Lissabon-Urteil: Grüne legen Gesetzentwurf vor

Das Karlsruhe-Urteil als Chance: Die Grünen wollen, dass der Bundestag besser über EU-Entscheidungen unterrichtet wird. Die Fraktion hat einen entsprechenden Entwurf des neuen Lissabon-Begleitgesetzes in Auftrag gegeben, den EURACTIV.de exklusiv veröffentlicht. Der Entwurf soll als Grundlage für die weiteren Beratungen dienen.

Die Bundesregierung hatte mit dem Parlament vereinbart, es über EU-Vorhaben zu unterrichten. Nun soll aus der Vereinbarung ein Gesetzestext werden – sicher ist sicher. Foto: dpa
Die Bundesregierung hatte mit dem Parlament vereinbart, es über EU-Vorhaben zu unterrichten. Nun soll aus der Vereinbarung ein Gesetzestext werden - sicher ist sicher. Foto: dpa

Das Karlsruhe-Urteil als Chance: Die Grünen wollen, dass der Bundestag besser über EU-Entscheidungen unterrichtet wird. Die Fraktion hat einen entsprechenden Entwurf des neuen Lissabon-Begleitgesetzes in Auftrag gegeben, den EURACTIV.de exklusiv veröffentlicht. Der Entwurf soll als Grundlage für die weiteren Beratungen dienen.

Die Grünen wollen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Begleitgesetz eins zu eins umsetzen. Hierzu soll die bisherige Initiates file downloadVereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten (BBV) in das neue Begleitgesetz integriert werden, und damit den Rang eines Gesetzes erhalten.

Wie aus der Grünenfraktion verlautbarte hätten andere Fraktionen in den Beratungen für ein solches Vorgehen ihre Zustimmung signalisiert. Bislang blieb die BBV in ihrem rechtlichen Status vage, und wurde in der Vergangenheit den Grünen zufolge in mehreren Fällen von der Bundesregierung nicht eingehalten. Die Vereinbarung regelt u. a. die Unterrichtung des Bundestages zu EU-Vorhaben. Damit soll sie Rechte des Bundestages in der deutschen EU-Politik sicher stellen.

Karlsruhe bemängelte die Vereinbarung

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil (30. Juni 2009) moniert, die BBV sei weder ihrer unklaren "Rechtsnatur" noch ihrem Inhalt nach geeignet, die Rechte des Parlaments klar zu stellen – oder wie es im Wortlaut heißt, "…die verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsrechte der gesetzgebenden Körperschaften am europäischen Integrationsprozess im nationalen Recht auf der Ebene des einfachen Gesetzes abzubilden und zu konkretisieren. (Vgl. Absatz 410)

Die Grünen haben diese Woche den wisschenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einem Entwurf beauftragt, der die BBV in das Begleitgesetz intergriert. "Der Entwurf soll erstmal zeigen, dass dies rechtstechnisch möglich ist und als Grundlage der weiteren Beratungen dienen", hieß es aus der Fraktion. Der Entwurf liegt EURACTIV.de in seinerInitiates file download 3. Fassung vor.

Information wird zu Recht und Gesetz

Den Grünen besonders wichtig ist Artikel 2 des Entwurfs, der die Unterrichtung des Bundestages regelt. Das "alte" Begleitgesetz (11. März 2008) verwies auf die BBV (Artikel 1, § 6), um die Unterrichtung des Parlaments zu gewährleisten. Der neue Entwurf sieht dagegen vor, die Informationssrechte ins Gesetz selbst zu übernehmen.

Wie bisher muss das deutsche Parlament demnach über sämtliche Vorhaben der EU, das heißt zum Beispiel über Vorschläge und Initiativen der Außen- und Sicherheitspolitik, über Aktionspläne, Grünbücher, Weißbücher, und Empfehlungen informiert werden, und zwar "umfassend" und "frühstmöglich". Die Grünen hoffen, dass sich die Regierung eher daran hält, wenn diese Rechte als Gesetz formuliert sind.

Blinde Abstimmungen

Bisher gab es hier den Grünen zufolge große Defizite. Der Bundestag erhalte bei Weitem nicht alle Dokumente, die er zur Kontrolle und Mitwirkung benötige, heißt es in einer Erklärung. Vor allem in den Bereichen der Außenpolitik, der polizeilichen sowie justiziellen Zusammenarbeit sei die Informationspolitik unzureichend. Dies führe etwa dazu, dass der Bundestag internationale Abkommen ratifizieren soll, ohne den Verlauf der vorausgehenden Verhandlungen zu kennen. Zudem erhalte der Bundestag, wenn überhaupt, nur lückenhafte und wenig erhellende Berichte aus den vorbereitenden Arbeitsgruppen des Ministerrates. In einem Antrag vom 27. Mai 2009 hatten auch CDU/CSU, SPD und FDP eine verbesserte Unterrichtung gefordert, zugleich aber erhebliche Verbesserungen in den vergangenen Jahren festgestellt.

Prophetische Linke

In einer Bundestagsdebatte  zur Bilanz der BBV (Protokoll vom 28. Mai 2009 / Siehe ab Seite 168) stellte die Fraktion "Die Linke" lange vor dem Karlsruhe-Urteil die Forderung, die BBV durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen. Der Abgeordnete Alexander Ulrich (Linke) sagte damals (Siehe S. 173): "Trotz manch positiver Entwicklungen bleibt der Zweifel, ob eine Vereinbarung das richtige Instrument ist, die Pflichten der Regierung gegenüber dem Parlament festzulegen. Wir sehen uns durch die aufgetretenen Probleme in der Auffassung bestätigt, dass hier durch gesetzliche Regelungen Abhilfe möglich wäre."

Mit Blick auf das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts fuhr Ulrich fort: "Ich bin ganz sicher, dass wir (…) eine Hilfestellung von dritter Seite bekommen werden, vom Bundesverfassungsgericht. Das Urteil, das demnächst ergeht, wird (…) Leitplanken enthalten, die die demokratische Legitimation des Handelns in der EU sichern sollen, Leitplanken, die mehr Einfluss der nationalen Parlamente, auch des Bundestags, beinhalten.

Heute fordern CSU und Grüne Nachbesserungen des Begleitgesetzes und Alexander Ulrich wirkt im Nachinein ein wenig wie ein Prophet – schloss er seine Rede doch mit den Worten: "(…) und manche in diesem Haus, die uns kritisiert haben, dass wir nach Karlsruhe gegangen sind, werden vielleicht noch glücklich darüber sein."

Alexander Wragge

Weiterführende Dokumente:

Bundesverfassungsgericht: Lissabon-Urteil  (30. Juni 2009)

Bundestag / Bundesregierung: Initiates file downloadVereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Angelegenheiten (BBV)

Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/die Grünen: "Altes Begleitgesetz" – Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (11.März 2008).

Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Antrag zur BBV (27. Mai 2009)

Bundestag: Debatte zur BBV (28. Mai 2009) – siehe Tagessordnungspunkt 16 (ab Seite 164 im Protokoll)

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni sein Urteil zum "Lissabon"-Vertrag verkündet (EURACTIV.de vom 30.Juni 2009). Die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke", der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und andere hatte gegen den EU-Reformvertrag geklagt. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.

Der Druck auf die Neuverhandlung ist enorm. Sollten Regierung, Bundestag und Bundesrat sich nicht bis September einigen oder das neue Begleitgesetz durch weitere Klagen in Karlruhe in Verzug geraten, könnte das die gesamte EU-Reform stoppen (Siehe hierzu das EURACTIV-Interview mit Franz Mayer, Europarechtler und Prozessbevollmächtigter des Bundestages). Alle EURACTIV-Experten-Interviews zum Thema siehe unten.

Das Urteil löste eine Kontroverse aus. Auf EURACTIV.de nannte der Jurist Andreas Geiger die Entscheidung eine "Anmaßung der Karlsruher Richter". Der EU-Experte Andreas Maurer wertete das Urteil dagegen positiv. Das Gericht betone, dass das Grundgesetz die Integration Deutschlands in die europäische Friedensordnung explizit zulässt, so Maurer gegenüber EURACTIV.

Die CSU stellte nach dem Urteil Forderungen an das zu ändernde Begleitgesetz (EURACTIV.de vom 14. Juli 2009). Bundestag und Bundesrat sollten zu jeder EU-Entscheidung eine Stellungnahme abgeben können. Diese soll für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein. Nur "überragende Gründe der Integrationspolitik oder der Außenpolitik" sollen eine Abweichung von diesem Prinzip rechtfertigen. Außerdem brachte die CSU Volksabstimmungen zu EU-Fragen und eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof ins Spiel.

Die CSU-Forderungen, vor allem geäußert von CSU-Chef Horst Seehofer und CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt, stießen auf heftige Kritik der Schwesterpartei CDU und sorgten auch innerparteilch für Streitigkeiten mit CSU-Europapolitikern wie Markus Ferber. Dobrindt und Ferber warfen einander vor, in Fragen des europapolitischen Kurses unter einer "Käseglocke" zu leben. (EURACTIV.de vom 7. Juli 2009). SPD, Grüne und FDP werfen wiederum der CSU vor, die geforderten Änderungen würden die Handlungsfähigkeit der EU erheblich behindern.

Der Europaausschuss des Bundestages beschäftigte sich am 1. Juli mit dem Urteil. Die erste Lesung eines neu verhandelten Begleitgesetzes soll im Bundestag am 26. August stattfinden, die zweite und dritte Lesung am 8. und 9. September. Der Bundesrat soll dann am 18. September über das Gesetz abstimmen.

Experten-Interviews zum Lissabon-Urteil auf EURACTIV.de

Franz Meyer: "Endgültiges Scheitern des Lissabonvertrages möglich" (13.Juli 2009)
Ingolf Pernice: BVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)
Andreas Maurer: Lissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)
Andreas Geiger: "Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte: Mehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser: "Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth: Lissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca: "Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
Franz Mayer: "Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)

EURACTIV.de Link-Dossier: Der lange Weg zum Lissabon-Vertrag