrieb er, dass „im Jahr 2024 die Freiheit der Frauen, die Abtreibung zu wählen, unumkehrbar sein wird.“

Die Abtreibungsdebatte kam in Frankreich im Juni 2022 wieder auf, als der Oberste Gerichtshof der USA den Bundesstaaten die Befugnis erteilte, Abtreibungen zu verbieten oder zu erlauben.

Im selben Monat stimmten 81 Prozent der Franzosen zu, dass „das Recht der Frau, sich für eine Abtreibung zu entscheiden, nun in der französischen Verfassung verankert sein sollte“, wobei 48 Prozent „sehr dafür“ waren, wie eine damals von IFOP durchgeführte Umfrage ergab.

Wenn Frankreich das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in seine Verfassung aufnimmt, wäre es das erste Land der Welt, das dies tut.

Im November 2022 hatte die Fraktionsvorsitzende der Linksaußen-Partei La France Insoumise (LFI), Mathilde Panot, ihre Kollegen darauf gedrängt, einem Verfassungsentwurf zuzustimmen, der lautete: „Niemand darf das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und Verhütung verletzen.“

Im Februar 2023 schlug der Senat jedoch stattdessen eine Verfassungsänderung vor, die lautete: „Das Gesetz bestimmt die Bedingungen, unter denen die Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft abzubrechen, ausgeübt wird“, wodurch das Wort „Recht“ gestrichen wurde.

Dem Vernehmen nach wird der Senat diese Version nächste Woche vorlegen. Panot bezeichnete die Ankündigung auf X als „einen Sieg für die Verbände, Kollektive und Aktivisten, die dafür kämpfen, dass das Recht der Frauen, über ihren Körper zu bestimmen, endlich garantiert wird.“

In der EU erlauben alle Mitgliedstaaten außer Polen und Malta den Schwangerschaftsabbruch auf Antrag, wie aus eine im September aktualisierten vergleichenden Überblick des Center for Reproductive Rights hervorgeht.

Polen erlaubt eine Abtreibung nur in Fällen, in denen das Leben der Schwangeren bedroht ist oder die Schwangerschaft durch sexuelle Gewalt herbeigeführt wurde.

Das maltesische Parlament verabschiedete im Juni einstimmig ein Gesetz, das die Abtreibung in Fällen erlaubt, in denen das Leben der Schwangeren erheblich gefährdet ist.

Nach Angaben des Center for Reproductive Rights haben 41 von 47 europäischen Ländern den Schwangerschaftsabbruch auf Antrag legalisiert. Das Vereinigte Königreich lässt ihn auf der Grundlage umfassender sozialer Gründe zu.

Polen, Malta, Liechtenstein, Monaco und die dänische Jurisdiktion der Färöer-Inseln gelten in Bezug auf die Abtreibungsrechte als „sehr restriktiv“, während Andorra das einzige europäische Land mit einem vollständigen Abtreibungsverbot bleibt.