LBBW muss AG werden

Die Europäische Kommission hat den Umstrukturierungsplan der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) genehmigt und die Milliardenhilfen gebilligt. Deutschlands größte Landesbank, einst Vorzeigebank und nun schwerstens von der Krise gebeutelt, muss jedoch in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Die Landesbank Baden-Württemberg war einmal Deutschlands Vorzeigeinstitut (Foto: dpa)
Die Landesbank Baden-Württemberg war einmal Deutschlands Vorzeigeinstitut (Foto: dpa)

Die Europäische Kommission hat den Umstrukturierungsplan der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) genehmigt und die Milliardenhilfen gebilligt. Deutschlands größte Landesbank, einst Vorzeigebank und nun schwerstens von der Krise gebeutelt, muss jedoch in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Der Umstrukturierungsplan zeige, dass die LBBW wieder rentabel werden könne, ohne dass es zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen komme, heißt es in einer Mitteilung der Deutschland-Vertretung der Europäischen Kommission. Durch Verlustbeteiligung der Hybridkapitaleigentümer ist außerdem gewährleistet, dass die Bank einen Teil der Umstrukturierungskosten selbst trägt. Änderungen der Corporate Governance-Struktur sollen künftig zu hohe Risiken verhindern und garantieren, dass die Bank nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt wird.

Die Kommission kam deshalb zum Ergebnis, dass die Maßnahmen mit den EU-Vorschriften für Beihilfen, die auf die Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats abzielen (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV), vereinbar seien.

Neelie Kroes: Konzentrieren auf Mittelstand

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hierzu: „Dieser Beschluss zeigt, dass deutsche Landesbanken die Rentabilitätskriterien der Kommission erfüllen können, wenn sie das richtige Geschäftsmodell wählen. Die LBBW wird sich künftig auf die Finanzierung deutscher Mittelstandsunternehmen konzentrieren und ihr riskantes Investmentgeschäft aufgeben. Besonders erfreulich finde ich die Verbesserungen der Corporate Governance, die nicht nur eine bessere Unternehmenskontrolle ermöglichen, sondern auch garantieren, dass die LBBW wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird.“

Die begünstigte Bank

Die LBBW ist eine der wenigen vertikal integrierten Landesbanken. Sie bedient Firmen- und Privatkunden und fungiert im Stadtbezirk Stuttgart als Stadtsparkasse. Ihre Kernregionen sind Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz.

Weitere Geschäftsfelder der LBBW sind die Immobilienfinanzierung und das Kapitalmarktgeschäft. Die Bilanzsumme der LBBW belief sich Ende Juni 2009 auf 448 Milliarden Euro. Träger der Bank sind das Land Baden-Württemberg, der Sparkassenverband Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und die Landeskreditbank Baden- Württemberg.

Gewährte Beihilfe

Der Bank wurden eine Kernkapitalzuführung in Höhe von 5 Milliarden Euro einerseits sowie eine Kapitalentlastung in Form einer Übernahme von Garantien über 12,7 Milliarden Euro für zwei Portfolios strukturierter Wertpapiere mit einem Volumen von insgesamt 35 Milliarden Euro andererseits gewährt (vgl. IP/09/1058).

Der Umstrukturierungsplan

Der Umstrukturierungsplan sieht einen erheblichen Umbau des Geschäftsmodells vor. Die Bank soll sich auf ihr regionales Kerngeschäft konzentrieren und ihre Kapitalmarkttätigkeiten sowie den Eigenhandel abbauen. Insgesamt soll die Bilanzsumme gegenüber Ende 2008 um 40 Prozent reduziert werden.

Die LBBW wird außerdem ihre Corporate-Governance-Struktur ändern, um die Unternehmenskontrolle zu verbessern und die Möglichkeiten ungebührlicher Einflussnahme auf die tägliche operative Geschäftsführung zu begrenzen, und sie wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

Für Aufsichtsratsmitglieder wird entsprechend den Vorgaben der EU-Bankenrichtlinie (2006/48/EG) ab sofort eine Art Eignungstest eingeführt. Außerdem wird die LBBW wesentliche Aspekte des freiwilligen Deutschen Corporate-Governance-Kodex bis Ende 2010 übernehmen.

Würdigung der Kommission

Die Bedenken der Kommission bezüglich der ursprünglich vorgesehenen Vergütung für die Entlastungsmaßnahmen haben sich bestätigt. Deshalb hat sich die LBBW verpflichtet, die von der Bank an das Land Baden-Württemberg zu zahlende Vergütung zu erhöhen, so dass die Maßnahme den Vorgaben der Kommissionsleitlinien für den Umgang mit Risikoaktiva (vgl. IP/09/322) entspricht.

Die Kommission ist nach eigenen Angaben zudem überzeugt, dass der Umstrukturierungsplan die LBBW langfristig wieder in die Rentabilität führen kann. Die Bank wird sich wieder auf die Kreditvergabe konzentrieren, und die verbleibenden Kapitalmarktaktivitäten dürften die Stabilität der Bank kaum noch gefährden. Die LBBW wird außerdem einen ausreichend hohen Eigenbeitrag zur Umstrukturierung leisten. Sie hat sich bereit erklärt, die Kriterien der Kommission bezüglich der Lastenverteilung durch Verlustteilnahme der Hybridkapitaleigentümer und ohne Auflösung von Rücklagen zu erfüllen (mehr zu den Regeln für eine angemessene Lastenverteilung siehe MEMO/09/507).

Stabilität nicht erneut gefährdet

Neben der Angemessenheit der Vergütung für die Beihilfe und der vorgeschriebenen Lastenverteilung stellte die Kommission außerdem fest, dass der Umstrukturierungsplan genügend Maßnahmen enthält, um etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen zu kompensieren.

Im Übrigen dürfte nach Auffassung der Kommission die neue Corporate Governance gewährleisten, dass die Stabilität der Bank nicht erneut gefährdet wird, und somit ebenfalls zur Wiederherstellung der Rentabilität beitragen.

Oettinger: Keine Privatisierung

Der Noch-Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), gleichzeitig Vorsitzender der LBBW-Trägerversammlung, betonte, dass sich am Geschäftsmodell der Landesbank auch bei einer anderen Rechtsform nichts ändern soll: Die LBBW werde nicht privatisiert, sondern erhalte bloß eine privatrechtliche Form. Die bisherigen Träger bleiben demnach und werden dann die Eigentümer.

Ab 2011 soll ein Aufsichtsrat über die Geschäfte des Vorstands wachen. Die Trägerversammlung und der Verwaltungsrat, in denen vor allem die Eigentümer der LBBW das Sagen haben, werden aufgelöst.

Verwaltungsrat: Elf Mitglieder aus der Politik

Bisher ist die LBBW eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat, der die Geschäfte der LBBW kontrollieren soll, hat 29 Mitglieder. Allein elf von ihnen kommen aus der Politik. Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bedeutet daher eine Professionalisierung der Kontrolle.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sieben Manager wegen des Vorwurfs der schweren Untreue wegen zu riskanter Finanzgeschäfte. Die Manager sollen seit Ende 2006 zu hohe Beträge in zu riskante Finanzgeschäfte investiert oder diese Investitionen nicht verhindert haben. Der demnächst auslaufende Vertrag von Risiko-Vorstand Bernhard Walter wird offenbar nicht verlängert.

ek

Link


EU-Kommission:
Erklärung zur Beihilfen-Genehmigung für die LBBW (15. Dezember 2009)