LGBTQI-Aktivisten in Bulgarien gewinnen Rechtsstreit gegen nationalistische Partei

Die nationalistische bulgarische IMRO hat die LGBTQI-Gemeinschaft in einem ihrer Facebook-Statements angegriffen. Ein Verwaltungsgericht verurteilte den Akt der Diskriminierung auf der Grundlage der sexuellen Orientierung. 

EURACTIV.bg
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Das Gericht wandte sich gegen eine frühere Entscheidung der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung, die zugunsten der IMRO entschieden hatte, was bedeutet, dass die nationalistische Partei ihren Fall nun vor das Oberste Verwaltungsgericht bringen kann. [Shutterstock/Rizar el pixel]

Die nationalistische Splitterpartei IMRO hat die LGBTQI-Gemeinschaft in einem ihrer Facebook-Statements angegriffen. Ein Verwaltungsgericht stufte den Post nun als Diskriminierung auf Grundlage von sexueller Orientierung ein. 

Das Gericht wandte sich gegen eine frühere Entscheidung der Kommission zum Schutz vor Diskriminierung, welche zugunsten der IMRO entschieden hatte. Die nationalistische Partei könnte ihren Fall nun vor die nächste Instanz, das Oberste Verwaltungsgericht, bringen.

„Die Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, das Schüren von Intoleranz und Feindseligkeit gegenüber bestimmten Personengruppen und die Herabwürdigung der Menschenwürde können nicht gerechtfertigt und als ‚freie Meinungsäußerung‘ bezeichnet werden, denn das sind sie nicht“, so das Gericht in seiner Entscheidung.

„Es ist inakzeptabel, das Recht auf freie Meinungsäußerung als Projektionsfläche für die Verbreitung von Ideen und Konzepten zu nutzen, die Personen erniedrigen und Intoleranz und Feindseligkeit gegenüber bestimmten Personengruppen erzeugen“, fügte es hinzu. 

Die IMRO hatte eine Erklärung zum Film „Snake“ auf Facebook veröffentlicht, welcher 2021 im Rahmen des „Sofia Pride Film Fest“ ausgestrahlt worden war. Die LGBT-Jugendorganisation Action reichte daraufhin eine Klage bei der bulgarischen Anti-Diskriminierungsstelle ein.

Die IMRO war kurz zuvor noch Teil der Regierungskoalition mit der GERB-Partei von Bojko Borissow gewesen und bereitete sich zu dem Zeitpunkt auf die anstehenden Wahlen vor. Hier verpasste sie es jedoch erneut, Sitze zu gewinnen, auch wenn das öffentliche Interesse an der IMRO derzeit wächst. Die Partei zählt bereits rund 38.000 Anhänger auf Facebook. 

In ihrer Klage behauptete Action, dass IMRO LGBTQI-Personen als „unmoralische Individuen“ und „Pädophile“ darstelle, deren Ziel es sei, „alle Grundlagen der traditionellen europäischen und christlichen Werte“ zu zerstören. Dies trage dazu bei, ein feindseliges, beleidigendes und bedrohliches Umfeld für die Gemeinschaft zu schaffen, fügte die Gruppe hinzu.

IMRO behauptet, dass die Beschwerde der Organisation unbegründet ist und vom Gericht nicht berücksichtigt werden sollte. 

Der Facebook-Post ziele letztlich darauf ab, christliche Werte zu unterstützen, die in der vermeintlich traditionellen Familie von Mutter, Vater und Kind zum Ausdruck kommen.

Während die Kommission zur Diskriminierung erklärte, die Äußerung spiegele eine persönliche Meinung wider, die in keiner Weise Hass oder Aggression gegenüber LGBTQI-Personen darstelle, stellte das Gericht nun jedoch fest, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zwar sehr weitreichend sei, aber auch Grenzen habe und nicht dazu benutzt werden dürfe, die Rechte und den guten Ruf anderer zu schädigen.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass es sich bei der Äußerung um die Meinung der Partei und nicht um eine persönliche Meinung handele.

Die Äußerung suggeriere, dass alle diese Menschen unabhängig von ihren persönlichen Eigenschaften, ihrer Bildung, ihrer Erziehung, ihrer Moral und Ethik aufgrund ihrer sexuellen Orientierung pervers seien, zur Verdarbtheit neigten, auch gegenüber Kindern, und perverse Vorstellungen hätten, so der Richter weiter.

Nach Ansicht des Gerichts erniedrigen und verletzten solche öffentlich und im Namen einer politischen Einrichtung getroffenen Aussagen zweifellos die Menschenwürde von Personen, die sich als homo-, bi-, trans- oder intersexuell definieren, da sie ein Bild von ihnen in der Gesellschaft schafften, das Hass und Missachtung hervorrufe.

Action verklagte auch den ehemaligen Punkrockstar Milena Slavova wegen Diskriminierung. 

Auch hier lehnte die Kommission die Klage ab, doch das Verwaltungsgericht hob ihre Entscheidung auf. Am Ende entschied der Oberste Gerichtshof jedoch zugunsten von Milena. Im Fall von IMRO ist das finale Urteil inklusive des Strafmaß noch ausstehend.