Länder wollen EU-Politik aktiv mitgestalten

In welcher Verfassung befindet sich die Europäische Union? Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag zieht EURACTIV.de eine Zwischenbilanz und bietet einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Wolfgang Reinhart (CDU), Europaminister des Landes Baden-Württemberg, fordert, dass die nationalen Parlamente sich künftig noch stärker vernetzen, um ihre Anliegen effektiv gegenüber der EU-Kommission einbringen zu können.

Der Bundesrat hat mit dem Vertrag von Lissabon weitreichende Informations- und Beteiligungsrechte in EU-Angelegenheiten erhalten. Foto: dpa
Der Bundesrat hat mit dem Vertrag von Lissabon weitreichende Informations- und Beteiligungsrechte in EU-Angelegenheiten erhalten. Foto: dpa

In welcher Verfassung befindet sich die Europäische Union? Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag zieht EURACTIV.de eine Zwischenbilanz und bietet einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Wolfgang Reinhart (CDU), Europaminister des Landes Baden-Württemberg, fordert, dass die nationalen Parlamente sich künftig noch stärker vernetzen, um ihre Anliegen effektiv gegenüber der EU-Kommission einbringen zu können.

Der Autor

" /Wolfgang Reinhart (CDU) ist seit 2008 Europaminister des Landes Baden-Württemberg. Seit 2005 vertritt er zudem als Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg die Interessen des Landes beim Bund. Reinhart ist seit 1992 Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg.

Alle Gastkommentare zum Thema "Ein Jahr Lissabon-Vertrag" finden Sie im LinkDossier Der Lissabon-Vertrag und die Verfassung der EU.


Um den Vertrag von Lissabon aus baden-württembergischer Sicht bewerten zu können, ist ein Blick auf die Entstehungsgeschichte notwendig. Baden-Württemberg hat wie kein anderes Land den Prozess zur Erarbeitung einer Verfassung für Europa mitgeprägt. Es war letztlich Erwin Teufel, der im Verfassungskonvent die Achtung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung in den Mitgliedsstaaten und die Einführung eines Frühwarnsystems mit einem Rügerecht und einem Klagerecht des Bundesrates bei Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips erreichte. Im Lissabon-Vertrag wurden diese Rechte aus dem Verfassungsvertrag übernommen und ist nun geltendes Recht.

Das Urteil aus Karlsruhe

Im Jahr 2009 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte der Bundesländer in EU-Angelegenheiten. Durch das Urteil aus Karlsruhe konnten die Länder unter Federführung von Baden-Württemberg weitere Rechte gegenüber dem Bund ausgehandeln. Ich selbst hatte als Vorsitzender der Europaministerkonferenz die Aufgabe, die Verhandlungen zu führen. Heraus kamen das Integrationsverantwortungsgesetz und die Gesetze über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und zwischen Bundesregierung und Bundestag.

Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus meiner Sicht für die Landtage keine unmittelbaren Aussagen trifft, so hat der Spruch der Karlsruher Richter doch Anlass dazu gegeben, die Situation des Landtags im Gesamtgefüge der Mitwirkung in EU-Fragen auf die politische Tagesordnung zu setzen. Der Landtag hat unlängst ein Gesetz zur stärkeren Beteiligung in EU-Angelegenheiten eingebracht. Auch der Landtag möchte an den weitreichenden Neuerungen partizipieren, die für Bundestag und Bundesrat auf nationaler Ebene erreicht wurden.

Das neue Gesetz wird voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten und weitreichende Informations- und Beteiligungsrechte in EU-Angelegenheiten vorsehen. Hier kommt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle zu. Kein anderer Landtag in Deutschland verfügt über derart weit entwickelte Mitwirkungsrechte, wie sie der Landtag von Baden-Württemberg heute schon hat.

Einmischung der EU in die Bildungspolitik abgelehnt

Gerade bei der 2020-Strategie konnte Baden-Württemberg durch den Lissabon-Vertrag intensiver mitwirken. Hierbei ging es um nationale Bildungsziele, die die EU verbindlich festlegen wollte. Die Länder hatten daraufhin auf Initiative Baden-Württembergs in einem Bundesratsbeschluss eine Einmischung der EU in die Bildungspolitik abgelehnt und eine entsprechende Klarstellung beim Europäischen Rat im Oktober 2010 erreicht.

Des Weiteren hat der Bundesrat unter anderem auf Initiative von Baden-Württemberg das neue Instrument der Subsidiariätsrüge angewendet – zum Beispiel im Fall der Einlagensicherung von Banken. Auch wenn hier die notwendige Anzahl von Rügen nationaler Parlamente gegenüber der EU-Kommission nicht erreicht wurde, so muss die EU-Kommission die Stellungnahmen der nationalen Parlamente jedoch im Rahmen des sogenannten politischen Dialogs behandeln und gegenüber den nationalen Parlamenten Stellung nehmen.

Ergebnisse der Vertragsreform

In der praktischen Ausgestaltung der Arbeitsteilung zwischen dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem nach wie vor alle sechs Monate wechselnden Ratsvorsitzenden und der neuen EU-Kommission mit der Außenbeauftragten gibt der Vertrag von Lissabon einen gewissen Interpretationsspielraum. Die zahlreichen Akteure müssen in Zukunft vor allem effizient zusammenarbeiten. Ob am Ende das eigentliche Ziel der Vertragsreform – mehr Kohärenz in den Außenbeziehungen und vor allem in der Außenwirkung der Union – erreicht werden kann, wird auch von den handelnden Personen und der Erarbeitung klarer Strukturen abhängen.

Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle noch Verbesserungsbedarf. Dies ist beispielsweise bei der Übersetzungspraxis der EU-Kommission von relevanten EU-Dokumenten in die deutsche Sprache der Fall. Die Verwendung der eigenen Sprache ist gerade mit Blick auf die mit dem Vertrag von Lissabon erfolgte Stärkung der demokratischen Legitimation Europas besonders wichtig. Der vollständigen und rechtzeitigen Übersetzung aller politisch relevanten EU-Dokumente in die deutsche Sprache kommt eine entscheidende Bedeutung für eine effektive Wahrnehmung der neuen Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente zu.

Vernetzen der nationalen Parlamente

Baden-Württemberg hat derzeit sowohl im EU-Ausschuss des Bundestags als auch im EU-Ausschuss des Bundesrats den Vorsitz inne. Und auch in Brüssel ist Baden-Württemberg mit der Landesvertretung und den Beobachtern der Ressorts hervorragend aufgestellt. Selbst der Landtag hat seit einigen Jahren einen eigenen Beobachterposten in Europas Hauptstadt. Baden-Württemberg verfügt daher in Europathemen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene über eine starke Stimme.

Mir ist wichtig, dass die nationalen Parlamente sich künftig noch stärker vernetzen, um ihre Anliegen effektiv gegenüber der EU-Kommission einbringen zu können und, falls dies erforderlich werden sollte, auch einmal das für eine Subsidiaritätsrüge notwendige Quorum zu erreichen.

Die Länder arbeiten in Europafragen auf mehreren Ebenen zusammen. Neben dem Bundesrat ist die Europaministerkonferenz der Länder das wichtigste Gremium, um eine europapolitische Linie der Bundesländer abzustimmen. Damit sich die 16 Länder aktiv in die europäische Willensbildung einbringen und die europäische Politik kraftvoll mitgestalten können, ist es wichtig, dass wir uns gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Organen mit abgestimmten Länderpositionen zu Wort melden. Hier kommt auf Baden-Württemberg als Koordinator im Bundesrat eine wichtige Aufgabe zu.

Alle Gastkommentare zum Thema "Ein Jahr Lissabon-Vertrag" finden Sie im LinkDossier Der Lissabon-Vertrag und die Verfassung der EU.