Lissabon-Urteil: Parteien nähern sich an
Kleiner Durchbruch bei den Verhandlungen nach dem Lissabon-Urteil. Die Koalitionsparteien plädieren nun gemeinsam für gesetzlich verankerte Bundestagsrechte in EU-Angelegenheiten. Eine wesentliche Forderung von Grüne und FDP wäre damit erfüllt.
Kleiner Durchbruch bei den Verhandlungen nach dem Lissabon-Urteil. Die Koalitionsparteien plädieren nun gemeinsam für gesetzlich verankerte Bundestagsrechte in EU-Angelegenheiten. Eine wesentliche Forderung von Grüne und FDP wäre damit erfüllt.
Rechtzeitig vor den Bundestagswahlen am 27. September 2009 wird ein neues Gesetz verabschiedet werden, dass die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten stärken wird. Davon geht Rainder Steenblock aus: "Ich bin sehr viel optimistischer als am Anfang, dass wir unsere Vorstellungen einer besseren Unterrichtung des Bundestages durchbekommen", sagte der europapolitische Sprecher der Grünen-Fraktion nach den Verhandlungen am 10. August 2009 zu EURACTIV.de.
Geeinigt: Bundestagsrechte werden Gesetz
"Die Koalition hat erstmals zugestimmt, die "Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten" (BBV) gesetzlich zu verankern. Allerdings wird die BBV aus rechtstechnischen Gründen nicht in das Begleitgesetz, sondern in das ‚Zusammenarbeitsgesetz‘ eingehen", so Steenblock.
FDP wird nicht blockieren
Auch Markus Löning, europapolitischer Sprecher der FDP, sagte zu EURACTIV.de, dass mit der gesetzlichen Verankerung der BBV der "eigentliche Knackpunkt" in den Verhandlungen nun ausgeräumt sei.
Zwar wolle die FDP weiterhin ihre Forderung durchsetzen, dass der Bundestagsausschuss für EU-Angelegenheiten künftig angehört werde, bevor der deutsche Kommissarskandidat durch die Bundesregierung förmlich nominiert wird. "Doch das ist keine Bedingung. Das neue Gesetz und der Zeitplan werden nicht an der FDP scheitern", sagte Löning.
Man müsse sich jetzt zwar noch über die Details einigen, doch "die Koaltion hat zugesagt bis Ende der Woche ein gemeinsames Papier vorzulegen."
Thomas Oppermann, Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, bestätigte nach den Verhandlungen: "Wir rechnen mit einer Einigung bis zur nächsten Woche."
CSU schießt sich auf SPD ein
Die CSU sieht sich nach den Beratungen bestätigt. "Wir haben bei dieser Verhandlungsrunde mit der CDU aber auch in den Gesprächen mit der Opposition und den Ländern gute Fortschritte gemacht" sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Hartmut Koschyk. Es sehe so aus, als ob man sich bis zum Ende der Woche im Kern auf einen Gesetzentwurf der Koalition verständigen könne.
Die CSU erneuerte ihre Forderung nach einer stärkeren Position des Parlaments. "Für uns, aber auch die Oppositionsfraktionen, steht fest, dass die Stellungnahmen des Bundestages verpflichtender als bislang für die Bundesregierung sein müssen" sagte Koschyk. Widerstand macht Koschyk bei der SPD aus. "Die SPD ist als einzige Fraktion dagegen, dass die Rechtfertigungspflicht der Bundesregierung größer werden muss und wir mehr Verbindlichkeit bei den Stellungnahmen des Bundestags brauchen. Sie hängt da am Gängelband des Außenministers." Trotzdem hoffe er, dass die SPD doch noch einlenken werde.
Für die Grünen hat sich die CSU dagegen mit ihren Forderungen nicht durchsetzen können. Laut Rainder Steenblock ist die CSU "mit ihren zusätzlichen Forderungen untergangen. Das betrifft die Idee einer Verfassungsänderung als auch die Forderung nach Volksbegehren bei künftigen EU-Erweiterungen".
Die Linke will vielleicht klagen
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrem erst gestern vorgestellten Forderungskatalog nochmals unterstrichen, dass sie eine Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag weiterhin für geboten hält. (siehe EURACTIV.de vom 10. August 2009)
Ob die Linke gegen das neue Gesetz klagen werde, sei noch nicht entschieden, so Diether Dehm, europapolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, am 10. August 2009 zu EURACTIV.de. In jedem Fall lehne Die Linke den Lissabon-Vertrag ab und unterstütze auch aktiv die Nein-Kampagne zum irischen Referendum, so Dehm.
Der Europaausschuss des Bundestages verhandelt seit dem Lissabon-Urteil vom 30. Juni, wie die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten verfassungskonform gestärkt werden können.
Rückblick auf die Streitpunkte
Grüne, FDP und Linke hatten gefordert, die Mitwirkungsrechte des Bundestages gesetzlich zu verankern. Dabei soll die Bundesregierung an die Stellungnahmen des Bundestages gesetzlich gebunden sein. Im Grundgesetz heißt es dazu im Artikel 23: "Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen."
Die CSU hat bisher darauf bestanden diese Passage im Grundgesetz durch eine strengere, verbindliche Formulierung zu ersetzen. Die Bundesregierung solle die Stellungnahme des Bundestages bei Verhandlungen "zugrunde" legen. Diese Diskussion scheint nun beendet. Offensichtlich haben sich Union und SPD nun darauf verständigt, die Formulierung der BBV "Die Bundesregierung legt die Stellungnahme des Deutschen Bundestages ihren Verhandlungen zugrunde" in das neue Gesetz zu übernehmen. Damit wird es die Bundesregierung künftig schwerer haben, die Beteiligungsrechte des Bundestages zu übergehen.
Michael Kaczmarek, Alexander Wragge
Verhandlungspositionen der Parteien
Die Linke:
Forderungen nach Lissabon-Urteil
SPD:
Forderungen nach Lissabon-Urteil
Die Grünen:
Gesetz-Entwurf nach Lissabon-Urteil
FDP:
Forderungen nach Lissabon-Urteil
CSU:
Leitlinien zu Europa
Weiterführende Dokumente:
Bundesverfassungsgericht: Lissabon-Urteil (30. Juni 2009)
Bundestag / Bundesregierung:
Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten (BBV)
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/die Grünen: "Altes Begleitgesetz" – Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (11.März 2008).
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Antrag zur BBV (27. Mai 2009)
Bundestag: Debatte zur BBV (28. Mai 2009) – siehe Tagessordnungspunkt 16 (ab Seite 164 im Protokoll)
Hintergrund
EURACTIV.de verfolgt die Verhandlungen, Forderungen, Positionen und Meinungen rund um das Lissabon-Urteil und seine Folgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni sein Urteil zum "Lissabon"-Vertrag verkündet (EURACTIV.de vom 30.Juni 2009). Die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke", der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und andere hatte gegen den EU-Reformvertrag geklagt. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.
Der Druck auf die Neuverhandlung ist enorm. Sollten Regierung, Bundestag und Bundesrat sich nicht bis September einigen oder das neue Begleitgesetz durch weitere Klagen in Karlruhe in Verzug geraten, könnte das die gesamte EU-Reform stoppen (Siehe hierzu das EURACTIV-Interview mit Franz Mayer, Europarechtler und Prozessbevollmächtigter des Bundestages). Alle EURACTIV-Experten-Interviews zum Thema siehe unten.
Das Urteil löste eine Kontroverse aus. Auf EURACTIV.de nannte der Jurist Andreas Geiger die Entscheidung eine "Anmaßung der Karlsruher Richter". Der EU-Experte Andreas Maurer wertete das Urteil dagegen positiv. Das Gericht betone, dass das Grundgesetz die Integration Deutschlands in die europäische Friedensordnung explizit zulässt, so Maurer gegenüber EURACTIV.
Die CSU stellte nach dem Urteil Forderungen an das zu ändernde Begleitgesetz (EURACTIV.de vom 14. Juli 2009). Bundestag und Bundesrat sollten zu jeder EU-Entscheidung eine Stellungnahme abgeben können. Diese soll für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein. Nur "überragende Gründe der Integrationspolitik oder der Außenpolitik" sollen eine Abweichung von diesem Prinzip rechtfertigen. Außerdem brachte die CSU Volksabstimmungen zu EU-Fragen und eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof ins Spiel.
Die CSU-Forderungen, vor allem geäußert von CSU-Chef Horst Seehofer und CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, stießen auf heftige Kritik der Schwesterpartei CDU und sorgten auch innerparteilch für Streitigkeiten mit CSU-Europapolitikern wie Markus Ferber. Dobrindt und Ferber warfen einander vor, in Fragen des europapolitischen Kurses unter einer "Käseglocke" zu leben. (EURACTIV.de vom 7. Juli 2009). SPD, Grüne und FDP werfen wiederum der CSU vor, die geforderten Änderungen würden die Handlungsfähigkeit der EU erheblich behindern.
Der Europaausschuss des Bundestages beschäftigte sich am 1. Juli mit dem Urteil. Die erste Lesung eines neu verhandelten Begleitgesetzes soll im Bundestag am 26. August stattfinden, die zweite und dritte Lesung am 8. und 9. September. Der Bundesrat soll dann am 18. September über das Gesetz abstimmen.
Experten-Interviews zum Lissabon-Urteil auf EURACTIV.de
Franz Meyer: "Endgültiges Scheitern des Lissabonvertrages möglich" (13.Juli 2009)
Ingolf Pernice: BVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)
Andreas Maurer: Lissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)
Andreas Geiger: "Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte: Mehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser: "Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth: Lissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca: "Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
Franz Mayer: "Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)
EURACTIV.de Link-Dossier: Der lange Weg zum Lissabon-Vertrag