Letzte Streitpunkte beigelegt

Die Koalitionsparteien sowie Vertreter von Bundestag und Bundesrat einigten sich Dienstag Abend grundsätzlich über mehr gesetzliche Mitbestimmung von Parlament und Bundesländern in EU-Fragen. „Wir haben einem Europa der Hinterzimmer eine Absage erteilt“, sagte der Vorsitzende der deutschen Europaministerkonferenz, Wolfgang Reinhart, in Berlin.

Ein Meer von deutschen Fahnen zur Fußball-WM – die Europabegeisterung ist nicht ganz so groß (Foto: dpa)
Ein Meer von deutschen Fahnen zur Fußball-WM - die Europabegeisterung ist nicht ganz so groß (Foto: dpa)

Die Koalitionsparteien sowie Vertreter von Bundestag und Bundesrat einigten sich Dienstag Abend grundsätzlich über mehr gesetzliche Mitbestimmung von Parlament und Bundesländern in EU-Fragen. „Wir haben einem Europa der Hinterzimmer eine Absage erteilt“, sagte der Vorsitzende der deutschen Europaministerkonferenz, Wolfgang Reinhart, in Berlin.

Die Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich grundsätzlich über mehr gesetzliche Mitbestimmung von Parlament und Ländern in EU-Fragen verständigt. Zu kommunalen Fragen soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel Stellungnahmen des Bundestages berücksichtigen, hieß es am Dienstag in Berlin aus Verhandlungskreisen. Zu den Verhandlungen der Welthandelsrunde (WTO) soll es eine Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag geben.

Alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken haben in insgesamt vier Gesetzen ein neues EU-Mitbestimmungspaket für Bundestag und Bundesrat vereinbart, das Regierung und Parlament vor ganz neue Herausforderungen stellt. So wird künftig die Regierung nur mit einem Gesetz des Parlaments im Rücken wichtige Entscheidungen in Brüssel treffen können – etwa beim Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen oder bei zusätzlichen Zuständigkeiten der EU-Kommission.

Sondersitzungen im September

Auch bei künftigen EU-Erweiterungen wird der Bundestag künftig vorher gehört werden müssen und nicht – wie im Falle der Türkei – erst dann, wenn der Beitritt nach jahrelangen Verhandlungen faktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Nun könnte das Gesetz wie geplant zum 1. Oktober in Kraft treten. Im Bundestag soll es am 26. August in erster sowie am 8. September in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden. Der Bundesrat hält am 18. September eine Sitzung ab.

Das Ergebnis, das in Sondersitzungen des Bundestages und vom Bundesrat bis Mitte September abgesegnet werden muss, dürfte mit großen Mehrheiten verabschiedet werden. Die Zitterpartie für den Lissabon-Vertrag hält aber noch etwas an. Die Linke-Fraktion hat bereits mit einem neuen Gang nach Karlsruhe gedroht.

"Gerichtsfestes Ergebnis"

„Wir wollten ein gerichtsfestes Ergebnis“, sagte der Länder-Verhandlungsführer Wolfgang Reinhart. Der CDU-Politiker glaubt, dass dies gelungen sei. Reinhart kommentierte die Einigung in der Verhandlungsgruppe über das neue Begleitgesetz als großen Sieg für de deutschen Föderalismus. "Mit unserer heutigen Entscheidung haben wir die Mitwirkungsrechte der Bundesländer gesichert und einem Europa der Hinterzimmer und der undurchsichtigen Entscheidungen eine klare Absage erteilt", sagte er nach der Sitzung der Arbeitsgruppe in Berlin.

Das Ziel, die nationalen Parlamente zu stärken, sei erreicht. „Damit haben wir ein Europa der Bürger gestärkt und nicht ein Europa der Kommissionen und der Gremien. Nicht zuletzt wird Europa mit dem Gesetz von den Bürgern stärker wahrgenommen werden, denn es wird in Zukunft mehr innenpolitischen Debatten dazu geben."

Ausdehnung auf Strafverfahren

Verhandelt wurde unter anderem die Frage der Ausdehnung der Blankettermächtigung neben dem materiellen Straffrecht auf weitere Strafverfahren sowie die Ausdehnung der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft, die Änderung der Satzung der Europäischen Investitionsbank sowie Maßnahmen zum Familienrecht mit grenzüberschreitendem Bezug.

Bei Stellungnahmen, die Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge berühren, bemüht sich in Zukunft auch die Bundesregierung, Einvernehmen mit dem Bundestag herzustellen. Die Länder wachen ohnehin gem. § 10 EUZBLG schon bisher wie auch künftig über die Rechte der Kommunen.

Die besonderen Informationspflichten der Bundesregierung über Welthandelsrunden und Verhandlungsrichtlinien werden als EU-Vorhaben behandelt, die der Informationspflicht unterliegen.

EURACTIV mit dpa