LGBTQ-Rechte in Rumänien: Ministerpräsident äußert sich skeptisch

Der rumänische Ministerpräsident hat die Notwendigkeit der Einführung von gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften angezweifelt. Das Straßburger Menschenrechtsgericht hatte Rumänien zuvor wegen des mangelnden Schutzes gleichgeschlechtlicher Paare verurteilt.

EURACTIV.ro
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Im Mai 2023 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien wegen der Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. [Andreea Campeanu/Getty Images]

Der rumänische Ministerpräsident hat die Notwendigkeit der Einführung von gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften angezweifelt. Das Straßburger Menschenrechtsgericht hatte Rumänien zuvor wegen des mangelnden Schutzes gleichgeschlechtlicher Paare verurteilt.

In einem Interview mit Euractivs Partner Hotnews wurde der rumänische Ministerpräsident Marcel Ciolacu gebeten, die Frage einer Leserin zu beantworten, die Rumänien verlassen hatte. Sie wollte wissen, warum sie in einen Staat zurückkehren sollte, in dem ihre gleichgeschlechtliche Beziehung nicht rechtlich anerkannt wird.

Rumänien sei der „toleranteste“ Staat, sagte er, nachdem er zunächst erklärt hatte, er verstehe die „der Frage zugrunde liegende Prämisse“ nicht ganz.

„Ich habe LGBT-Freunde, einige von ihnen haben mich mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern besucht. Ich habe kein Problem damit“, fügte er hinzu.

Die Notwendigkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare rechtlichen Schutz benötigten würden, sah der Ministerpräsident nicht. Er selbst erhalte auch keinen „besonderen Schutz“.

„Sind wir nicht alle gleich? Wir sollten nicht in eine positive Diskriminierung verfallen. Ich wiederhole: Ich habe kein Problem damit, ich verurteile Sie nicht und Sie verurteilen mich nicht. Sie sind Muslim, ich bin orthodox. In Rumänien sind religiöse und ethnische Minderheiten im Parlament vertreten und wir werden oft als Beispiel für unsere Inklusivität angeführt“, fügte er hinzu.

Die MozaiQ Association, eine Interessengruppe für LGBTQ-Rechte, verurteilte Ciolacus Äußerungen. Diese würden „ein schwerwiegendes Missverständnis der Bedürfnisse von LGBTQ-Bürgern in Rumänien und der Art und Weise, wie der rumänische Staat ihre Rechte verletzt“ offenbaren.

Die Vereinigung erinnerte den Ministerpräsidenten an mehrere Rechte, die gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt werden. Dazu gehören das Erbrecht, das Recht, medizinische Entscheidungen für den Partner zu treffen, das Recht, die Rente des Partners zu beziehen, wenn man ihn überlebt, und das Recht, gemeinsam Eigentum zu besitzen.

Im Mai 2023 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien wegen der Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Obwohl der Staat nun verpflichtet ist, einen Rechtsrahmen für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien einzuführen, hat die Regierung Maßnahmen verzögert. Als Gründe dafür führte sie die mangelnde gesellschaftliche Bereitschaft und den starken Widerstand der rumänisch-orthodoxen Kirche an.

[Bearbeitet von Daniel Eck/Kjeld Neubert]