Lissabon-Vertrag in Kraft getreten
Um Mitternacht hat für die EU eine neue Zeitrechnung begonnen. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rechte der Parlamente und soll Entscheidungen im Ministerrat erleichtern. Die Kritik ist nicht verstummt. Einigen fehlt die 'soziale Dimension', andere sehen weiterhin Demokratie-Defizite. EURACTIV.de zeigt, was sich ändert.
Um Mitternacht hat für die EU eine neue Zeitrechnung begonnen. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Rechte der Parlamente und soll Entscheidungen im Ministerrat erleichtern. Die Kritik ist nicht verstummt. Einigen fehlt die ’soziale Dimension‘, andere sehen weiterhin Demokratie-Defizite. EURACTIV.de zeigt, was sich ändert.
Seit Mitternacht gilt der neue Reformvertrag der Europäischen Union. Der sogenannte
Lissabon-Vertrag legt die Basis für eine EU, die künftig besser und demokratischer funktionieren soll. Von der Unterzeichnung vor zwei Jahren bis zur endgültigen Ratifizierung in allen 27 EU-Mitgliedern gab es viel Streit innerhalb der Gemeinschaft. Aber auch in den Ländern selbst gab es harte politische Auseinandersetzungen. Eine Übersicht zu den Änderungen finden Sie im EURACTIV.de-LinkDossier.
Der schwierige Weg zum Vertrag
In Deutschland beanstandete das Bundesverassungsgericht die vorgesehene Umsetzung des Vertrages und erwirkte mit seinem Urteil (30. Juni 2009) eine Neufassung der Lissabon-Begleitgesetze. Sie sichern dem Bundestag und dem Bundesrat mehr Mitspracherechte in der Europapolitik (Siehe EURACTIV.de vom 24. September 2009) zu.
In Irland mussten zwei Volksabstimmungen her, bis die Bürger Ja sagten. Schließlich stimmten 67 Prozent der Iren dem Vertrag zu. Als Letzter gab Vaclav Klaus, der europakritische Präsident Tschechiens, Anfang November seinen hartnäckigen Widerstand gegen den Vertrag auf (Siehe EURACTIV.de vom 3. November 2009). Das tschechische Verfassungsgericht hatte zuvor eine Klage abgewiesen. Tschechien erreichte für sich – wie Großbritannien und Polen – Ausnahmeregelungen von der neuen EU-Grundrechtecharta.
Die Top-Jobs
Die Reform schafft erstmals einen Präsidenten des Europäischen Rates. Der Belgier Herman Van Rompuy wird künftig die EU-Gipfeltreffen leiten und versuchen, in schwierigen Fragen für Übereinstimmung zu sorgen. Der Präsident vertritt die EU auf Ebene der Staats- und Regierungschefs auf der internationalen Bühne. Die Amtszeit läuft zweieinhalb Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Aber die EU bekommt auch eine Art Außenminister, auch wenn der offiziell "Hoher Vertreter der Union für Außenbeziehungen und Sicherheitspolitik" heißt. Die neue "Außenministerin" Catherine Ashton leitet den EU-Außenministerrat, ist aber auch Vizepräsidentin der EU-Kommission. Noch wird um den Zuschnitt und die Kompetenzen des neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) gerungen (Siehe EURACTIV.de vom 24. November 2009).
Die Reaktion auf die Besetzung der Top-Jobs löste teilweise großes Unverständnis aus (Siehe EURACTIV.de vom 19. November 2009).
Mehr Mitsprache der Parlamente
Das Europaparlament bekommt mit dem Vertrag mehr Zuständigkeiten. Es entscheidet künftig in praktisch allen Fragen der Gesetzgebung mit – zum Beispiel auch in den Bereichen Justiz und Agrarhaushalt. Das Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Ministerrat über die Ausgaben. Es muss in Zukunft dem gesamten EU-Budget zustimmen. Zugleich wird die Zahl der Europaabgeordneten reduziert (maximal 750).
Nationale Parlamente können Gesetzgebungsverfahren der EU aufhalten. In vielen Ländern gibt es immer wieder heftige Debatten darüber, ob etwas unbedingt auf europäischer Ebene geregelt werden muss. Ein Drittel der nationalen Parlamente kann eine Überprüfung eines Gesetzesvorhabens erzwingen. In Deutschland muss eine Kompetenzverlagerung auf die EU-Ebene nun mit einem Gesetz beschlossen werden.
Die EU-Bürgerinitiative
Künftig gibt es eine Europäische Bürgerinitiative. Eine Million Bürger aus "einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten" kann verlangen, dass die EU-Kommission zu einem Thema eine Regelung vorschlägt. Einzelheiten müssen noch festgelegt werden – vor allem, was "eine erhebliche Anzahl" ist. Eine entsprechende Konsultation, an der sich die Bürger beteiligen können, ist eingeleitet (Siehe EURACTIV.de vom 12. November 2009). Europas Liberale sammeln bereits Stimmen für die Initiative "One Seat" mit dem Ziel, den Sitz des EU-Parlaments aus Kostengründen vollständig nach Brüssel zu verlagern. Bislang pendelt das Parlament zwischen Straßburg und Brüssel. Allerdings müsste Frankreich zustimmen, was als unwahrscheinlich gilt.
Ministerrat: Neue Mehrheiten möglich
Für die Beschlussfassung im EU-Ministerrat reichen künftig 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die gleichzeitig auch mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen. Eine qualifizierte Mehrheitsabstimmung reicht in Zukunft in 40 Politikbereichen, darunter auch Asyl, Einwanderung, polizeiliche Zusammenarbeit und justizielle Kooperation bei strafrechtlichen Angelegenheiten.
Eine Sperrminorität, also eine Gruppe von Mitgliedsstaaten, die eine Mehrheitsentscheidung blockieren kann, muss aus mindestens vier Mitgliedsstaaten bestehen. Einstimmige Entscheidungen sind nur noch in wenigen Bereichen vorgeschrieben. Eine ‚verstärkte Zusammenarbeit’ zwischen neun oder mehr Mitgliedstaaten wird erleichtert.
Erstmals können Mitgliedsstaaten aus der EU auch wieder austreten – bisher war diese Möglichkeit nicht ausdrücklich im Vertragstext vorgesehen.
Die gescheiterte Verfassung
Der Lissabon-Vertrag folgt der gescheiterten EU-Verfassung. Frankreich und die Niederlande lehnten den Verfassungsentwurf im Jahr 2005 in Referenden ab. 2007 schlug die deutsche Bundeskanzlerin den Lissabon-Vertrag als Ersatz vor, der die Verfassung in großen Teilen wieder aufnimmt. Formell ist der Lissabon-Vertrag eine Abänderung der bestehenden EG- und EU-Verträge. Die Bezeichnung "Verfassung" ist ebenso gestrichen wie die Symbole und die "Hymne" der EU.
Ein Verweis auf den freien und unverfälschten Wettbewerb als Ziel der EU wurde auf Druck von Frankreichs aus dem Vertrag genommen; der französische Präsident Nicolas Sarkozy bestand darauf, dass Wettbewerb kein Selbstzweck sei.
Kritik am Lissabon-Vertag
Wenig Bürgernähe
Kritiker bemängeln, dass der Lissabon-Vertrag wenig bürgerfreundlich gestaltet ist. Er sei kompliziert aufgebaut und schwer verständlich. Weil der Vertrag ohne Zustimmung der Bürger abgesegnet wurde, wurde zudem Kritik laut, man habe nicht im Sinne des Volkswillens gehandelt, sondern die vorherige demokratische Abstimmung übergangen. Auch wurde der Vertrag erst mehrere Monate nach seiner Unterzeichnung vorgelegt. Als die Parlamente schon über den Vertag abstimmten stand also keine lesbare Form des Vertrags zur Verfügung.
Zu den schärfsten Kritikern gehört der konservative britische Oppositionsführer David Cameron (Tories), der voraussichtlich im kommenden Sommer Premierminister wird. Ursprünglich wollten die Tories ein Referendum zum Vertrag abhalten, diesen Plan gaben sie allerdings auf. Cameron, der den Vertrag für "schlecht" hält, hat angekündigt, im Fall seiner Wahl EU-Kompetenzen zurückzufordern (Siehe EURACTIV.de vom 5. November 2009).
Soziale Kälte
Während konservative und rechte Gegner des Vertrages um die nationalstaatliche Entscheidungsfreiheit fürchten, kritisieren linke Gegner die mangelnde soziale Ausrichtung der EU. Der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold sagte im EURACTIV.de-Interview:"Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sehen, dass ihnen die EU bei ihren sozialen und wirtschaftlichen Sorgen nicht hilft." Der Lissabon-Vertrag weise grundlegende soziale Defizite auf.
Die ehemalige EU-Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD) verteidigte den Vertrag im EURACTIV.de-Interview gegen den Vorwurf, ’neoliberal‘ zu sein, und nur wirtschaftlichen Interessen zu dienen: "Ich habe im Verfassungskonvent in den Arbeitsgruppen Wirtschaft und Soziales gewirkt. Dank guter Kooperation mit Gewerkschaften, NGOs und nationalen Parlamenten haben wir erreicht, dass die EU erstmals in ihrer Geschichte als ’soziale Marktwirtschaft‘ definiert und ‚Vollbeschäftigung‘ als Ziel europäischer Politik festgeschrieben wird. Was daran neoliberal sein soll, kann ich nicht sehen."
Nach wie vor Demokratiedefizit
Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden durch den Vertrag von Lissabon ausgeweitet, dennoch bleiben in den Augen der Kritiker weiterhin Aspekte des Demokratiedefizits ungelöst.
Hierzu gehören:
• Die EU-Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze und Verordnungen zu formulieren. Sie ist außerdem das ausführende Organ und die erste Instanz in wichtigen Bereichen der Rechtsprechung. Bemängelt wird deshalb nach wie vor mangelnde Gewaltenteilung.
• Die Kommission wird weiterhin ernannt und lediglich vom Parlament bestätigt. Damit wird sie nur indirekt demokratisch legitimiert.
• Das Parlament hat nach wie vor kein Gesetzesinitiativrecht.
• Die degressive Proportionalität bei der Sitzverteilung im Europäischen Parlament wird beibehalten, in ihr wird ein Verstoß gegen das Prinzip der Wahlgleichheit gesehen, weil kleine Länder proportional ungleich stärker vertreten sind.
• Das EU-Parlament kann bei der Außen- und Sicherheitspolitik, der Atompolitik und bei grundsätzlichen Fragen der Wirtschaft nicht mitbestimmen.
Fehlende Debatte
Über den Lissabon-Vertrag gab es europaweit kaum eine öffentliche Debatte, eine Bürgerdiskussion fand fast nicht statt. Grund dafür war wohl insbesondere die allgemeine Politikmüdigkeit, insbesondere in Europafragen. Auch bekam der Vertrag wenig Öffentlichkeit, denn er wurde in den meisten Ländern still und heimlich in den nationalen Parlamenten mit meist großen, parteienübergreifenden Mehrheiten verabschiedet.Dennoch entstanden in manchen europäischen Ländern öffentliche kritische Kampagnen, so etwa in Österreich, wo für eine Volksabstimmung über den Vertrag gekämpft wurde. Auch in Irland, wo die Verfassung vorschreibt, dass das Volk über den Vertrag abstimmen muss, gab es eine intensive Debatte über den Vertrag, die in einer knappen Ablehnung im ersten Referendum im Juni 2008 mündete.
awr / EURACTIV
Links / Download
EU-Amtsblatt:
Vertrag von Lissabon (17. Dezember 2007)
EU-Kommission: Übersicht zum Lissabon-Vertrag
EU-Kommission: Statement zum Inkratftreten des Lissabon-Vertrages (1. Dezember 2009)